Zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe betreffend die Grundsicherung zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Leserbriefvon G. Bec
Hallo,
möchte mich auch einmal zum Thema “HARTZ IV” äusern – auch wenn ich nicht mehr dazugehöre. Habe daher nur den Kostentitel gewechselt – weil es leider nicht anders ging – nämlich zu “Ergänzende Grundsicherung im Alter”. Warum erwähne ich dies in Dieser Deutlichkeit, ganz einfach weil – leider – hierzu auch in der BAK-Bretten es keine konkrete Ansprache gibt -. Daher würde ich dem Redakteur vorschlagen eine Möglichkeit zu suchen und auch zu finden auf der z.B. – Konkrete Artikel – wie ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe als Kommentar hinterlegt werden kann und auch in Form eines Stichwortes für den Betroffenen Leserkreis leicht zu finden ist, so eine Art “Solidarseite” für die vielen schweigenden HARTZ IV – Betroffenen dies es – und davon bin ich überzeugt – auch in unserer Stadt Bretten gibt. Meines Wissens habe ich in Diesem Monat bereits eine Mail mit Anhang in diesem Zusammenhang übermittelt, doch leider ist nichts passiert.

Nachfolgend meine bescheidenen Hinweise zu Diesem Beschluß vom Juli 2014 sowie der dementsprechenden Pressemitteilung vom 09.09.2014:

Wichtiger/s Beschluß (Urteil) des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht! Dieses fällte für die auf öffentliche Hilfe Angewiesenen “Grundsicherungsbezieher” sowie deren Familienangehörigen – vor allem ihrer Kinder – ein wichtiges Urteil welches allerdings erst am 09.09.2014 d.Pressemitteil. veröffentlicht wurde. Es war bereits im Juli 2014 ergangen, wurde allerdings erst am 09.09.2014 der Öffentlichkeit bekannt.
Zu finden ist Dieser/s Beschluß (Urteil) unter:
http://tinyurl.com/olh4hzl

Bei kritischer Betrachtung des Urteils ist nachfolgendes zu bemerken, daß es zwar nicht unbedingt den notwendigen Realitäten der Betroffenen entspricht, vor allem für deren Kinder, da

1. auf der einen Seite, das Bundesverfassungericht zwar rügt daß es „Die notwendigen Veränderungen, also die Vorhandene- und auch praktizierte Anwendungspraxis bezüglich der bedarfsgerechten und auch zeitgemäßen notwendigen Versorgung“ immer noch nicht gibt und es dadurch überhaupt erst zu den erheblichen Verwerfungen in den Familien gekommen ist und dies bereits seit demBeginn der Umstrukturierung der Sozialgesetzgebung im Jahr
2005. Allerdings ist hierbei auch nicht zu übersehen, daß es sich bei den „Richter – Akteuren“ zum überwiegenden Teil um – Neoliberale politisch beeinflußte Richter – gehandelt hat;

2. es aber auch sich um Mehrere – sehr versteckte Andeutungen der „Richter – Akteure“ – handelt, aber Diese bei näherer Betrachtung trotzdemerkennbar sind.Grundsätzliche Veränderungen werden hierbei auf eine rechtliche Basis nicht nur empfohlen, sondern es wird – wenn auch sehr zögerlich – teilweise sogar vorgeschrieben Diese umgehend auch umzusetzen. Allerdings wird dies – so ist es zu Vermuten – jeweils vom einzelnen Betroffenen abhängig sein, wie schnell die Verantwortlichen Politiker dies auch in der Realität umsetzen. Einige Passagen – vor allem am Ende des Urteils – sind insgesamt als akzeptabler Fortschritt zu interprätieren. Nachfolgend einige Stichworte hierzu:
1. … „Die EVS von 2013 ist bislang nicht ausgewertet, weshalb den hier in Rede stehenden Sätzen die Werte der EVS von 2008 zugrunde liegen.“ – Dies ist die grundsätzliche Ausgangsbasis für die Grundsicher.Leistungsgewährung -;
2. … „Alle Stellungnahmen, die von der Verfassungswidrigkeit ausgehen, halten das Verfahren zur Ableitung der Regelbedarfe aus der EVS 2008 für defizitär.“- Dies bestätigt was bereits unter 1. erwähnt -;

3. … „Jedenfalls bestehe das Risiko, dass Haushalte in Kernstädten überrepräsentiert seien, obwohl insgesamt mehr Haushalte im Umland und im ländlichen Bereich hilfebedürftig seien und dort Mobilität auch Voraussetzung dafür sei, für den Lebensbedarf überhaupt einkaufen zu können.“- Hierbei geht es um- Die Referenzgruppe – welche zu Grunde gelegt wurde/wird innerhalb der Bedarfsgruppen – Selektion der angewendeten EVS überwiegend der EVS von 2008 –

4. … „(zumAnpassungsbedarf imZuge der nächsten Neuermittlung der Höhe der Regelbedarfe unten D).

