Alle Gemeinden ziehen vors Verwaltungsgericht

Front gegen Bahnstromleitung
Bürgermeister-Runde schlägt der Bahn Lösung vor
ÖTISHEIM/ BRETTEN. Nach Mühlacker und Knittlingen wollen nun alle von der projektierten 110-kV- Bahnstromleitung betroffenen Städte und Gemeinden zwischen Breiten und Mühlacker beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage erheben. Dies haben die Ortsoberhäupter in einer Zusammenkunft in Bretten beschlossen. Auf Einladung von Oberbürgermeister Paul Metzger traf man sich, um das gemeinsame Vorgehen gegen den zwischenzeitlich planfestgestellten Abschnitt der Bahnstromleitung von Kraichtal bis nach Vaihingen zu besprechen. Enttäuscht zeigte sich die Runde über die lapidare Zurückweisung der von den Kommunen wie auch von unzähligen Privatleuten vorgebrachten Klagen gegen diese zusätzliche Leitungstrasse.

Die Begründung sei nur sehr oberflächlich und kaum stichhaltig. Man wolle die Bahn, so OB Metzger in seiner Presseerklärung, nicht blockieren, sondern die „berechtigten eigenen Belange mit allen Möglichkeiten vertreten“. Man werde der Deutschen Bundesbahn aufzeigen, daß sowohl ein Aufhängen (zumindest vorrübergehend) der 110-kV-Bahnstromleitung an den bestehenden EVS-Masten als auch eine Verkabelung entlang der Bahnstrecke technisch durchführbar sei. Die Bahn spreche im Zusammenhang mit der Schnellbahn vom Verkehrskonzept für das neue Jahrtausend, verwende auf der anderen Seite bei ihrem Stromtransport eine alternde Technik.

Auf diesem Gebiet seien technische Entwicklungen im Gange, die von Ultraleitern bis zu computergesteuerten Glasfaserleitungen, sogenannten Supraleitern gehen. Wenn auch diese neue Technik erst in zehn oder fünfzehn Jahren wirtschaftlich verwendbar sei, so könne man von der Deutschen Bundesbahn doch zumindest verlangen, daß sie während dieser Interimszeit auf die bestehenden Masten ausweiche und nicht durch eine weitere Trasse das Landschaftsbild unwiderbringlich zerstöre. Diese Zwischenlösung, so hätten Beratungen durch Energiefachleute ergeben, sei möglich.

Ungehalten zeigten sich die Gemeindevertreter (neben Bretten waren dies noch Mühlacker, Knittlingen, Ötisheim und Neulingen) auch über das Taktieren der Bahn, die das Planfeststellungsverfahren für die Bahnstromleitung erst im August 1985 eingeleitet habe, nachdem der benachbarte Abschnitt zwischen Ubstadt-Weiher und Kraichtal bereits im Februar 1985 planfestgestellt gewesen sei.

Die Ausgangslage sei damals noch eine andere gewesen, denn man ging von einer Stromleitung entlang der Bahnstrecke, sprich also durch den Stromberg aus. Aus Gründen des Naturschutzes wurde diese Trassenführung dann vom damaligen Regierungspräsidenten Dr. Trudpert Müller gestrichen. Erst dann wurde die sogenannte Bündelungstrasse entlang der bestehenden Hochspannungsleitungen betrieben. Dabei sei anscheinend außer Betracht geblieben, daß es sich hierbei um nicht wieder gutzumachende Eingriffe in schützenswerte Landschaft, darunter ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf Gemarkungen Dürrn und Ötisheim, handle.

Aus verfahrenstechnischen Gründen müssen die einzelnen Kommunen ihre Klagen beim Verwaltungsgerichtshof getrennt einreichen. Die Stadt Mühlacker hat dies bereits getan, die Städte und Gemeinden Knittlingen, ötisheim, Neulingen, Ölbronn-Dürrn und Bretten wollen folgen, wobei man sich von einem Rechtsanwaltsbüro vertreten lassen will.

rh.

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