Streit um Blumenverkauf geht vor Gericht

Der Zwist um den Verkauf von Blumen am Muttertag mündet jetzt in einen Rechtsstreit. Die Städte Bretten (Kreis Karlsruhe) und Gottmadingen (Kreis Konstanz) ziehen vor Gericht, um einen Blumenverkauf am Pfingstsonntag doch noch durchzusetzen.
Die Stadt Bretten reichte vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht Eilantrag und Klage ein. Mit der Klage soll eine Verfügung des zuständigen Regierungspräsidiums aufgehoben werden, das den Blumengeschäften der Gemeinde den Verkauf verbietet. Mit dem Eilantrag soll diese Verfügung bis nach Pfingsten zumindest aufgeschoben werden. „Wir ziehen das jetzt durch“, sagte Oberbürgermeister Paul Metzger (CDU). Bretten werde auf jeden Fall eine Möglichkeit finden, den Verkauf zu ermöglichen.

Auch in Gottmadingen kündet sich ein Rechtsstreit an. Dort hat das Landratsamt Konstanz die Gemeinde angewiesen, die Ausnahme-Erlaubnis bis zum 2. Mai aufzuheben. Ein öffentliches Interesse an der Öffnung der Blumenläden sei gesetzlich nicht gerechtfertigt, teilte Landrat Frank Hämmerle (CDU) mit. Gottmadingens Bürgermeister Michael Klinger (parteilos) kündigte daraufhin an, er werde beim Verwaltungsgericht Freiburg einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Außerdem nannte es grotesk, dass er „juristische Purzelbäume“ schlagen müsse. Dabei wolle er nichts weiter als „Mütter an ihrem Ehrentag in den Mittelpunkt rücken“. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) forderte er auf, „unser Bundesland nicht als ein Land der Prinzipienreiter zu präsentieren“.
Oettinger hält am Verbot fest

Bislang will der Regierungschef aber bei dem Verbot bleiben. „Wir haben das gründlich abgewogen und wir sehen diese Argumente, aber der Sonntag soll geschützt bleiben und kein Verkaufstag werden“, hatte Oettinger am Wochenende am Rande des Landestags der Jungen Union in Remchingen (Enzkreis) gesagt. Den möglichen Klagen einzelner Städte sehe er gelassen entgegen.
Landrat fordert mehr Rechtssicherheit

Landrat Hämmerle betonte, er handele auf Weisung des Sozialministeriums und des Freiburger Regierungspräsidiums. Er halte es allerdings für wünschenswert, dass der Gesetzgeber durch eine Regelung im Ladenöffnungsgesetz für mehr Rechtsklarheit sorgt. Für den Muttertag könnten „ähnlich wie bei den privilegierten Kur- und Erholungsorten“ Ausnahmen vom Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen möglich sein.

Da der Muttertag in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt, ist es nach baden-württembergischer Rechtslage nicht erlaubt, Einzelhandelsgeschäfte zu öffnen. Diese Regelung zum Schutz hoher Feiertage gilt auch für den Blumenhandel. Die FDP wollte angesichts der ungewöhnlichen Kalenderkonstellation in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung durchsetzen, scheiterte aber an der Haltung des Koalitionspartners CDU. Die Union sieht sich bei den Kirchen im Wort.
Schmiedel schlägt sich auf die Seite der „Rebellen“

Inzwischen hat sich SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel auf die Seite der rebellierenden Kommunen gestellt. Die Landesregierung müsse das „heillose Chaos“ um die Öffnung der Blumengeschäfte an Muttertag schnellstens beenden, erklärte Schmiedel. „Aus meiner Sicht ist der einzige vernünftige Weg, dass die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie den Verkauf an Muttertag erlauben. Die Landesregierung sollte das respektieren.“ Er rate der Regierung dringend davon ab, Entscheidungen von Kommunen zwangsweise mit Hilfe von Gerichten korrigieren zu wollen. Der Südwesten sei bereits jetzt „zur bundesweiten Lachnummer“ geworden, sagte Schmiedel.

Wegen der Ausnahmegenehmigungen in Kurorten und für Bahnhöfe und Tankstellen sei das Verbot „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Zudem sei es ein „einmaliger Vorgang“, dass es aus zwei Ministerien unterschiedliche Stellungnahmen zu einem Thema gebe. Während Justizminister Ulrich Goll (FDP) es für rechtlich gut vertretbar hält, wenn Ausnahmen durch die Gemeinden mit dem öffentlichen Interesse begründet werden, ist Sozialministerin Monika Stolz (CDU) anderer Meinung.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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14 Antworten zu Streit um Blumenverkauf geht vor Gericht

  1. Crixius sagt:

    Paul Metzger sagt :
    “Mütter an ihrem Ehrentag in den Mittelpunkt rücken”.
    Da wir d jedem nachdenkendem Menschen hoffentlich Speiübel.
    Sind Blumenverkäuferinnen denn keine Töchter oder Mütter?
    Paule braucht Aufmerksamkeit und ehren tut er höchstens seine eigene Mutter.
    Die Industrie braucht Geld und unser OB ist ein williges Büttel.