5. … „ Der Gesetzgeber muss bei der Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenz – Minimums die entsprechenden Bedarfe der Hilfebedürftigen zeit- und realitätsgerecht erfassen. … Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber seine Entscheidung an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichtet“ – Wichtig sind hier die Begriffe – konkrete Bedarfe und zeit- + realitätsgerechte Ausrichtung -;

6. … „Entscheidend ist, dass die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden” – Unterstreichung der Verfassungsmäßigkeit in der Realität –

7. … „ Daher darf keine Methode gewählt werden, die Bedarfe von vornherein ausblendet, wenn diese ansonsten als existenzsichernd anerkannt worden sind … Werden hinsichtlich bestimmter Personengruppen unterschiedliche Methoden zugrunde gelegt, muss dies sachlich zu rechtfertigen sein.“- Unterstreichung der nicht in Fragestellung eines Anspruches in der Realität -;

8. … „ Die Ergebnisse eines sachgerechten Verfahrens zur Bestimmung grundrechtlich garantierter Ansprüche sind fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln – Unterstreichung der nicht in Fragestellung eines Anspruches in der Realität durch Beachtung der Verfassungsmäßigkeit -;

9. … „ Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen, wobei schlicht gegriffene Zahlen ebenso wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen – Unterstreichung einer an Interessen
gesteuerten und verfassungrechtlich bedenklicher manipulativer Beeinflussung durch die Politik sich zu verweigern – ;

10… „ Entscheidet sich der Gesetzgeber für das Statistikmodell, muss er Vorkehrungen gegen die damit einhergehenden spezifischen Risiken der Unterdeckung aktuell existenzsichernder Bedarfe treffen. – Dieser wichtige Hinweis dürfte einer der entscheidensten sein -;

11… „ Der Gesetzgeber kommt seiner Pflicht zur Aktualis. von Leistungsbeträgen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach, wenn er die Entwicklung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten zur Deckung des existenznotwendigen Bedarfs durch regelmäßige Neuberechnungen und Fortschreibungen berücksichtigt … wie auf Preissteigerungen oder auf die Erhöhung von Verbrauchsteuern muss zeitnah reagiert
werden, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt wird“ – Dieser Hinweis dürfte einer der wichtigsten überhaupt sein -;

12… „Zwar wird künftig zu beachten sein, dass der Gesamtbedarf in Familienhaushalten auch tatsächlich gedeckt ist, da eine Berechnung für Erwachsene nach dem Bedarf in Einpersonenhaushalten nicht berücksichtigt, dass die Bedarfe für Kinder und Jugendliche in Bezug auf Erwachsene berechnet worden sind, für die nun aber andere Zahlen zugrunde gelegt werden und damit die Gefahr besteht, gemeinsam anfallende Fixkosten größerer Haus
halte nicht zu decken“- Unterstreichung des konkreten + zeit-/realitätsgerechten Ausrichtungsbdarfes von Kindern und Erwachsenen – ;

13… „Angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.“- Hier geht es um die Folgen der nicht gerechten Lastenverteilung innerhalb der Gesellschaft zumThema Energiewende = Stromkosten der Betroffenen Grundsicherungsempfänger -.

14… „Mobilität ist nicht nur soziokulturell bedeutsam, um Teilhabe zu ermöglichen, sondern zum Beispiel in Lebenssituationen außerhalb der Kernortschaften mit entsprechender Infrastruktur auch mitunter erforderlich, um die Bedarfe des täglichen Lebens zu sichern. Künftig wird der Gesetzgeber auch mit Blick auf die Lebenshaltungskosten sicherstellen müssen, dass der existenznotwendige Mobilitätsbedarf tatsächlich gedeckt werden kann“- Unterstreichung und Erläuterung des Begriffes Mobilität – siehe auch unter der Position 3. Stichwort Die Referenzgruppe -.

Weitere Stichworte mit detailierten Begründungen sind unter dem Abschnitt D. I. Zeile 141 des Beschluß (Urteil) zu finden.
Da dieses Urteil vermutlich wohl die “Meisten Schweigenden Betroffenen/-Nichtwähler” betrifft ist es trotzdem unsere Pflicht – wenn wir uns wirklich als Demokraten bezeichnen – auch – Diese Schweigenden Betroffenen/ -Nichtwähler zu motivieren sich aus der Deckung zu trauen und sich nicht weiterhin durch den “Ohne-Michel-Bürger” sein Selbstwertgefühl wegnehmen zu lassen.

