Anreizregulierung

Ziel der Verordnung ist es, bei den Netzbetreibern Anreize zur Steigerung der Effizienz zu schaffen. Erreicht werden soll dies dadurch, dass Kosten und Erlöse entkoppelt werden. Die Landesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde gibt den Netzbetreibern Obergrenzen für ihre Erlöse vor. Höhere Gewinn können dann nur erwirtschaftet werden, wenn es gelingt, die Kosten nachhaltig zu senken. Die Vorgaben orientieren sich dabei allein an den besten Unternehmen, deren Effizienz alle erreichen sollen. Dies gilt als kaum machbar.
Experten mutmaßen, mit solchen Auflagen solle der Strommarkt in Deutschland bereinigt werden. Während England 15 und Frankreich 188 Strom anbietende Unternehmen hat, operieren in Deutschland rund 950 am Markt. Rund 80 Prozent der Stromproduktion in Deutschland entfallen auf vier Großunternehmen. Diese Konzerne haben ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Sie nutzen sie als eigene Vertriebskanäle. WV

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7 Antworten zu Anreizregulierung

  1. mirt/hei sagt:

    Heute zählt vor allem die Größe eines Energieversorgungsunternehmens und dessen Effizienz.

  2. er. mei. sagt:

    Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
    Der kommunale Einfluss auf die örtliche Energieversorgung wurde seit langem zurückgedrängt, was sicherlich von den Kommunen wahrgenommen wurde.

    Weiterhin besteht die Gefahr, dass im liberalisierten Energiemarkt Stadtwerke entweder verkauft oder zumindest mehrheitlich von privaten Energieversorgern beherrscht werden.
    Dass damit laufend der kommunale Einfluss schwindet, müsste eigentlich allen Beteiligten seit geraumer Zeit klar geworden sein.

  3. A/B sagt:

    Viele kommunale Unternehmen haben viel zu lange als Monopolbetriebe gearbeitet.
    Für strukturelle Reformen, etwa die Zusammenfassung verschiedener Netze, bestand kein zwingender Grund.

  4. -rand/new.- sagt:

    Es ist nun einmal völlig unzureichend, sich beim Bau eines Kohlekraftwerks zusammen zu tun und weiterhin zu meinen, damit sei der (Preis-)Wettbewerb gerettet, wie es OB Metzger so niedlich formuliert hat.

  5. mesch-nur. sagt:

    Denn vor der Öffnung des Energiemarkts waren die Energieversorger vertikal integriert.

  6. Zand.-/May. sagt:

    Haben die Herren Verwaltungschefs schon mal was von unterschiedlichen Kapitalrenditen (Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb) gehört?

    Und von Teilmärkten mit spezifischen Regeln?

  7. rs-teu sagt:

    Ja und?

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