    Diese Worte sind auch toll: Kämpfen und Rebellen
    Politiker sind keine Kämpfer.
    Politiker sind keine Rebellen.
    Heroische Worte für moralisch verwerfliche Taten.
    Schwabbelbäuchige Angsthasen die sich am Muttertag vor Geldgier hinter der Mammi verstecken.

  2. -Cath.D. sagt:

    Wenn am Muttertag an Tankstellen Blumen und Brötchen verkauft werden.

    Mal im Ernst.

    Seit der Blumen- und Brötchenverkauf an den Tankstellen möglich ist, sind wie viele Blumenläden und Bäcker davon Pleite gegangen?

  3. ak sagt:

    Das Gesetz in Baden-Württemberg lässt Ausnahmen vom Verkaufsverbot nur im Katastrophenfall zu.

  4. -Tho.- sagt:

    Sie bleiben mit ihren Argumenten auf der Strecke.

  5. -neresh- sagt:

    Es ist sehr schwierig, die Rechtsauffassung der (Blumen-)Politiker in den drei letzten Zitaten unterzubringen.

  6. Pet. Wag. sagt:

    Auf ein Neues:

    Gute Ordnung besteht ja nicht darin, dass gute Gesetze vorhanden sind, sondern darin, dass man ihnen gehorcht. (Aristoteles)

  7. a-s sagt:

    Zweiter Anlauf

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.
    Johann Wolfgang von Goethe

  8. walt. sagt:

    Zum wiederholten Mal

    Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren.
    Bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts.
    Otto Graf von Bismarck

  9. Fragezeichen sagt:

    Hat Metzger inzwischen gemerkt, dass er mit seinen gebetsmühlenhaft vorgetragenen Lügen keinen Blumentopf mehr gewinnen kann, weil ihm keiner mehr glaubt? Versucht er deshalb jetzt mit der öffentlichen Aufforderung (Ladenschluss-) Gesetze zu übertreten, seine krankhafte Gier nach Aufmerksamkeit zu stillen? Müsste ein (Wahl-) Beamter, der vorsätzlich Gesetze übertritt, nicht unverzüglich von Dienst suspendiert werden?
    Wie viel Provokation lässt sich die baden-württembergische Justitia noch gefallen?

  10. Mazzo sagt:

    Mit einem vor Pestiziden triefenden Blumensträußchen aus der Dritten Welt, das man Pfingstsonntag kaufen durfte, lässt sich die städtische Baumfällaktion in der Bahnhofstraße nicht ungeschehen machen. Vom „niedergemetzgerten“ Rüdtwald ganz zu schweigen.

  11. Just sagt:

    „Inzwischen hat sich SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel auf die Seite der rebellierenden Kommunen gestellt und rät der Regierung dringend davon ab, Entscheidungen von Kommunen zwangsweise mit Hilfe von Gerichten korrigieren zu wollen.“
    Herr Schmiedel ist sich darüber wohl nicht im Klaren, dass die Kommunen – von Metzger aufgewiegelt – vorsätzlich ein Landesgesetz übertreten wollen. Sollen dann künftig Bürger, die Gesetze missachten, nicht mehr „mit Hilfe von Gerichten“ belangt werden?

  12. Zwerch sagt:

    Dank Metzger (!) ist der Südwesten „zur bundesweiten Lachnummer“ geworden.

  13. Tim sagt:

    Erst im Jahre 2035 wird der Muttertag wieder auf den Pfingstsonntag fallen.
    Viel Lärm um ein Ereignis welches nur einmal alle drei Jahrezehnte stattfindet.
    Metzger konnte und kann immer noch nicht Wichtiges von Unwichtigem trennen!

  14. goh sagt:

    Paul Metzger ist ein Streithansel, dem alles recht ist nur um bundesweit im Rampenlicht zu stehen. Während des „Blumenstreites“ kann er logischerweise seine Verpflichtungen als Oberbürgermeister nicht wahrnehmen. Diese Posse und die zu erwartenden Gerichtskosten zahlen dann die Brettener Bürger!

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