„Kabel-Recycling ist kein Schrottplatz“

Mehrheit des Oberderdinger Gemeinderats billigt Entwurf für Bebauungsplan-Änderung
Oberderdingen (pos). Im Gemeinderat ging es wieder um die erste Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 6. Abschnitt“. Der Entwurf wurde gebilligt und wird nun für einen Monat öffentlich ausgelegt. Es gab zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.
Die Bebauungsplanänderung für das interkommunale Industriegebiet in Flehingen war unter anderem notwendig geworden, um planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Bauvorhaben der Firma Axel Schwarz Schrott und Metalle aus Bretten zu schaffen. Sie plant unter anderem eine Kabel-Recycling-Anlage.

Nach dem gültigen Bebauungsplan sind „Schrottplätze und Anlagen zum Umschlagen von festen Abfällen“ in dem Gebiet nicht zulässig, war zu hören. Die Kabel-Recycling-Anlage sei jedoch kein Schrottplatz im herkömmlichen Sinn, da keine Altfahrzeuge angenommen, zwischengelagert oder behandelt würden. Bürgermeister Thomas Nowitzki verwies darauf, dass nur nicht gefährliche Kabel in der Kabelgranuliermaschine aufbereitet werden sollen. Der Flehinger Ortschaftsrat habe dem Änderungsverfahren bereits zugestimmt.

Die Gemeinderäte beschlossen zudem eine Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag des Unternehmens Schwarz zur Errichtung der Kabel-Recycling-Anlage mit angeschlossenem Nutzeisenhandel. Das Unternehmen hatte diesen Antrag beim Landratsamt gestellt und dabei erklärt, dass „Staubabwehungen nicht zu befürchten sind“. Auch entstehende Abgase seien vernachlässigbar. Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmemission der geplanten Anlage wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Zu erwarten sei eine Belastung von fünf Lastwagen pro Tag.

Die Gemeinderäte beschlossen nach kritischen Rückfragen in Bezug auf die Kontrolle der Recyclingtätigkeit die Stellungnahme bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Darin heißt es, die Gemeinde nehme von dem Antrag der Firma Schwarz Kenntnis und stimme der Errichtung und dem Betrieb einer Kabel-Recycling-Anlage mit angeschlossenem Nutzeisenhandel zu. Gegen die Zulassung des beantragten vorzeitigen Beginns trage man keine Bedenken vor.

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