Die Blumen-Rebellen wollen nicht klein beigeben

Juristische Niederlage für Bretten und Gottmadingen
Sondersitzung des Brettener Gemeinderats
Von unserem Redaktionsmitglied Rainer Haendle
Karlsruhe/Bretten. Der Streit um den Blumenverkauf am Muttertag treibt immer größere Blüten: Nach erstinstanzlichen Niederlagen wollen die Blumen-Rebellen aus Bretten und Gottmadingen vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen, um die Öffnung der Blumengeschäfte am Pfingstsonntag doch noch zu ermöglichen. Der Brettener Gemeinderat kommt heute um 17 Uhr zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das den Blumenverkauf am 11. Mai verbietet. Dies sorgt sehr zum Verdruss zahlreicher Landespolitiker inzwischen bundesweit für Negativschlagzeilen. Verwirrung und Unverständnis in der Bevölkerung verursacht zudem eine Ausnahmegenehmigung für Kur- und Erholungsorte. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) berufen sich rund 400 Kommunen im Land auf diesen Sonderstatus und ermöglichen ihren Blumenhändlern damit doch den Verkauf am Muttertag. Die Liberalen plädieren ebenso wie die Industrie- und Handelskammern für eine generelle Freigabe. Dagegen verweist Regierungschef Günther Oettinger (CDU) auf den besonderen Schutz der hohen Feiertage. Der Ministerpräsident steht mit dieser Position aber auch in der eigenen Partei unter Beschuss.

Bretten und Gottmadingen sind keine Kur- und Erholungsorte. Sie berufen sich bei ihrer Ausnahmegenehmigung jedoch auf eine dringendes öffentliches Interesse. Einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss der Stadt Bretten hatte jedoch das Regierungspräsidium wieder kassiert. Auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe zeigt kein Verständnis für die Blumen-Rebellen. Der Gesetzgeber habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er am Pfingstsonntag der Feiertagsruhe Vorrang einräume vor dem Interesse der Bevölkerung, bestimmte Waren zu kaufen und zwar selbst dann, wenn Pfingstsonntag und Muttertag am gleichen Tag gefeiert würden, so die Begründung des Gerichts. Der Brettener OB Paul Metzger (CDU) will nicht klein beigeben und die nächste Instanz anrufen, sofern er die Zustimmung der Gemeinderats bekommt.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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20 Antworten zu Die Blumen-Rebellen wollen nicht klein beigeben

  1. Crixius sagt:

    Wenn ich mir alle Kommentare, incl. meinen lese, dann habe ich ein nettes Bild vor Augen:

    “Wir alle sitzen in der Arztpraxis und lesen die “Gala”.
    Ihr streitet euch um die Haarfarbe von Prinzessi Di und ich lese die Witzseite.”

    Ich glaube das wahre Problem wird noch von vielen verdrängt.

    Ich bin froh das Blogger gesetzlich geschützt sind.

    Im Namen der Enkel.

  2. -Lam-Stz. sagt:

    Bezogen auf den 1. Kommentar -Burkh. hatten die Räte was zu sagen.

    Dennoch haben sie in der Sache nichts (Wesentliches) gesagt.

  3. Crixius sagt:

    Des Advokat Liebling.
    Politikzirkus der oberen Güteklasse.
    So können alle wichtigen Arbeiten liegen bleiben.

    Solange die Bürger in der Brettener Woche nie ein kritisches Wort hören, solange kann dieser SCHLAUE Politiker es mit der Bevölkerung treiben wie er will.
    Wer die Macht der Medien beherrscht, der beherrscht auch die Bevölkerung.
    Darum werden auch Blogger nicht so gerne von den Herrschenden gesehen 🙂

    Dieser Politclown hat es schon über 20 Jahre mit Bretten getrieben.

    Machen wir jetzt Party bis zum Untergang oder fangen wir an?

  4. wil.hen. sagt:

    Die Vernichtung Rüdtwald hat sich schon lange als ein Holzweg herausgestellt!

  5. Th. sagt:

    Auch wenn der Weg ein Holzweg ist.

  6. Lars sagt:

    Weiter so, liebe Brettener Stadträte.

    Sie sind auf dem richtigen Weg.

  7. Herb. Kl. sagt:

    …“dann laufen ihre Vertreter zu absoluter Höchstform auf.“

    Und ihrem Vorsitzenden bedenkenlos hinterher!

  8. diet.-Schw. sagt:

    Da wird Geld wohl keine Rolle spielen.
    Bretten hat ja genug davon.

  9. Zand.-/May. sagt:

    Den vorstehenden drei Kommentatoren muss ich einfach beipflichten:

    Wenn es in der Sache um fast nichts – für die Stadt Bretten!? – geht, dann laufen ihre Vertreter zu absoluter Höchstform auf.

  10. -el- sagt:

    Wenn die Mama (bekanntlich Frühaufsteherin) die Blumen erst nach dem Frühstück (vielleicht sogar von ihren Lieben im Bett serviert) bekommt (vorher sind die Läden eh nicht offen), dann ist doch die Überraschung schon längst verpufft. Und ein Frühstück ohne Blumen an einem solchen Ehrentag, ist wie ein Ehebett ohne Ehepartner. 🙂

  11. -az- sagt:

    Der lachende Dritte ist immer der Rechtsanwalt.

    „Für jede Tätigkeit hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Gebühren und Ersatz seiner Auslagen, die grundsätzlich im Pauschalsystem nach dem Streitwert berechnet werden. (Rechtsanwaltsgebührenordnung) Die Gebühren werden stets von dem Auftraggeber geschuldet, gleich, wem das Gericht die Prozesskosten auferlegt.“

  12. -an-i- sagt:

    Die Kostenfrage ist keineswegs unwichtig!

    Steht doch im Amtsblatt vom 30.04.08 unter dem letzten Punkt 2 des Eilantrages:
    „Die Kosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsstellerin werden dem Antragsgegner auferlegt.“ (Aber nur wenn Bretten gewinnt! Die erste Niederlage ist bereits erfolgt.)

    Also lieber Steuerzahler, diesen Blödsinn müssen wir bezahlen – so oder so! Aber nur deshalb, weil der Gemeinderat zugestimmt hat.

  13. joh./mü. sagt:

    Was soll das?

    Die Stadt Bretten verfügt über genügend Geld, um läppische Kosten zu begleichen, wenn es denn nötig sein wird.

  14. Dor./Kais. sagt:

    …weil eine mögliche Kostentragung vorab unwichtig erscheinen mag.

  15. Berth.-Arg. sagt:

    Über diesbezügliche entstehende Kosten werden die Stadträte wahrscheinlich nicht sprechen.

  16. Wint.-Ha. sagt:

    Heute ab 17.00 Uhr kann es so oder so hörenswert werden.

  17. Ull.Mü. sagt:

    Der Initiator-einer von den Blumen-Rebellen-
    ganz bestimmt nicht!

  18. Klus./Rait. sagt:

    …Und wer letztlich die Kosten zu tragen hat.

  19. f/gl. sagt:

    Mich interessieren die noch festzusetzenden Streitwerte (Gegenstandswerte) – eventuell beider Gerichts-Instanzen – nach denen auch die jeweiligen Gebühren berechnet werden.

  20. -Burkh. sagt:

    Mal abwarten, ob die „Räte“ was zu sagen haben.

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