Leserbrief : Wenn zwei das Gleiche tun . . .

Zum Streit um den Blumenverkauf am Muttertag in Bretten:
„Der Zweck menschlichen Lebens ist, zu gedeihen und glücklich zu leben. Aufgabe der Gesellschaft ist, die Bedingungen zu garantieren, die es allen Menschen erlauben, dieses Wohlergehen und Glück zu erreichen.“ Wenn man an dieser Maxime des amerikanischen Autos Frank R. Wallace den politischen Willen, die daraus entstehende Gesetzgebung und die Ausführenden beurteilt, wird man unschwer feststellen, dass eindeutig das Gegenteil angestrebt wird.
Zum Komödienstadel verkommt aber das Ganze, wenn sich Herr Metzger als „Gutmensch“ darstellen will. Die kommunale Selbstverwaltung darf kein Abbild von Selbstherrlichkeit eines OB und eines Gemeinderats sein. Das, was er bemängelt und das, was er selbst ausübt, ist unter das Motto – „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche“– zu stellen. Was macht er denn anders mit „seiner“ Bürgerschaft?

Tricksen, täuschen, sich hinter Paragrafen verstecken und selbst Unwahrheiten sind Attribute, wenn es darum geht, das bürgerschaftliche Engagement zu unterbinden und den gesunden Menschenverstand der Bevölkerung ad absurdum zu führen. Nur vier Beispiele verdeutlichen den Umgang mit Mitbürgern in der Weise, die er jetzt selbst erlebt: Müllglühofen, Saalbachwegle, Rüdtwald oder Messe-Lüge – nachzulesen unter www.bak-bretten.de.

Den gerichtlichen Streit (Wert 15 000 Euro) über zwei Instanzen müssen die Steuerzahler begleichen. Diese Gebühren und die Spenden wären beim Tafelladen besser angekommen, aber eben nicht so spektakulär. Es ist wahrlich ein Kunststück, wenn es einem Täter gelingt, sich in der Öffentlichkeit als ein Opfer anerkennen zu lassen.

Franz Cizerle Fichteweg 8 Bretten

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26 Antworten zu Leserbrief : Wenn zwei das Gleiche tun . . .

  1. b/m sagt:

    Eventuell zu verabreichen in der Rechbergklinik Bretten?

  2. mfr. sagt:

    Brettener Woche 30.12.2008

    Muttertagsblumenverkauf in der Melanchthonstadt
    Brettens Frischzellen bringen lahmen Amtsschimmel auf Trab

    Die Brettener Woche hat es erkannt:

    Um Brettens lahmen Amtsschimmel auf Trab zu bringen, sind jede Menge Frischzellen vonnöten. 🙂

  3. Gust. sagt:

    Daran wird das Regierungspräsidium Karlsruhe sicherlich seine Freude haben.

  4. -Ferd.-Ö.- sagt:

    Die Blumen-Komödie ist somit amtlich geworden!

  5. Jork. sagt:

    Amtsblatt veröffentlicht Medienecho und Pressespiegel

    Spätestens jetzt wissen es die Leser ganz genau, worum es den Brettener Volksvertretern im Allgemeinen und im Besonderen gegangen ist.

  6. -el- sagt:

    „Ich halte in diesem Fall das Amtsblatt für missbraucht.“ B-L am 18. Mai, 2008

    Ob das Regierungspräsidium das auch so sieht?
    Und wenn, dem verantwortlichen Herausgeber wird wohl nichts passieren – denn, in Bretten kann man machen was man will – oder doch nicht (mehr)?

  7. mm sagt:

    das Filmchen von „Kraichgau-tv“ ist der würdige Abschluss des „Blumen-Dramas“. Das Niveau dieser Posse wurde im Film u.a. auch durch die lebhafte Kommentatorin und den spritzigen Text in vollem Umfang getroffen!

