Leserbrief: Ein bitterer Nachgeschmack

Zur Berichterstattung über den Blumenstreit und den Kommentar „Cui bono?“ (BNN vom 8. Mai):
Cui bono? Eines ist sicher: Der Ausgang des „Blumenkrieges“ läst in mehrfacher Hinsicht einen bitteren Nachgeschmack aufkommen.
Nicht allein bei Paul Metzger. Mit ihm wurde vorexerziert, wie wenig der Bürger und wie viel die von ihm alimentierte Verwaltung heute zu sagen hat. Besonders, wenn es darum geht, Gesetzesvorschriften, deren Sinn und Nutzen für ihn nicht nachvollziehbar sind, mit brachialer Amtsgewalt durchzusetzen. Cui bono?
Gleichwohl wurde auch wieder einmal offenbar, dass vor Gericht eben nicht unbedingt Recht gesprochen, sondern nach vorhandenen Gesetzen geurteilt wird.


Und dass die Hoffnung, ein Gericht könnte den Sinn eines Gesetzes hinterfragen, allein für sich schon ein Irrtum ist. Es ist aber auch beschämend, dass gerade zwei Schultheißen es wagten, gegen den administrativen Stachel zu löcken, alle übrigen aber still in ihren Mauselöchern verharrten — und dass auch der Städtetag es bei einem einmaligen, halbherzigen „Proteschdle“ bewenden ließ.
Jetzt, wo die Fronten schmerzhaft geklärt sind, ist es leicht, mit erhobenem Zeigefinger zu schulmeistern und die Kosten nebst sonstigen Konsequenzen zu beklagen. Cui bono?
Die eigentlichen Unglücksfaktoren sitzen doch zwischen Planie und Staatstheater in Stuttgart. Bliebe zu wünschen, dass Gesetze dort wieder von Menschen mit Herz und Kopf und nicht nur von Politikern ohne Bodenhaftung erdacht werden. Und dass das grausame Blumentheater nicht schon vor den nächsten Landtagswahlen wieder vergessen ist.

Friedrich Fischle Bertholdstraße 3 Bretten

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