Die Eignung muss im Einzelfall geprüft werden

Der Besondere Beschließende Ausschuss empfiehlt mindestens drei Kandidaten für die Landratswahl
Ein Gerichtsurteil gibt die Vorlage für eine Vorauswahl
Von unserem Redaktionsmitglied Walter-Ulrich Macherauch
Karlsruhe. Wer wird für die endgültige Wahl zum Landrat des Landkreises Karlsruhe zugelassen? Am kommenden Donnerstag werden dafür die Weichen gestellt. Dann tritt eine Gruppe von Kreisräten unter dem merkwürdigen Namen „Besonderer Beschließender Ausschuss“ zusammen und – nomen est omen – beschließt, dem Innenministerium drei oder mehr Bewerber für die Wahl zu empfehlen. Empfohlen werden diejenigen der insgesamt sechs Kandidaten, die der Ausschuss für geeignet hält, das Landratsamt zu leiten. Da es sich dabei um eine untere staatliche Behörde handelt, ist das Innenministerium in den Auswahlprozess eingebunden.
Stuttgart sichtet die Bewerbungen auch. „Wichtig ist, dass dann am Ende eine gemeinsame Festlegung steht“, sagte gestern CDU-Fraktionschef Josef Offele im BNN-Gespräch. Grundlage dieser Festlegung sei im Übrigen eine völlig wertfreie Beurteilung der Qualifikation der Bewerber durch den Ausschuss, so Offele weiter.
Genaue Kriterien, nach denen die Befähigung für das Amt des Landrats zu bewerten wären, gibt es nicht. Wohl aber ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim aus dem Jahr 1983. Damals hatte ein nicht zur Wahl zugelassener Kandidat geklagt, in letzter Instanz aber verloren. Im Urteil wird explizit betont, dass die Landkreisordnung nicht regele, „unter welchen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass ein Bewerber den fachlichen Anforderungen gerecht wird.“ Daher müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Vorbildung oder berufliche Erfahrung des Bewerbers die Prognose erlaube, dass er die Leitungsaufgaben angemessen wahrnehmen könne. Diese Prognose gibt nach Landkreisordnung der Besondere Beschließende Ausschuss ab.
Die Mannheimer Richter bestätigten damals übrigens, dass zur Beurteilung der Befähigung besondere Erfahrungen in der Verwaltung, Führungsaufgaben im kommunalen Bereich, eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst oder eine volljuristische Ausbildung herangezogen werden dürfen. Damit sinken die Aussichten, dass am Donnerstagabend noch mehr als nur drei Kandidaten im Topf bleiben.
Denn auf die CDU-Mitglieder Gerd Hager, Christoph Schnaudigel und Dieter Eckert treffen all diese Voraussetzungen zu, auf die Mitbewerber Jochen Bederke, Rudolf Arz und Uwe Mayer hingegen nicht. Diese Einschätzung bestätigte bereits gestern Eberhard Roth. Er betonte aber, dass das seine Meinung als Kreisrat und nicht die des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler sei. Seine Fraktion werde sich erst kurz vor der Wahl für einen der Kandidaten aussprechen. Etwas früher möchte die SPD zu einem Meinungsbild kommen. Im Anschluss an den beschließenden Ausschuss am Donnerstag werde die Fraktion beraten, sagte Fraktionschef Werner Linsen gestern.
Die CDU hatte sich bereits früh für Schnaudigel ausgesprochen, ebenso – allerdings inoffiziell – die FDP/FE. Für die Grünen sprach Günther Mittag gestern von einer erkennbaren Präferenz der Fraktion, die er aber nicht vor der für morgen anberaumten Fraktionssitzung verbreiten werde. Im Umfeld der Grünen wurde nur bekannt, dass es wohl keine Unterstützung für Dieter Eckert geben wird.

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2 Antworten zu Die Eignung muss im Einzelfall geprüft werden

  1. d/s sagt:

    „Die Eignung muss im Einzelfall geprüft werden.“

    Mußten die, welche die Eignung der Kandidaten im Einzelfall prüfen, vorab auf ihre Eignung zur Prüfung der Kandidaten geprüft werden?

  2. Wern.-St. sagt:

    „Zu viele Köche verderben den Brei“ bereits im Vorfeld der Wahl.

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