Blumen neben dem Zapfhahn

OB: Wirte dürfen verkaufen
Über 100 Sträuße wurden bereits bestellt und bezahlt
Von unserem Redaktionsmitglied Thilo Kampf
Bretten. „Blumenrebell“ Paul Metzger lässt nicht locker: Hatte der Oberbürgermeister in der BNN-Freitagsausgabe noch erklärt, der Streit um den Blumenverkauf am Muttertag sei beendet und er werde stattdessen am Pfingstsonntag 2 100 rote Rosen an Frauen verschenken, sieht die Lage inzwischen anders aus: „Wir haben im Gaststättengesetz eine Regelung gefunden, wonach Gastwirte oder Dritte auch während der Ladenschlusszeiten so genannte Zubehörwaren verkaufen dürfen.“ Im Klartext: Wer als Gast im Café sitzt, kann dort nicht nur Süßwaren, Zigaretten oder Obst bestellen, sondern eben auch Blumen.


Eins der ersten Lokale, das bei der Aktion mitmachen wolle, sei das „Alte Rathaus“ am Marktplatz.“Die bestellen Blumen beim Floristen und dürfen die dann völlig legal an ihre Gäste verkaufen“, freut sich der OB.
Die müssen allerdings auch etwas zu essen oder zu trinken bestellt haben, bevor sie den Strauß in Empfang nehmen dürfen, erklärte der Geschäftsführer des Gaststättenverbandes Dehoga, Gunter Egner, der Deutschen-Presse-Agentur (dpa): „Der alleinige Blumenverkauf ist in jedem Fall unzulässig“, wird Egner in einer Meldung der Agentur zitiert.
Ob das Regierungspräsidium Karlsruhe, das entgegen der Erwartungen des Oberbürgermeisters den Beschluss des Gemeinderates, eine Ausnahmebewilligung für den Verkauf am Muttertag zuzulassen, aufgehoben hatte, diesmal stillhält, steht nach Aussage seines Sprechers Konrad Weber, noch nicht fest. Dass Blumen am Zapfhahn verkauft werden dürfen, sei „nicht verkehrsüblich.“
Außer den von einer Firma aus Gölshausen gespendeten roten Rosen wird es am Pfingstsonntag in Bretten auch frische Blumensträuße geben: „Es wurden bereits über 100 Sträuße bei unseren Händlern bestellt und bezahlt“, sagt Metzger. „Die werden dann auf dem Marktplatz verteilt.“
Nach wie vor will der OB wegen des für ihn �unzulässigen Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung“ den politischen Streit suchen. Zudem: „Das Ladenöffnungsgesetz in der Auslegung der Landesregierung ist eine Farce.“ Es werde im ganzen Land zahlreiche Gesetzesübertretungen geben, erklärt Metzger, „leider auch am Pfingstsonntag.“

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2 Antworten zu Blumen neben dem Zapfhahn

  1. -fc- sagt:

    Wer hat sie bezahlt? Wer wird sie bekommen?
    Etwa die Mütter, die im Tafelladen einkaufen müssen?

  2. -fc- sagt:

    “Es wurden bereits über 100 Sträuße bei unseren Händlern bestellt und bezahlt“, sagt Metzger. “Die werden dann auf dem Marktplatz verteilt.“

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