Neues Biotop im Bürokratiedschungel

Pressemitteilung des Regionalverband Mittlerer Oberrhein Karlsruhe
Regionalverband positioniert sich zur Änderung des Landesplanungsrechts

Region Karlsruhe. Dass „Europa“ nicht nur in Brüssel oder Straßburg stattfindet, zeigt sich aktuell an der Pflicht zur „Strategischen Umweltprüfung“ von bestimmten Plänen und Programmen. Diese wird ab dem 20. Juli 2006 europarechtlich gelten. Unter den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2001/42/EG novelliert Baden-Württemberg daher sein Landesplanungsgesetz. Dazu hat das Land auch die Meinung der zwölf Regionalverbände eingeholt. „Insgesamt ist das Gesetzesvorhaben viel zu bürokratisch angelegt“, so die Position von Verbandsdirektor Gerd Hager.

Der Regionalverband müsse künftig jede Fortschreibung oder Änderung des Regionalplanes auf deren Umweltauswirkungen prüfen. Hager verweist dabei auf den deutlichen Mehraufwand. Dies soll in einem transparenten und für die Öffentlichkeit zugänglichen Verfahren erfolgen. Vom Grundsatz her sehe die Verwaltung diesen neuen Verfahrensaufwand jedoch gelassen. „Die Umweltbelange haben wir in der Vergangenheit schon immer geprüft, wenn auch nicht in einer solch formalisierten Art und Weise“ führt Gerd Hager aus. Außerdem habe man durch die aktuell laufenden Änderungsverfahren für das Gewerbegebiet „Rüdtwald“ in Bretten oder für das Werk Rastatt von DaimlerChrysler, bereits Erfahrungen mit den neuen Verfahrensschritten sammeln können.

Vor diesem Hintergrund hat der Regionalverband gegenüber dem Land Position zur Novelle des Landesplanungsgesetzes bezogen. So bemühe sich der Planungsverband um schlanke, möglichst wenig bürokratische Verfahren. Allerdings seien noch einige Fragen offen. Klärungen erhoffen sich die Regionalplaner aus Karlsruhe bei der Frage, in welchen Fällen die Strategische Umweltprüfung ihre Anwendung finden soll. Fraglich erscheine ihnen eine solche Prüfung bei planerischen Festsetzungen, die dem Freiraum- und Naturschutz dienen soll, wie beispielsweise „Regionale Grünzüge“.

Der Regionalverband begrüße die Möglichkeit, mit den so genannten Trägern öffentlicher Belange nun auch über elektronische Medien, sprich vor allem Email, Informationen und Stellungnahmen austauschen zu können. „Wir erhalten bereits heute eine Vielzahl von Anregungen aus der Bevölkerung per Email. Streng rechtlich gesehen, sind wir gezwungen, den Bürgern postalisch zu antworten“, erläutert Hager. Hier wünsche sich sein Verband Klarstellungen seitens des Landes. Der Regionalverband plädiert für eine uneingeschränkte elektronische Kommunikation mit dem Bürger.

Bei der Verfahrensbeteiligung von Nachbarstaaten sieht der Regionalverband ebenfalls Verbesserungsbedarf. So sei der bisher praktizierte Weg äußerst zeitintensiv und aufwändig. Entsprechende französische Stellen seien über das zuständige Ministerium einzubinden. Besser wäre, die Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit zu unterrichten, so Hager. „Ohnehin binden wir unsere französischen Partner bei wichtigen Fragestellungen auf dem kleinen Dienstweg ein“.

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