Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
War es nicht der Vorsitzende selber, der in der letzten Gemeinderatssitzung (Verwaltungsgebühren) die Mitglieder angesprochen hat, die Verwaltung zu kontrollieren.
Mit der Kontrolle von überflüssigen Gutachten und deren Gebühren können sie schon einmal anfangen. Nun ja, aller Anfang ist schwer. Hoffentlich ist ihnen eine derartige Aufgabe nicht allzu schwer. Man kann nie wissen.
Kann den Brettener Mitgliedern des Gemeinderates wegen Gutachtergebühren der vergangenen 20 Jahre noch ein Licht aufgehen? Ich habe daran berechtigte Zweifel.
Wenn der Gemeinderat mutig wäre und seine Aufgaben in dem Auftrag der Wähler sehen würde, so hätte er schon längst die Kostenaufstellung der letzten 20 Jahre über ALLE Gutachten angefordert und veröffentlicht. Da würde sicherlich manchem ein Licht aufgehen. Ich bin überzeugt, das würde sogar für eine Festbeleuchtung reichen – leider.
Ein Ortstermin reicht allemal aus, damit sogar die Entscheidungsträger der Stadt Bretten mit ihren eigenen Ohren hören können, daß es genug ist. Vom Gestank einmal völlig abgesehen. Einem Mehr an eigener Überzeugung bedarf es eigentlich nicht.
Es freut sich der Gutachter. Er bekommt Geld dafür, zu Papier gebracht zu haben, daß der Lärmhöchstwert regelmäßig überschritten wird.
Überall findet „Gutachteritis“ statt. Die Stadt Bretten darf dabei nicht fehlen. Kann sein, daß es der Stadt an Menschenverstand fehlt.
In unserem Land herrscht der Gutachter-Virus. Was für ein nonsense! Alles wird begutachtet, selbst die Gesundheitsreform, samt Gegengutachten.
An einer Strasse wie der B35 mit locker 35.000 Fahrzeugen pro Tag auch noch Geld für ein Lärmgutachten zu verschwenden grenzt an Unverschämtheit. Das ist genauso Unsinn wie ein Gutachten, ob es Bäume im Wald gibt oder ob es im Ofen auch heiss ist. Unserer Republik hat immer noch zuviel Steuergelder zum verschleudern
Das Lärmgutachten ist überflüssig und kostet völlig unnötigerweise Geld. Bretten hat es ja dicke.
Die Lärmschutzwand ist seit langem – ohne ein Gutachten – überfällig. Das konnte sich die hoch verschuldete Stadt Bretten wohlweislich sparen.