Neue Runde im Blumenstreit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Gemeinderat von Bretten aufgefordert, den Beschluss, die Blumenläden an Pfingstsonntag öffnen zu lassen, zurückzunehmen. Auch die vorgelegten Unterlagen überzeigten das Land offenbar nicht. Ein dringendes öffentliches Interesse zum Blumenverkauf an Pfingstsonntag lasse sich daraus nicht ableiten. Die Stadt Bretten kann jetzt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Entscheidung klagen. Sollte Bretten nicht klagen, aber auch den Gemeinderatsbeschluss nicht innerhalb von einer Woche aufheben, dann hebt ihn das Regierungspräsidium auf. Offene Blumenläden an Pfingstsonntag wären damit illegal.

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Eine Antwort zu Neue Runde im Blumenstreit

  1. Malt.-Schn. sagt:

    OHA!

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