Mir ist bewußt, daß – Dieses Thema – dem vermeintlich gut situierten Bürger nicht nur unbequem ist, sondern es schlichtweg ausgeblendet wird. Jedoch, sollte sich gerade – Dieser gut situierte Bürger – nicht täuschen, es kann Ihn jederzeit auch treffen.
Übrigens, hat ein großer Anteilseigner der BSH – Vertriebsgesellschaft zu der Neff auch gehört seinen Anteil verkauft, dies sei nur
am Rande bemerkt. Ich möchte keinesfalls diesen Hinweis falsch verstanden wissen, aber wissen Wir was Diesen Multis alles so noch einfällt um ihren Profit noch mehr zu steigern?
Bis demnächst, Euer G. Bec

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu Zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe betreffend die Grundsicherung zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  1. johbec sagt:

    Hallo,

    aus aktuellem Anlaß, und da offensichtlich selbst Beschluß – Entscheidungen des höchsten Verfassungsgerichtes in KA vom Juli 2014, welche jedoch erst im September 2014 bekanntgemacht und sogar erst zu Diesem Zeitpunkt veröffentlicht wurden, sollten uns bei all den Problemen die existieren jedoch nicht abhanden kommen. Obwohl solch eine so wichtige Beschlußentscheidung gefällt wurde, scheint dies jedoch die Regierung nicht für notwendig zum handeln und vor allem für angebracht halten dem Folge zu leisten, und dies bereits seit einer Fristsetzung des Gerichtes bis November 2014 auch anzuwenden und dementsprechend auch umzusetzen. Somit dürfte die Anwendung der bereits ermittelten und bekannten statistischen Verbrauchswerte des Jahres 2013 welche im Übrigen auch als Grundlage für die Berechnung der Grundsicherungs – Beträge zu Grunde zu legen und auch anzuwenden sind, eigentlich keinen Aufschub dulden.

    Hierzu passt nachfolgender Trauriger- und leider auch realistische Nachtragsbeitrag zu obigem Thema – da aktueller den je – welcher am Schluß folgt. Offensichtlich ist der Hintergrund auch den Brettener Bürgern zu wenig bewußt wie mir scheint, erkennbar durch die viel zu geringe Aufrufung des Beitrages. Schade eigentlich, denn es kann ganz schnell Jeden treffen in der heutigen global agierenden Welt, also auch in Bretten.

    Unter dem Titel:

    Arm trotz Arbeit – Über 400.000 Erwerbstätige sparen am Heizen – nachzulesen unter der url:
    http://www.t-online.de/wirtschaft/id_72625944/3-1-millionen-erwerbstaetige-in-deutschland-unter-der-armutsschwelle.html – vom 24.01.2015, 11:54 Uhr | AFP, dpa – Über drei Millionen können von ihrer Arbeit nicht leben und müssen sparen – auch beim Heizen. (Quelle: Paul von Stroheim/imago)

    Dort ist u.A. folgendes – teilweise zitiert – zu lesen:

    … Immer mehr Erwerbstätige können laut Statistischem Bundesamt kaum von ihrem Einkommen leben. Ende 2013 bezogen rund 3,1 Millionen Erwerbstätige ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Das waren 25 Prozent mehr als im Jahr 2008, als diese Zahl noch bei rund 2,5 Millionen lag, wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Statistiker berichtete. …

    … Demnach ergaben Haushaltsbefragungen, dass 379.000 der armutsgefährdeten Erwerbstätigen im Jahr 2013 ihre Miete nicht rechtzeitig bezahlen konnten. 417.000 verzichteten auf ein angemessenes Heizen, und 538.000 sparten beim Essen, indem sie nur jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu sich nahmen. Für rund jeden zweiten Betroffenen (1,5 Millionen) sei bereits ein einwöchiger Urlaubsaufenthalt im Jahr nicht bezahlbar gewesen. Fast 600.000 Betroffene hätten sich kein eigenes Auto leisten können. …

    … Wohngeld reicht nicht … …. Hartz 4/Grundsicherung …
    … die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, der „Saarbrücker Zeitung“. Für viele dieser Haushalte sei offenkundig das Wohngeld unzureichend, um einigermaßen über die Runden zu kommen. …

    Fazit: Auch der sogenannte gemeine Bürger kann sich auf Dauer diesem Thema nicht verschließen. Euer Johbec

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