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Bevölkerung und Unfälle finden nicht das besondere Interesse der Verkehrsbehörde. Sie entscheidet einsam hinter verschlossenen Türen.
Zahlreiche Unfälle und Klagen der Bevölkerung über die Verkehrsbelastung scheinen für den Enzkreis keine Aufforderung zum Tätigwerden zu sein. So einfach werden dort Probleme gelöst.
Eine sieben Jahre alte Verkehrszählung muß als Begründung für die Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Verkehrsbehörde herhalten.
Hat Knittlingen den heutigen Straßenverkehr zu verkraften oder steht es mit diesem auf dem Stand der Verkehrszählung, die vor sieben Jahren stattgefunden hat?
Wesentlich mehr Geschwindigkeitskontrollen sind ein wirksames Mittel, die Überschreitungen einzudämmen. Die Verkehrsbehörde kann ja regelmäßig Auskunft geben, mit welchem Erfolg sie Messungen durchführt. Über diese Zahlen darf man dann gewiß ins Staunen geraten.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in der Ortsdurchfahrt von Knittlingen, wie anderswo auch, wäre weiterhin praktikabel, wenn sie tatsächlich als Höchstgeschwindigkeit – und nicht als Durchschnittsgeschwindigkeit – praktiziert würde. Weil dem jedoch nicht so ist, hat die Verkehrsbehörde ein echtes Unding abgeliefert.