Hallenbenutzung kostet künftig keine Steuern extra

Bretten verzichtet auf Mehrwertsteuer für seine Hallen
Von unserem Mitarbeiter Michael Hölle
Bretten. Den Vereinen tut es gut und der Stadt tut es nicht weh. Auf diese Formel ließe sich die Entscheidung der Brettener Verwaltung bringen, für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen im neuen Jahr keine Mehrwertsteuer mehr zu berechnen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter lassen den Kommunen zukünftig nur noch zwei Möglichkeiten beim Vermieten von Hallen – eine 100-prozentige oder eine nullprozentige Steuerpflicht. Für die letztere Variante, den Verzicht, hat sich Bretten entschieden. Andere Städte, wie Pforzheim beispielsweise, besteuern hingegen jegliche Nutzung.

„Für die, die bisher zahlen mussten, wird es billiger und für uns reduziert sich der Verwaltungsaufwand“, beschreibt Bürgermeister Willi Leonhardt die Vorteile. Bisher war vor jeder Anmietung zu prüfen, ob eine so genannte unternehmerische Nutzung vorliegt oder nicht. Eintrittsgeld oder Getränke- und Essensverkauf begründeten zwangsläufig die Steuerpflicht. „All das spielt ab Januar keine Rolle mehr“, erklärt Leonhardt.
Dass Bretten überhaupt die freie Wahl hatte, verdankt die Stadt der Größe seiner Hallen, denn zwei Kriterien müssen erfüllt sein, um auf die Mehrwertsteuer verzichten zu können. Einerseits darf der Mietumsatz nicht über 30 000 Euro pro Halle liegen und zum anderen die unternehmerische Nutzung die Zehn-Prozent-Marke nicht überschreiten.
In den Ortsteilen gebe es damit überhaupt keine Probleme. Aber selbst Brettens größte Halle „Im Grüner“ bleibe darunter. Zwar bewege sich der Umsatz im kritischen Bereich, die unternehmerische Nutzung hingegen sei unproblematisch durch das hohe Maß an Schulsport.
Die Nutzung der Hallen durch die Schulen war auch ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung gegen eine Besteuerung. „Sonst hätten auch die Schulen Mehrwertsteuer bezahlen müssen“, informiert Leonhardt. Für die Stadt als Halleneigentümer und Schulträger gleichermaßen hatte das nichts anderes bedeutet, als das Geld von der einen Tasche in die andere zu schieben. Mit dem kleinen Zusatz, bei dieser Umbuchung noch zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert zu haben.
Der Wegfall der Steuereinnahmen sorgt auf der anderen Seite auch für das Erlischen des Vorsteuerabzuges. Bei einer Reparatur des Hallenbodens beispielsweise erkennt das Finanzamt nur noch die Nettokosten und nicht mehr die Bruttokosten (also einschließlich Mehrwertsteuer) als steuermindernd an. „Für die Stadt erwachsen dadurch keine Nachteile. Einnahmen und Ausgaben halten sich immer ungefähr die Waage“, sagt Leonhardt.
Die Waage konnte allerdings irgendwann einmal aus dem Gleichgewicht geraten bei einer größeren Sanierung oder gar einem Neubau. Tritt dieser Fall ein, macht sich Leonhardt nichts vor: „Die Regelung kommt auf den Prüfstand.“

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