Ist es erlaubt Tannenreis aus dem Wald mitzunehmen?

Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe informiert:
Kreis Karlsruhe. Alle Jahre wieder ist in der Advent- und Weihnachtszeit die Nachfrage nach Tannenzierreis und Tannenabdeckreisig aus dem Wald besonders groß. Manche Waldbesucher fragen beim Forstamt vor Ort an, wo gerade Nadelhölzer geschlagen werden und ob man sich Tannenzierreis holen darf. Allerdings gibt es manch andere, die bedienen sich einfach selbst. „Zierreis, Misteln, Tannenreisig sind ein Produkt des Waldes, das dem Waldbesitzer zusteht“, erläutert Dr. Bernhard Peichl, Amtsleiter des Forstamtes im Land-ratsamt Karlsruhe. Für viele dieser Waldbesitzer, vor allem im Schwarz-wald, ist das auch eine wichtige Einnahmequelle.

Die Vorschriften des Landeswaldgesetzes erkennen das Eigentum des Waldbesitzers an. „Einen sogenannten Handstrauß darf der Waldbesucher mitnehmen, das ist im Landeswaldgesetz festgeschriebenes Gewohnheitsrecht“, klärt Dr. Peichl auf. Wie umfangreich darf so ein Handstrauß sein? Das was man noch tragen kann. „Der gefüllte Kofferraum eines Autos oder wenn Anhänger oder Kleinlastwagen beladen sind, so ist das natürlich eindeutig zuviel“, stellt der Forstamtsleiter klar. Das Landeswaldgesetz gibt vor, dass die Entnahme, also in diesem Fall das Mitnehmen von Tannenzierreis, „pfleglich“ zu erfolgen hat. Mit anderen Worten: Das Eigentum des Waldbesitzers, wie Wege, Kulturen oder stehende Bäume, sind zu schonen. Der Rahmen der „pfleglichen“ Entnahme ist auch überschritten, wenn stehende Bäume zu weit aufgeastet werden, besonders aber, wenn Gipfeltriebe beschädigt oder gar abgeschnitten werden. „Ohne Frage kann ein Christbaum kein Handstrauß sein“, betont der Forstexperte. Das ist eindeutig Diebstahl und Schädigung des Waldbestandes. In diesen Fällen greift das Strafgesetzbuch.

Das Forstamt bittet Waldbesucher, die Zierreis sammeln, eindringlich, laufende Schläge während der Arbeitszeit nicht zu betreten. „Sperrzeichen wie Absperrschilder, Schranken oder Trassierband müssen unbedingt beachtet werden“, appelliert Dr. Peichl. Waldbesucher sind nicht in der Lage, die mit dem Holzeinschlag verbundenen Gefahren einzuschätzen. Den Waldarbeitern und Holzrückern ist es bei aller Vorsicht und Umsicht nicht möglich, ihr Arbeitsfeld stets unter vollständiger Kontrolle zu haben. Schließlich werden tonnenschwere Lasten mit großen Maschinen bewegt.

Fragen nach verfügbarem Zierreis können die Revierförster vor Ort interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern und Waldbesuchern beantworten.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu Ist es erlaubt Tannenreis aus dem Wald mitzunehmen?

  1. -rl- sagt:

    Bretten – eine Stadt der Gesetzlosen?
    Rüdtwald – die Gesetze nicht beachtet.
    Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt – es wurde „von Ausnahmen abgesehen, gesetzes- und ordnungsgemäß gearbeitet“. Also Bruch der Gesetze!
    GmbH Bilanzen mancher stadteigener Betriebe würden, nach Auskunft der Fachleute, in der freien Wirtschaft den Gesetzen nicht entsprechen.
    Was noch und wie lange noch?

  2. J-N sagt:

    Zum 1. Kommentar paßt folgendes wie die Faust auf´s Auge.

    Umfrage: Demokratie ist die beste Staatsform.

    Die verbreitete Politikverdrossenheit hat laut einer Umfrage ihre Ursache in einer massiven Unzufriedenheit mit den handelnden Personen und nicht in einer Ablehnung der Demokratie. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung des Instituts für Meinungsforschung dimap.

    Danach stimmt fast die Hälfte der Bevölkerung (47 Prozent) ohne Wenn und Aber der Aussage zu, dass die Demokratie die beste Staatsform ist. Weitere 41 Prozent machen nur leichte Einschränkungen. Auf die Frage, was an den führenden Politikern am meisten ärgere, kommt als häufigste Antwort „halten Versprechen nicht“.

  3. Polak sagt:

    Die Vorschriften des Landeswaldgesetzes soll ich als Bürger anerkennen und befolgen, sogar die Menge von Tannenzweiglein die ich mit nach Hause nehmen darf, will man mir vorschreiben.
    Was läßt sich der Oberbürgermeister der Stadt Bretten vom Landeswaldgesetz vorschreiben? Nichts, er hat es der Lächerlichkeit preisgegeben und schert sich einen Dreck darum, er vernichtet 20ha = 200.000 Quadratmeter Wald, siehe das Verfahren zum Rüdtwald !
    Dieses Gesetz und vor allem die damit befassten Behörden sind überflüssig, weil sie ihrem selbst definierten Anspruch nicht gerecht werden.
    Die Tatsache, dass ein kleiner Provinzfürst, Gesetze und Behörden nach Belieben manipulieren kann, ist im Jahre 2006 ein Armutszeugnis für unsere gesammte Staats-Verwaltung.

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