Straßenverkehrslärm

Mit dem Begriff „Straßenverkehrslärm“ wird der gesamte vom Straßenverkehr erzeugte Lärm bezeichnet. Dazu zählen vor allem die von Personen- und Lastkraftwagen sowie Motorrädern und -rollern erzeugten Geräusche. Der durch Straßenverkehr erzeugte Schalldruckpegel bewegt sich im Bereich von 60 bis 90 dB(A).
Eine Verdoppelung der Schallquelle (etwa durch eine Verdoppelung der Verkehrsstärke) bewirkt eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 100 Stundenkilometer angehoben, ergibt sich bei reinem Pkw-Verkehr eine Erhöhung von 4 dB(A), bei 120 Stundenkilometern um 6 dB(A). Reiner Lastwagenverkehr bewirkt bei 100 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) gegenüber reinem Pkw-Verkehr.
Eine der bekanntesten Maßnahmen zur Minderung der Schallausbreitung ist die Errichtung von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen. Ein allgemeines Problem dieser Wände ist, dass die zusätzliche Schutzwirkung mit jedem Meter Höhe abnimmt – und, dass sie meist als optisch störend empfunden werden. tk

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