Zustimmung zu Rüdtwald-Plan

Billigung des Regionalverbands
Bretten/Karlsruhe (ba). Das Vorhaben der Stadt Bretten, das Industriegebiet Gölshausen in den Rüdtwald hinein zu vergrößern, hat gestern eine wesentliche Hürde genommen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat die erste Änderung des Regionalplans von 2003 beschlossen, die dieses rund 22 Hektar große Gebiet vorsieht. Das teilte Oberbürgermeister Paul Metzger, der selbst an der Sitzung in Au am Rhein teilnahm, gestern Abend mit.
Nach der Änderung des Regionalplans kann das Rüdtwald-Projekt nun in den Flächennutzungsplan Bretten-Gondelsheim aufgenommen werden, was die Voraussetzung für einen Bebauungsplan ist. Damit nicht genug der Bürokratie: Der Regionalplan ist auch Grundlage für das Verfahren der Waldumwandlung. Hier sieht Oberbürgermeister Metzger keine großen Hemmnisse mehr. Offen ist einzig noch die Frage, wie umfangreich der Ausgleich auszufallen hat, der für die im Rüdtwald gefällten Bäume an anderer Stelle zu schaffen ist. Und dann gibt es auch noch das Naturpark-Verfahren, weil der Rüdtwald im Naturpark Stromberg-Heuchelberg liegt.

Hatte es früher geheißen, noch in diesem Jahr solle im Rüdtwald gebaut werden, so geht Oberbürgermeister Metzger nun davon aus dass dies erst 2006 der Fall sein wird. Ziel der Stadt sei dann, nicht die 22 Hektar auf einmal zu erschließen. Vielmehr habe man vor, zunächst etwa 80 Meter Straße zu bauen für zehn Hektar Industriefläche, für die auch bereits ein konkreter Betrieb vorgesehen ist.
Dass der Regionalplan für den Rüdtwald tatsächlich geändert würde, sei bis vor kurzem noch nicht klar gewesen, erklärte Verbandsdirektor Gerd Hager gestern. Möglich wäre auch gewesen, dass die Stadt Bretten letztlich aus Gründen des Artenschutzes auf die Erweiterung des Industriegebietes hätte verzichten müssen. Die entscheidende Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde stand noch aus. Ein Gutachten habe jedoch gezeigt, dass im Rüdtwald vorkommende, streng geschützte Tierarten trotz der Eingriffe in ihren Lebensraum in einem ,,günstigen Erhaltungszustand“ verbleiben werden. Dieser Erhaltungszustand wird von dem EU-Naturschutzrecht gefordert. Zu den betroffenen Arten zählt eine Population von etwa tausend Springfröschen. Voraussetzung für das Überleben der Population seien geeignete Vermeidungs-, Schutz- und Ersatzmaßnahmen, so das Gutachten.

Die im Zuge der Erweiterung geopferten Waldflächen sollen durch Aufforstungen an anderer Stelle auf der Gemarkung der Stadt Bretten ersetzt werden. Damit wertvolle Ackerflächen für Ersatzaufforstungen nur in unbedingt erforderlichem Umfang in Anspruch genommen werden, hat der Regionalverband mit der Stadt Bretten einen so genannten ,,Raumordnerischen Vertrag“ geschlossen Die Vertragspartner haben ferner vereinbart, dass der verbleibende Waldbestand im Rüdtwald erhalten bleiben soll.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes hatte sich bereits im März nach einer Vorauswahl zwischen großräumigen Standortalternativen (Diedelsheimer Dreieck, Schwarzerdhof) für eine von drei Erweiterungsvarianten ausgesprochen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage war erstmals ein Umweltbericht. Darin hat der Regionalverband drei Alternativen für die Gebietserweiterung nach den jeweils zu erwartenden Umweltauswirkungen bewertet. Diese Prüfung ist seit Mitte des letzten Jahres bei jeder Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen gesetzliche Pflicht.

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3 Antworten zu Zustimmung zu Rüdtwald-Plan

  1. A.W. sagt:

    Haben nicht übergeordnete Behörden die Pflicht, Kommunen , die über die Stränge schlagen in die Schranken zu weisen? Beim Regionalverband und Bretten scheint es gerade umgekehrt zu sein. Flächen-Wünsche der Stadt werden erfüllt. Auch wenn es unvernünftig ist und den Zielen der Landesregierung widerspricht!

  2. Gerhard Dittes sagt:

    Nach europäischem Recht, hätte der Regionalverband – im Rahmen der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung – die Nullvariante (kein Eingriff in den Wald) prüfen müssen.
    Dies wurde unterlassen , weil die Stadt Bretten die interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden strikt ablehnt. Schwarzerdhof und Diedelsheimer Dreieck sind in Privatbesitz und müssten erst erworben werden. Mit der Entscheidung für ein Gewerbegebiet im Rüdtwald hat der Regionalverband nur den Wunsch der Stadt Bretten erfüllt.
    Eine vorschriftsmäßige Prüfung aller Standortalternativen hat nicht stattgefunden.

    Der Eingriff in den Rüdtwald wird den Wasserhaushalt verändern. Die Überflutungsgefahr für den permanent hochwassergefährdeten Ortsteil Gölshausen ist ohne ein Hydrologisches Gutachten nicht zu beurteilen. Diesbezügliche Untersuchungen wurden jedoch erst gar nicht durchgeführt.
    Außerdem sind die Untersuchungen gefährdeter Tierarten noch nicht abgeschlossen.

    Es ist daher nicht nachvollziehbar wie der Regionalverband aufgrund eines unvollständigen Umweltberichts und trotz Flächensparappell der Landesregierung eine so unqualifizierte und unzeitgemäße Entscheidung treffen konnte.

  3. E.A. sagt:

    Die Entscheidung, den Regionalplan für die Erschließung von weiteren Gewerbeflächen zu ändern, wurde in der Verbandsversammlung von Bürgermeistern der Region getroffen.
    Dies obwohl sie alle wussten, dass in der Region mehr als 1000 ha Gewerbeflächen brach liegen.
    Vernunft? – Fehlanzeige! Aber eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus.

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