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Die Geschwindigkeits-Kontrolleure stehen mit ihrem Auto in der besagten Straße meistens zur gleichen Uhrzeit an der gleichen Stelle.
Messort und Messzeit sind daher allen Autofahrern bestens bekannt.
In Bretten wäre dies zur „Probemessung“ erklärt worden. Das macht man dort immer so, wenn etwas dem Weltbild des Stadtsheriff’s widerspricht!
Das darf dann noch als „Kavaliersdelikt“ bezeichnet werden!
Was ist denn, wenn in einer Tempo 30 – Zone von (fast) jedem Autofahrer mindestens 60 km/h gefahren wird?
Und das bei geringer Steigung in der einen Richtung oder geringem Gefälle in der anderen Richtung.
Also 198 Sachen ist schon hefig… Da muss die „Rennleitung“ auf jeden Fall einschreiten. Das ist schon eine Meldung in der Presse wert. Wäre es 120 Sachen gewesen würde ich einen Artikel über die Sache oberlehrerhaft finden.
Das ist leider nur einer von vielen, den es erwischt hat.
Verkehrsrowdys sind immer und überall unterwegs.