  8. Pet. Wag. sagt:

    Ihr ganz allein gehört besondere Anerkennung.

  9. Klus./Rait. sagt:

    Frau Michel (Grüne) hat sich wohlüberlegt von ihren Mitstreiter(-innen) abgegrenzt.

  10. f - h sagt:

    „Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner…“

    Blumenschmuck und/oder Kuchen für die Mütter der Gemeinde. Kann man so etwas vielleicht als das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner bezeichnen?

  11. -v-t- sagt:

    Für mich ist nach wie vor völlig unverständlich, wie die Mitglieder des Brettener Stadtparlaments dem Vorsitzenden Metzger fast einstimmig zum Beschluss verholfen haben.

  12. -Burkh. sagt:

    …“soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.“

    Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg hatte eben etwas anderes bestimmt.

  13. Lud sagt:

    Diese Frage hat sich vollends erledigt!

  14. o.V. sagt:

    „Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben allein und unter eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.“

    Backwaren und Blumen für den Muttertag – eine öffentliche Aufgabe?

  15. Nolt./Hues. sagt:

    Anhand der Stellung der Brettener Bürgerinnen und Bürger sowie aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung sehe ich im nachhinein nicht die geringste Notwendigkeit zur gerichtlichen Anrufung wegen eines angeblichen Eingriffs des Landes in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Bretten in Sachen Muttertags-Blumenschwank.

  16. ine.-möll. sagt:

    Wesentliches zur Stellung des Bürgers in Baden-Württemberg

    Der Bürger steht in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Anordnung nach vor Gemeinderat und Bürgermeister.

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Institutionen für den Bürger da sind, sich nur legitimieren können unter Berufung auf ihn, auf seinen Auftrag und auf die Leistungen, die man für ihn erbringt.

  17. ine.-möll. sagt:

    Wesentliches zur kommunalen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg

    Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr von Land und Bund zugewiesenen Aufgaben (§ 1 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg).

    Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben allein und unter eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen (§ 2 Abs. 1 GO BW).

  18. g-/-f sagt:

    Noch nicht einmal für die „billigsten“ Werbungszwecke geeignet.

  19. a sagt:

    Der kommunale Brettener Blumen-Aufstand: Von allen Beteiligten abgeschmackt und taktlos!

  20. B-L sagt:

    Ich halte in diesem Fall das Amtsblatt für missbraucht.

  21. S. sagt:

    Gar nichts!

    Es geht hier um die reine Wirkungssucht auf die Leser.

  22. pr.ist- sagt:

    Was ist am MEDIENECHO auf Brettener Position zur kommunalen Selbstverwaltung amtlich?

  23. mfr. sagt:

    Das Amtsblatt ist ein behördliches Mitteilungsblatt für AMTLICHE, öffentlich bekannt zu machende Verlautbarungen.

  24. Dor./Kais. sagt:

    Der so toll inszenierte Pressespiegel zum Rosen-Klamauk entlarvt sich und die Akteure, welche ihn ins Amtsblatt gebracht haben.

  25. -bam- sagt:

    „Es ist wahrlich ein Kunststück, wenn es einem Täter gelingt, sich in der Öffentlichkeit als ein Opfer anerkennen zu lassen.“

    Dazu: Die Ausführungen auf Seite 3 im Amtsblatt vom 15. Mai 2008.

    Aus FAZ 8. Mai 2008: Paul Metzger im Gespräch Der Muttertagsrebell von Bretten

    Haben Sie versucht, Ihre Einwände der Landesregierung vorzubringen?

    …“MEINER MEINUNG NACH IST ES EIN EINMALIGER VORGANG IM SÜDWESTEN, DASS LANDTAG UND LANDESREGIERUNG EIN GESETZ SO AUSLEGEN, WIE ES IHNEN PASST.“

    Sich selbst noch besser bloßzustellen, Herr Oberbürgermeister Metzger, ist meines Erachtens schier unmöglich.

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