Idee aus dem RP: „Lange Blumennacht“

Bretten (ba). „Die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sind bußgeldbewehrt. Wer trotz Verbots sein Geschäft öffnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann“ – so äußert sich das Karlsruher Regierungspräsidium jetzt zum Streit über den Blumenverkauf zum Muttertag, der dieses Jahr auf den Pfingstsonntag fällt.
Eine Ausnahme über die im Gesetz aufgeführte Liste von Gemeinden hinaus könne es nicht geben, heißt es darin. Voraussetzung wäre ein dringendes öffentliches Interesse – welches ja vom Brettener Gemeinderat und seinem Oberbürgermeister als Begründung für ihren Beschluss angeführt werden. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums liegt dieses Interesse aber nur vor, wenn beispielsweise Versorgungsengpässe auftreten würden.

Ein Vorschlag der Karlsruher Behörde in diesem Zusammenhang: Statt der Öffnungszeit am Muttertag eine „lange Blumennacht“ zu veranstalten.

Brettens Oberbürgermeister, der wegen der Angelegenheit zum Dienstgespräch nach Karlsruhe einbestellt worden ist, wehrt sich gegen den Eindruck, er ignoriere Vorschriften. „Ein gut gemeintes Gesetz ist noch lange kein handwerklich gut gemachtes Gesetz“, heißt es in einem Brief Metzgers an den Pressesprecher des Präsidiums, der gegenüber den BNN erklärt hatte, „auch ein Oberbürgermeister muss sich an die Vorschriften halten“.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

14 Antworten zu Idee aus dem RP: „Lange Blumennacht“

  1. Zach. sagt:

    Als vorgezogene „Lange Blumennacht“ kann der Garten- und Landschaftsmarkt aber locker angesehen werden.

    Ihm gegenüber dürfen die Brettener Blumenläden in der Tat dankbar sein.

  2. Verb. sagt:

    Er kriegt nachweisbar zu wenig Gelegenheit, was zu verkaufen.

  3. Berth.-Arg. sagt:

    Mit dem Brettener Blumenhandel muß man einfach Mitleid haben.

  4. opt- sagt:

    Bereits dann können die wegen des Muttertags bis jetzt im voraus so arg gebeutelten Blumengeschäfte – sogar an einem verkausoffenen Sonntag – fünf Stunden lang Umsätze tätigen.

  5. L-L sagt:

    Garten- und Landschaftsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    ab Samstag 26. April 10.00 Uhr
    bis Sonntag 27. April 18.00 Uhr

    Ort: Bretten – Marktplatz/Fußgängerzone

  6. B-L sagt:

    Aristoteles, Goethe und Bismarck sind hoffentlich bezogen auf die vorherrschende Brettener Rechtsauffassung höchst unverdächtig.

  7. walt. sagt:

    Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren.

    Bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts.

    Otto Graf von Bismarck

  8. a-s sagt:

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.
    Johann Wolfgang von Goethe

  9. Pet. Wag. sagt:

    Gute Ordnung besteht ja nicht darin, dass gute Gesetze vorhanden sind, sondern darin, dass man ihnen gehorcht. (Aristoteles)

  10. Lis.-My. sagt:

    „Ein gut gemeintes Gesetz ist noch lange kein handwerklich gut gemachtes Gesetz,“ heißt es in einem Brief Metzgers an den Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

    Dieser hatte den BNN gegenüber erklärt,“auch ein Oberbürgermeister muss sich an die Vorschriften halten.“

  11. Lud sagt:

    Genauso hat er ja sein Gremium zur Abstimmung gebracht.

  12. Nag. sagt:

    Metzger hätte schreiben müssen:

    Das Gesetz ist so, wie ich es auslege.

  13. k-St. sagt:

    Die Sache hat sich wohl erledigt. Gut so.

  14. mm sagt:

    da rudert einer aber kräftig zurück! Die Dienstaufsicht hat dem vorlauten Herrn aus Bretten wohl Einblick in ihr Repertuar für ungezogene Bürgermeister gegeben?!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert