Vorbildlich – nur Geld gab‘s nicht

Vorbildlich – nur Geld gab‘s nicht
Bretten/Karlsruhe (mh). In Sachen Große Kreisstadt Bretten gegen das Land Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe gestern verhandelt. Grund des Streits ist die Forderung der Melanchthonstadt auf Zahlung von 267 000 Euro an Zuschüssen im Zuge der Einführung des Ganztagsunterrichts an der Hebelschule. Die Argumente wurden gestern ausgetauscht, das Urteil allerdings geht den Parteien erst in rund sechs Wochen schriftlich zu. Nimmt man jedoch die Andeutungen des Gerichts als Maßstab, täte Finanzbürgermeister Willi Leonhardt gut daran, die Streitsumme im neuen Haushalt nicht als Einnahme einzuplanen.

Das Gericht beleuchtete zunächst den Hintergrund des Streits. Mitte der 90er Jahre errichtete die Stadt einen zusätzlichen Trakt an der Hebelschule. In einem abgetrennten Teil davon bezog die Volkshochschule (VHS) ihr neues Domizil. Und für diesen Teil gab es keinerlei Zuschüsse des Landes. 2002 beschloss der Gemeinderat, einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu stellen und zwar an eben jener Hebelschule. Gleichzeitig wurde für den Fall eines positiven Bescheides der Umzug der VHS an den Seedamm festgelegt. Die alten Räumlichkeiten sollten fortan der Hebelschule zur Verfügung stehen.

Dieser positive Bescheid kam, und die Stadt (in Form ihrer Tochter Stadtwerke Bretten GmbH) nahm 600 000 Euro in die Hand für den Kauf und den Umbau des heutigen VHS-Sitzes. Der Umzug erfolgte im Februar 2003. Im Frühjahr des selben Jahres stellte der Bund unerwartet Geld für die Einrichtung von Ganztagesschulen zur Verfügung. Die Kriterien für die Mittelvergabe hat das Land in einer offiziellen Bekanntmachung dargelegt.
Was hat das Gericht in diesem Fall zu beachten? Zunächst, dass die rechtliche Grundlage der Ganztagesschulförderung kein Gesetz ist, sondern eine Zuschussrichtlinie. Es besteht deshalb kein Auslegungsspielraum, entscheidend ist die reale Förderpraxis des Landes. Und die ist so, dass Zuschüsse nur für Neu Aus- oder Umbauten sowie für den Immobilienerwerb bezahlt werden. Aber auch die gab es nur, wenn die Maßnahmen nach dem 1. Januar 2003 erfolgten und nur für die Objekte, die direkt für den Ganztagesbetrieb genutzt werden. Damit sind nach Ansicht des Landes sowohl die Investition in die Erweiterung der Hebelschule, die bereits Mitte der 90er Jahre erfolgte, als auch die Umzugskosten für die VHS, die nur mittelbar dem Betrieb der Ganztagesschule dienten, nicht zuschusswürdig.
In einem waren sich Landesvertreter und Gericht einig: In Sachen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hat Bretten vorbildlich gehandelt. Bürgermeister Leonhardt meinte dazu nur: ,,Es ist doch eine Paradoxie. Hätten wir neu gebaut, hätten wir den Zuschuss bekommen.“

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