Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zeigt, dass die Verfahrensregeln unfair sind: Die Abstimmung ist nur verbindlich, wenn die befürwortende Abstimmungsmehrheit gleichzeitig ein Drittel der Wahlberechtigten umfasst. Einer solchen Anforderung genügt auch die Landtagsmehrheit nicht. Sie stützt sich auf weniger als ein Drittel der Wahlberechtigten und kann doch Gesetze verabschieden.
Wir setzen uns für die Abschaffung des Quorums ein: Die Mehrheit der gültigen Stimmen soll entscheiden. Falls die Opposition im Landtag diese Verfassungsänderung blockiert, schlägt Mehr Demokratie e.V. vor, eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung in die Wege zu leiten. Mit dieser Volksabstimmung sollen auch Volksbegehren erleichtert werden: niedrigere Unterschriftenhürde, längere Sammelfrist, Sammlung auch außerhalb der Rathäuser. Das dafür geltende Zustimmungsquorum könnte am Tag der nächsten Bundestagswahl überwunden werden.
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Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :
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- Känguru-Diplome - 1999
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