LNV reicht Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Ravensburger Landratsamt kommt seiner Kommunalaufsicht nicht nach! – Flächennutzungspläne müssen auf Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie überprüft werden
Stuttgart. Nach Auffassung des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg (LNV) hat das Landratsamt Ravensburg seine Rechtsaufsichtpflicht gegenüber der Stadt Isny verletzt. Sollte deren Baugebiet „Birkenallee I“ realisiert werden, sind die Vorkommen mehrerer besonders geschützter Vogelarten bedroht. Der LNV hat deshalb in der vergangenen Woche Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht.
Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar an ein bestehendes Naturschutzgebiet an, welches sich durch ein landesweit bedeutsames Schwerpunktvorkommen hoch bedrohter Wiesenbrüter wie dem Braunkehlchen und dem Wachtelkönig auszeichnet. Deswegen hat sich das Land auch entschieden, dieses Naturschutzjuwel als Vogelschutzgebiet an die EU zu melden. Für die Planung neuer Baugebiete hat schon allein diese Festlegung Folgen: Mögliche Auswirkung auf die bezeichneten Vogelvorkommen müssen mit einer Verträglichkeitsuntersuchung überprüft werden – und dies schon im Grundsatz auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP).

Der LNV hatte in seinen Stellungnahmen an die Stadt Isny und das Landratsamt Ravensburg mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Trotzdem hat es das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde unterlassen, bei Fortschreibung des FNP von der Stadt Isny für Birkenallee I die vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung zu verlangen.
Der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret ist sich sicher: „Mit einer rechtzeitigen FFH-Verträglichkeitsprüfung wäre diese Fläche im FNP nicht als Bauland ausgewiesen worden!“ Und er folgert: „Dieser Flächennutzungsplan ist rechtsfehlerhaft!“ Dass die Stadt Isny daraus nun den Bebauungsplan entwickeln darf, ist für den LNV-Chef nicht hinnehmbar. Mit einer Reihe von Maßnahmen, deren Wirksamkeit in den Augen des LNV äußert fragwürdig ist, versucht Isny jetzt krampfhaft, gleichzeitig der Bebauungsplanung u n d dem europäischen Vogelschutzrecht Rechnung zu tragen. „Beides zusammen“, so der LNV-Chef, „ist aber in diesem Fall unmöglich“!

Für Ehret ist dieser Vorgang außerdem der lebende Beweis, dass bei der Bauleitplanung viele Kommunen ohne eine funktionierende Dienstaufsicht nicht willens sind, den Erfordernissen des europäischen Naturschutzrechtes Rechnung zu tragen. „Dem steht viel zu sehr die Begehrlichkeit der Gemeinden entgegen, mit Hilfe der Erlöse aus dem Baulandverkauf ihre Finanzen zu sanieren.“ Und dies habe sehr oft zur Folge, dass sowohl europäisches Recht als auch die politische Absicht des Landes, den Flächenverbrauch auf Null zu senken, auf der Strecke blieben. (LNV BW-PM 31.7.07)

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3 Antworten zu LNV reicht Dienstaufsichtsbeschwerde ein

  1. edd. sagt:

    Natürlich nicht!
    Naturschutz gilt dort als durchlaufender Posten.
    Der zerstörte Brettener Rüdtwald läßt grüßen!

  2. Th. sagt:

    Das Umweltministerium wird sicherlich überhaupt nicht tangiert sein! – oder?

  3. Quer. sagt:

    Recht so!

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