Zweierlei Baurecht stößt auf Unverständnis

Behörden erteilten Anfrage eines Bauerbacher Müllers Abfuhr / Kontroverse über Gewerbegebiet

Bretten-Bauerbach (roal). Schon gleich in seiner ersten Sitzung hatte sich der neu gewählte Bauerbacher Ortschaftsrat mit zum Teil „kitzeligen“ Bauvorhaben zu beschäftigen: Der Besitzer der Hagenmühle, die landschaftlich versteckt an der Straße von Flehingen nach Gochsheim auf Bauerbacher Gemarkung hinter dem Klärwerk liegt, hatte angefragt, ob er auf seinem Mühlen- und einem angrenzenden, von ihm landwirtschaftlich genutzten Grundstück ein Zweifamilienhaus errichten könne.

Die von Ortsvorsteher Alex Dickemann vorgetragenen, ablehnenden Stellungnahmen der Fachbehorden waren für die Zuhörer und vermutlich auch für die meisten Ortschaftsräte nur schwer nachvollziehbar. Der Müller sei zwar unstreitig auch Nebenerwerbslandwirt, gelte aber nicht als solcher, weil die von ihm bewirtschaftete Fläche nur einen geringen Teil zum Lebensunterhalt beitragen könne, so die Begründung. Würde er als Landwirt gelten, wäre er privilegiert im Außenbereich und dürfte etwa so bauen, wie von seinem Architekten eingereicht. Der Müller verarbeitet zwar landwirtschaftliche Produkte und ist damit in die Ernährungskette genau so eingebunden wie ein Landwirt, wird aber baurechtlich völlig anders behandelt, als ein Bauer im Außenbereich, obwohl dieser Unterschied eher philosophischer Natur ist. Denn ob ein Bauer neben seinen Stall m freier Feldflur ein Wohnhaus stellt oder ein Müller neben seine Mühle, dürfte einen nur für Behörden verständlichen Unterschied machen.

Der Ortschaftsrat könne trotzdem nicht an den Fachspezialisten „vorbei“, wurde argumentiert. Bei dieser Sachlage musste er die Bauvoranfrage nach kontroverser Diskussion zwar ablehnen, hofft aber, dass die Behörden nicht einfach „Nein“ sagen, sondern dem Antragsteller einen genehmigungsfähigen Weg aufzeigen, zum Beispiel, wie er neuen Wohnraum unter Einbeziehung vorhandener Nebengebäude der Mühle schaffen kann.

Kontrovers wurde auch eine Vorplanung der Stadt zum künftigen „Gewerbegebiet Bauerbach“ diskutiert. Seit Jahren wird im Ort beklagt, dass örtliche Handwerker ihren Betrieb im Dorf nicht auslagern und sich deshalb nicht weiter entwickeln können. Die wenigen Gewerbeplätze Richtung Sportplatz sind bebaut. Die Stadt wäre wohl bereit, im Gewann Leiter von der landwirtschaftlichen Maschinenhalle bis hoch zur Straße nach Büchig ein kleines Gewerbegebiet von 1,35 Hektar mit sechs bis acht Plätzen in der Größe von je l 500 bis 2 000 Quadratmetern auszuweisen, wenn die Bauerbacher wollen. Diese sind sich aber keineswegs einig.

Einige Ortschaftsräte und auch Stadtrat Kurt Dickemann trauten der vom Ortsvorsteher vorgetragenen Zusage der Stadtverwaltung nicht, dass das Gelände nur zur Entwicklung örtlichen Handwerks vorgesehen wird. Sie befürchten vielmehr, dass „… der Oberbürgermeister jetzt in die Stadtteile will, weil er im Rüdtwald nicht weiterkommt“ und die erschlossene Fläche dann an „Auswärtige“ verkauft und Verkehr nach Bauerbach bringt. Der Ortsvorsteher hatte einige Mühe, die Diskussion auf einer sachlichen Basis zu halten. Vor einem endgültigen Beschluss des Gemeinderates hält der Ortschaftsrat weitere Vorberatungen für notwendig.

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