Verwaltungsgerichtshof: Kein Blumenverkauf am Muttertag

05.05.2008 Mannheim. Keine Blumen am Muttertag: Die Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen am Pfingstsonntag keine Ausnahmegenehmigung für den Blumenverkauf erteilen. Mit dieser Entscheidung wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg heute die Beschwerden der Stadt Bretten (Kreis Karlsruhe) und der Gemeinde Gottmadingen (Kreis Konstanz) zurück. Die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes im Südwesten ließen für den Muttertag „nichts Abweichendes“ zu, heißt es in der Begründung. Die gesetzliche Regelung am Pfingstsonntag gebe der Feiertagsruhe Vorrang.

Die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Freiburg hatten die Eilanträge der beiden Gemeinden im Blumenstreit auf vorläufigen Rechtsschutz bereits abgelehnt. Dass die Verwaltung beim Blumenverkauf Ausnahmen bewilligen dürfe, sei rechtswidrig, bestätigte nun das oberste Verwaltungsgericht im Südwesten.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das den Blumenverkauf am 11. Mai untersagt. Trotz zahlreicher Forderungen nach einer Freigabe beharrt Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf dem Verbot.

„Die rechtliche Auseinandersetzung mag beendet sein, politisch finden wir das Thema noch immer offen“, teilten Gottmadingens Bürgermeister Michael Klinger und der Brettener OB Paul Metzger in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die Bürger verstünden die „starre und bürgerferne Haltung der Landesregierung nicht“. Die Regierung hätte sich im Vorfeld um eine landesweit einheitliche Regelung kümmern müssen. „Mit diesem Urteil ist entschieden, dass in Baden- Württemberg im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern dem Muttertag keine Bedeutung beigemessen wird“, kritisierte Metzger.

Die Stadt Bretten (Kreis Karlsruhe) hat im Streit um den Blumenverkauf am Muttertag auch noch eine weitere Niederlage einstecken müssen. Beim Versuch, noch vor Pfingsten zum Ausflugsort ernannt zu werden und somit die Blumengeschäfte auch am Feiertag öffnen zu dürfen, scheiterte die badische Kommune am strikten Regelwerk der Behörde. „Es wird vor Pfingsten keine Entscheidung geben können“, bestätigte ein Sprecher der Stadt heute. Ein entsprechender Beschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe sei seines Wissens noch nicht gefasst worden und müsse laut Behörde auch im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor er gültig sei. Dies sei bis zu den Feiertagen nicht möglich, hieß es.

Da der umsatzstarke Muttertag traditionell am zweiten Sonntag im Mai gefeiert wird, fällt er in diesem Jahr am 11. Mai auf den Pfingstsonntag. Das Ladenschlussgesetz verbietet an diesem Tag den Verkauf von Backwaren und Blumen. Ausnahmen gelten bei „Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten“, wo auch an Sonn- und Feiertagen unter anderem Reisebedarf verkauft werden darf. Dies trifft für rund 200 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zu.

red

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4 Antworten zu Verwaltungsgerichtshof: Kein Blumenverkauf am Muttertag

  1. tx sagt:

    Mit ihrer Blumen-Komödie konnte die Stadt Bretten vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen.

  2. Zand.-/May. sagt:

    An -el- im 1. Kommentar

    Vom Leiter der Brettener Stadtverwaltung und Vorsitzenden des Brettener Gemeinderates, Bäcker-, Konditoren- und Floristenfürsprecher wurde der – Doppel-Termin – schlicht und ergreifend verschlafen, d.h. zu spät erkannt.

  3. Crixius sagt:

    Durch dieses ganze Schmierentheater haben uns die Politiker eine schöne Seite in der „Gala“ gefüllt.

    Das wichtigste ist der Irankrieg der definitiv für 2008 beschlossen ist.

    http://www.youtube.com/watch?v=q_xysflh8FQ

    Und das sind die „Demokraten“.

    Unsere Jungs sind da unten und kämpfen für „Demokratie und Freiheit“.
    Dafür das hier schön mit viel mit SUV gefahren wird sterben in dort Mütter.
    Hier kämpft man dafür das Mütter und Töchter für diesen Krieg arbeiten.

    Liebe Enkel,
    ich mache bei diesem Schmierentheater nicht mehr mit.
    Wir haben alles gewusst.

  4. -el- sagt:

    „…politisch finden wir das Thema noch immer offen”

    Dazu hätten sie von der Entstehung des Gesetzes an, Zeit gehabt.
    Aber ein Ereignis welches nur zweimal in diesem Jahrhundert stattfindet, kommt immer so plötzlich. 🙂

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