Keine frischen Blumen am Muttertag

Es bleibt dabei
Karlsruhe – Am Muttertag müssen die Läden in Bretten geschlossen bleiben. Dies entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in ihrem Beschluss vom heutigen Mittwoch und lehnte damit einen Eilantrag der Stadt Bretten gegen eine Beanstandungsverfügung des Regierungspräsidium Karlsruhe ab. Der Brettener Gemeinderat hatte am 15. April die Stadtverwaltung ermächtigt, Ausnahmebewilligungen für den Verkauf von Blumen, Konditor- und frischen Backwaren am Pfingstsonntag von 8 bis 12 Uhr zu erteilen.

Dieser Gemeinderatsbeschluss wurde daraufhin vom Regierungspräsidium beanstandet. Die Stadt Bretten wurde aufgefordert, den Gemeinderatsbeschluss innerhalb von einer Woche aufzuheben. Sollte sie dem nicht rechtzeitig nachkommen, drohte das Regierungspräsidium an, den Beschluss selbst aufzuheben und ordnete den Sofortvollzug der Beanstandungsverfügung an. Gegen diesen Bescheid erhob die Stadt Bretten wiederum Klage beim Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht lehnte diese nun ab. In der Begründung heißt es, der Beschluss des Brettener Gemeinderates sei voraussichtlich zu Recht beanstandet worden. Er verstoße gegen die Vorschriften des baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetzes. In ihm seien die Möglichkeiten zur Ladenöffnung am Pfingstsonntag und am Muttertag „abschließend geregelt“. Für eine Ausnahmebewilligung gebe es daneben „keinen Raum“.

Damit habe der Gesetzgeber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er am Pfingstsonntag der Feiertagsruhe Vorrang einräume vor dem Interesse der Bevölkerung, auch am Sonntag bestimmte Waren zu kaufen und zwar selbst dann, wenn Pfingstsonntag und Muttertag am gleichen Tag gefeiert würden. In der Begründung des Verwaltungsgerichtes von heute heißt es weiter: Der grundrechtliche Schutz der Mutter werde nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Blumen und Brötchen vom Vortag stammten.
(ps)

Meldung vom Mittwoch, 30. April 2008 © ka-news 2008

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14 Antworten zu Keine frischen Blumen am Muttertag

  1. Crixius sagt:

    An
    -Tho.- am 1. Mai, 2008 18:11

    In dem Sinne:
    MUSSOLINI:

    Faschismus sollte man besser Korporativismus nennen, weil es die Verschmelzung der Staatsmacht mit der Konzernmacht darstellt.

  2. -Tho.- sagt:

    Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen.
    Manfred Rommel

  3. -A-H. sagt:

    Auf ihren Flop darf man den Brettener Mandatsträgern zurufen:

    WER AM MORGEN (DESWEGEN) ZERKNITTERT AUFSTEHT, HAT AM TAGE DIE BESTEN ENTFALTUNGSMÖGLICHKEITEN.

  4. Crixius sagt:

    Sind denn die Advokaten und Politiker schon satt genug?
    Wie wäre es denn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof?
    Die armen Kinder der Blumenverkäufer werden doch nun verhungern weil die Mütter am Muttertag nicht mehr arbeiten dürfen.
    Also los Paule!
    Im Namen der Kinder!

    Hätte man das Geld für diese Politikshow genommen und in den Tafelladen gesteckt,
    könnte unser Prekariat zum 1. Mai Champagner schlürfen.

    Doch Leistung muss sich für „Kämpfer“ und „Rebellen“ vom Politikzirkus schon lohnen.

  5. fr. sagt:

    Und eine Schlussfolgerung davon ist:

    Diejenigen, die zu klug sind, sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst. Platon

  6. AP sagt:

    Und das will was heißen!

  7. Tim sagt:

    Der Brettener Blumenstreit lässt sich bei den dreierlei Wegen – klug zu handeln – keiner Kategorie zuordnen.

  8. -rand/new.- sagt:

    Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. (Konfuzius)

  9. Jork. sagt:

    An -nz- im vorherigen Kommentar

    wörtlichere Übersetzung: Was du tust, tue es klug und berücksichtige das Ende.

    freiere Übersetzung: Was auch immer du tust, tue es gut und beachte die Folgen.

  10. -nz- sagt:

    An Jork.
    Bitte um Übersetzung. Es gibt genug „ungebildete“ Besucher dieser Seiten – ich inklusive – die selbst mit der deutschen Sprache manchmal Probleme haben.

    Die Übersetzung in Klammer gesetzt, genügt schon. Danke.

  11. Jork. sagt:

    An alle Lateiner im Brettener Gemeinderat

    QUIDQUID AGIS, PRUDENTER AGAS ET RESPICE FINEM!

  12. si/z sagt:

    Nun ist es an ihm (dem Vorsitzenden Metzger) den Brettener Volksvertretern seine juristischen Geistesblitze zu erklären, die ihn dazu gebracht haben, eine juristische Niederlage – mit seinem Fachanwalt für Verwaltungsrecht – zu erringen.

  13. -rl- sagt:

    „der Beschluss des Brettener Gemeinderates“ ist demnach für den Papierkorb bestimmt. Eine größeren Blamage konnte sich der Gemeinderat zum Mutter- und Vatertag nicht schenken.

    Vielleicht stellen sie sich bei der nächsten Sitzung die Vergissmeinnicht Sträuße auf den Tisch. 🙂

  14. mm sagt:

    ich kann nur hoffen, dass das Thema damit durch und beendet ist. Interessant nur, ob Herr Metzger die Entscheidung des VG Karlsruhe, die er ja wollte, jetzt auch respektiert?

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