Karlsruhe (pp). Führende Mitglieder der SPD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat klagen gegen die Stadt Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht soll klären, ob es rechtens war, dass die Mehrheit des Gemeinderats die Wiedereinführung einer sechsten Bürgermeisterstelle beschlossen und dazu am 11. Dezember vergangenen Jahres die Hauptsatzung geändert hat, ohne dass bisher der Stellenplan der Stadt geändert wurde.
Die Kläger sehen in diesem Fall die Gemeindeordnung verletzt. Diese bestimme in Paragraf 82, dass bei bedeutenden Neueinstellungen und Beförderungen unverzüglich der Stellenplan zu ändern und eine Nachtragssatzung zu erlassen sei. Bei der Schaffung eines zusätzlichen Dezernats mit jährlich 500 000 Euro Kosten sei dies zwingend geboten, unterstreichen die SPD-Stadträte. Die Stadtverwaltung sah bislang keinen Grund zur Eile.
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