„Kostbare Ruhe – teurer Lärm“

Unter diesem Motto fand am 27.4.2010 der Tag gegen Lärm statt. Er wird von einem Zusammenschluss von Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA), Umweltbundesamt und Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) veranstaltet. Anbei die Presserklärung, vorher jedoch noch der Hinweis auf den seit dem Jahr 2008 in Bretten immer noch ausstehenden Lärmaktionsplan! Das Interesse seitens unserer Leserschaft am Thema scheint groß zu sein, haben doch bis heute 6376 Leser/Innen diesen Artikel gelesen, was ihn auf Platz 2 der Favoriten unsere Leser gebracht hat. Ob das Interesse am Lärmschutz seitens der Stadtverwaltung geteilt wird, scheint zumindest fraglich.

Hier die Presserklärung zum Tag gegen Lärm:
Lärm kommt uns teuer zu stehen

Lärm nervt und führt zu gesundheitlichen Schäden und Risiken. Seine Bekämpfung ist und bleibt deshalb eine unverändert notwendige gesellschaftliche Aufgabe. Doch Lärmminderung kostet in der Regel Geld. Deshalb werden Schutzziele abgeschwächt oder gar nicht erst verabschiedet und viele Regelungen des Lärmschutzes unzureichend formuliert und umgesetzt. Dabei wird gerne übersehen, dass auch der Lärm kostet, sogar viel kostet, vor allem in Form externer, nicht vom Verursacher, sondern von der Allgemeinheit getragener Folgekosten, aber auch in Form erheblicher Nutzungseinschränkungen und damit verbundener Wertverluste, die ebenfalls nicht von den Verursachern, sondern von vielen Betroffenen getragen werden. Lärmminderung kostet also nicht nur, Lärmminderung vermeidet bzw. verringert auch Kosten.

Trotz erheblicher Bewertungsunsicherheiten gehen selbst konservative Schätzungen der externen Kosten des Verkehrslärms (u. A. Wertverlust von Immobilien und gesundheitliche Folgekosten) von jährlichen Kosten in Milliardenhöhe (bis zu 9 Mrd. € laut aktueller Studie) aus. Oft stehen diesen externen Kosten geringere Kosten der Lärmminderung gegenüber, dann „lohnt“ sich Lärmschutz auch volkswirtschaftlich. So rechnet das Land Berlin damit, dass sich die geplanten Maßnahmen im „Lärmminderungsplan für Berlin“ nach zwei Jahren amortisiert haben.

Ein wesentliches Steuerungsinstrument besteht in der Beteiligung der Verursacher an den Folge- und Vermeidungskosten, der sog. Internalisierung externer Kosten. Verkehrsteilnehmer können so an den von ihnen verursachten Lärmkosten beteiligt werden, etwa durch lärmabhängige Fluglande-, Straßen- und Trassennutzungsgebühren. Dieses Konzept der Internalisierung externer Kosten ist ein wichtiger Ansatz, mit dem das traditionelle Instrumentarium der Lärmbekämpfung (Emissions- und Immissionsvorschriften) ergänzt und bereichert werden muss.

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) und der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) halten es deshalb für dringend erforderlich, dass:
• verbesserte Verfahren zur genaueren Ermittlung aller Lärmfolgekosten entwickelt und bereitgestellt werden,
• alle Lärmfolgekosten bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden,
• verbesserte ökonomische Instrumente zur Internalisierung externer Lärmkosten implementiert werden, etwa durch die Einführung lärmabhängiger Infrastrukturnutzungsentgelte (z.B. Maut, Trassenpreise und Flughafengebühren) für alle Verkehrs- und Fahrzeugarten.

Ruhe ist kostbar und kann teuer sein, aber sie vermeidet auch teuren Lärm. siehe auch www.tag-gegen-laerm.de

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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