Keine Asylbewerber in der ehemaligen Bußgeldstelle

swrDie Stadt wird das ehemalige Bürogebäude der Bußgeldstelle kaufen. Das hat der Brettener Gemeinderat gestern Abend in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass der Landkreis dort – wie zunächst geplant – 200 Asylbewerber unterbringt. Die Stadt macht damit von ihrem Vorkaufsrecht für das Gebäude Gebrauch, dass sich zuletzt in Privatbesitz befand. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat darüber hinaus Plänen zu, wonach die 200 für Bretten vorgesehenen Asylbewerber in einer neuen Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft des Brettener S-Bahnhofs untergebracht werden sollen. Die Stadt verpflichtet sich gegenüber dem Kreis, bis Dezember zunächst Notunterkünfte für 50 Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Sie sollen in bereits vorhandenen Häusern unterkommen. Bis zum Herbst 2014 will die Stadt Bretten zudem eine neue Sammelunterkunft bauen.

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6 Antworten zu Keine Asylbewerber in der ehemaligen Bußgeldstelle

  1. G. H. sagt:

    Nahtlos in die unsägliche nichtöffentliche Behandlung dieses Themas reiht sich der heutige Leserbrief in den Brettener Nachrichten von Joshua Förg

    im Namen der Klasse 10 d des Edith Stein Gymnasiums Bretten ein:

    …“Zuletzt möchte ich auch die Stadt Bretten, sowie explizit Oberbügermeister Martin Wolff, kritisieren – organisiert man doch solch eine große Anzahl an Friedensaktionen wie beispielsweise die Putzaktion der Stolpersteine, doch möchte man die Gründung eines Asylbewerberheims in Bretten tunlichst vermeiden.“

    Wolff versteckt sich mit dem Brettener Gemeinderat hinter verschlossenen Türen, damit ja niemand die interne Diskussion mithören kann und präsentiert danach der ausgesperrten Öffentlichkeit die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse, um im Nachhinein zu verkünden, der Gemeinderat habe eben das beschlossen.

    Ein Armutszeugnis!

  2. spezi sagt:

    @ Matz am 6. November, 2013
    „Also warum nichtöffentlich?“

    Möglicherweise die einzige Antwort:

    Zitat Josef Pulitzer

    Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen„.

  3. rh sagt:

    Es können neben der Kommunalbau auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft oder die Stadtwerke Bretten kaufen! Genügend „Verschiebebahnhöfe“ stehen für die kommunale Wirtschaftsförderung allemal zur Verfügung.

    Die Stadtverwaltung Bretten (ver-?)wirtschaftet letztlich (mit) öffentliche(n) Gelder(n).
    Dieses Wirtschaften beinhaltet daher eine besondere Verantwortung. Sie zeigt sich darin, dass deren Finanzgebaren besonderen Regelungen der Rechnungslegung und Kontrolle, durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), aber auch einer gewissen Transparenz unterliegt.

    Transparenz scheint in der Stadtverwaltung Bretten keine Rolle zu spielen – abzulesen an der Häufigkeit von nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen!

  4. G. H. sagt:

    2.200.000 € wird die Stadt Bretten für das ehemalige Bürogebäude der Bußgeldstelle bezahlen.
    Wird sie es selbst kaufen oder wird sie es von der städtischen Kommunalbau GmbH kaufen lassen? Wo kann der Kaufpreis besser untergebracht werden?

    Es wird eine Immobilie auf Vorrat oder Reserve gekauft, die man eigentlich gar nicht aktuell nutzen will: Man will die Gestaltungsfreiheit ungern aus der Hand geben, so Wolff! Und: Konkrete Nutzungspläne der Stadt gebe es dort nicht!

    Es ist nur sehr schwer vorstellbar, ob ein derartiges Finanzgebaren für eine städtische Wirtschaftsförderung noch unter die Pflichtaufgaben einer Kommune fällt. Meines Erachtens sicherlich nicht!

    Hier wird mit öffentlichen Geldern ziemlich dilletantisch umgegangen! Vor allem, wie sich der Brettener Gemeinderat zu einer unnötigen Finanztransaktion entscheiden kann!

    Den einzigen Vorteil hat der Verkäufer!

  5. rhi sagt:

    Was für ein Herum Geeier!

    Woher kommt das städtische Geld für den Kaufpreis?

    Die Ermittlung der Planzahlen für 2013 sind bei diesem Verwendungszweck unrealistisch geworden. Es ist sehr fraglich, ob die Brettener Haushaltswirtschaft bei einem derartigen Ausgabeverhalten sparsam und wirtschaftlich geführt wird.

    Es wird sich wohl um außer-/evtl. überplanmäßige Aufwendungen handeln. Diese dürfen grundsätzlich nur realisiert werden, wenn an anderer Stelle Aufwendungen in gleicher Höhe gekürzt oder entsprechende Mehrerträge erzielt werden können.

  6. Matz sagt:

    warum also wieder eine nichtöffentliche Sitzung und Entscheidung? Die Häuser an der Schießmauer gehören der Wohnungsbau GmbH, hier gibt es keine privaten Daten zu schützen. Also warum nichtöffentlich?
    Ist es nicht vielmehr so, dass die Ansichten und Meinungen der Herren Räte und der Stadtverwaltung vor den Ohren der Öffentlichkeit verborgen werden sollen? Das Thema ist zugegebenermaßen brisant, hat man die Befürchtung vielleicht „aus Versehen“ seine wahre Gesinnung zum Besten zu geben?

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