Schadenersatz oder Betrug?

Karlsruher Landgericht verhandelt Klage eines konkurs gegangenen Investors gegen die Stadt Bretten
Von PZ-Redakteur Bruno Knöller
BRETTEN.
Das Landgericht Karlsruhe verhandelt zur Zeit eine Klage eines in Konkurs gegangenen Linkenheimer Unternehmers gegen die Stadt Bretten: Er verlangt Schadenersatz in Sachen Tiefgarage Gottesackertor im Ortszentrum. Dagegen steht die Behauptung des Oberbürgermeisters der Melanchthonstadt, Paul Metzger, der gestern zur PZ sagte: „Unser Rechtsanwalt hat dem Gericht vorgetragen, daß es sich dabei um betrügerische Spekulation gehandelt hat.“

Hauptsache steht noch aus
Bevor überhaupt in der Hauptsache entschieden wird, müssen die Juristen zunächst einmal klären, ob der Linkenheimer Geschäftsmann Karl-Albert Müller das Armenrecht in Anspruch nehmen darf. Allerdings ist er bereits am Donnerstag zur Verhandlung in Karlsruhe mit einem Rechtsanwalt erschienen.

„Finanzierung nicht dargelegt“
Aus der Sicht des Brettener OB stellt sich die Situation so dar: Müller soll im April 1996 mit der Stadt ein Verkaufsangebot für den Bau der Tiefgarage samt der Errichtung eines Hotels unweit des Rathauses abgeschlossen haben, das zunächst bis Juni 1996 befristet war. Dieser Termin sei bis 23. Juli verlängert worden, um dem Linkenheimer die Möglichkeit einzuräumen, durch Banknachweise die Finanzierung der Projekte sicherzustellen.
„Dies hat er nicht erbracht“, meinte Metzger hierzu. Trotzdem habe Müller die Firma Weisenburger beauftragt, mit den Grabungen für die Tiefgarage zu beginnen, „was ich nach Rückkehr aus meinem Urlaub plötzlich feststellen konnte.“ Am 24. Juli habe Müller die Auflassungsvormerkung vom Notar eintragen lassen, einen Tag später habe die Stadt Bretten widersprochen. „Darauf sind wir vor das Landgericht Karlsruhe gezogen, und das Gericht hat die Auflassungsvormerkung gestrichen, weil kein Rechtsanspruch bestand“, schildert das Stadtoberhaupt die weitere Entwicklung der Auseinandersetzung.

Über 100 000 Mark Kosten
Jetzt versucht offenbar der Linkenheimer seine Kosten bei der Stadt einzutreiben, die laut Metzger noch nicht genau beziffert sind. Da Müller jedoch einen Offenbarungseid und eine Eidesstattliche Versicherung geleistet habe, versuche er zunächst über das Armenrecht von Kosten für seinen Anwalt und das Gericht befreit zu werden. Immerhin: Müller will allein 92 000 Mark für den Architekten bezahlt haben und macht darüber hinaus weitere Planungskosten geltend, für die jetzt die Stadt Bretten aufkommen soll. Die zur Zeit im Bau befindliche Garage (siehe auch gestriger Bericht und das dazugehörige Foto über den Fortgang der Arbeiten) beruhe auf seinen Ideen.

Wird Armenrecht angewendet?
„Dem Antrag, das Armenrecht anzuwenden, haben wir widersprochen. Normalerweise erhält zwar jeder Mittellose kostenfrei einen Rechtsbeistand gestellt, aber hier ist die Rechtslage so eindeutig, daß dies nicht notwendig ist“, ist Brettens höchster Repräsentant überzeugt. Dessen ungeachtet ist der OB „gespannt“ ob überhaupt die Klage des früheren Partners der Stadt in der Hauptsache zugelassen wird. Auch der OB hat mit Müller noch ein Hühnchen zu rupfen: „Statt 4,8 kostet die Tiefgarage jetzt 5,6 Millionen Mark. Offensichtlich hat Herr Müller einen Teil des Betrages noch in die Hotelplanung mit hineingepackt. Das ist eine betrügerische Spekulation.“

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