Presse kommentiert

Pressevon EV
Zum Leserbrief in den Brettener Nachrichten vom 17. September 2014: „Es wurde am falschen Ort gespart
Es betrifft die Aussegnungshalle Büchig. In diesem Leserbrief des Kirchenältesten wurde von ihm die Frage gestellt:
Kann irgendwer eine gebrauchte Elektroorgel spenden?

Die Kirchen machten vor nicht allzu langer Zeit den deutschen Banken den Vorwurf, sie seien für die wachende Anzahl der Kirchenaustritte verantwortlich. Was für ein Quatsch! Nun wird auch dem letzten Kirchenmitglied bewusst, was es in den Klingelbeutel zahlen muss und gezahlt hat, sofern es das nicht schon durch die Steuererklärung selbst herausgefunden hat.

Man kann den Kirchen in Deutschland eigentlich nur Respekt dafür entgegenbringen, wie sie den Staat und dieser wiederum die Banken zwecks Eintreibung der Kirchensteuer benutzen. Der Staat hat gemäß Grundgesetz (Artikel 140 GG) schon die in der Weimarer Reichsverfassung verankerte Pflicht zur Glaubensneutralität zu befolgen und Glaubensfreiheit zu gewährleisten.

Umso verwunderlicher ist es, dass der Staat sich zum Steigbügelhalter der Kirchensteuerämter machen lässt, aufgrund seiner Kenntnisse des (den Kirchen unbekannten) Einkommens die Kirchensteuer berechnet und diese auch noch über sein Ausführungs-Instrumentarium beitreibt. Die systematische Eintreibung der Kirchensteuer in der BRD ist ein einmaliges Modell, das seinesgleichen in der Kirchenwelt sucht, selbst in streng religiösen Ländern.

Die aktuelle Umsetzung im Finanzwesen ist ein Meisterstück ohne große Ankündigung im Vorfeld. Man könnte eigentlich daran zweifeln, wenn man es nicht besser wüsste, ob die Volksvertreter in den Parlamenten wussten, was da plötzlich in der Gesetzeslandschaft war.

Und was hat das alles mit der gebrauchten Elektroorgel zu tun? Wer es als Leser bis jetzt nicht verstanden hat, der versteht es auch durch die weiteren Ausführungen, die später folgen, nicht.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email

Ähnliche Artikel :

Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Presse kommentiert

  1. EV sagt:

    Übrigens:

    Der Reichtum der Kirchen wird u.a. durch die Kirchensteuer erhalten.

    Entstanden ist dieser jedoch anders: Die Kirchen sind über die Jahrhunderte, als machtpolitisch orientierte Organisation, zu ihrem ungeheuren Reichtum wesentlich durch ihre unrühmlichen Taten gekommen.

    Wenn vom Reichtum der Kirchen geredet wird, dann geht es also nicht vorrangig um Einnahmen aus der Kirchensteuer. Die Frage, warum eine der Armut und der Nächstenliebe verpflichtete Organisation die Anhäufung eines derartig enormen Reichtums vorweisen kann, sollte total öffentlich mit einer großen historischen Sorgfalt angegangen und beantwortet werden!

  2. EV sagt:

    Das Verwunderlichste geht sogar so weit, dass eine mangelnde Mitgliedschaft in „der Kirche“ nicht anerkannt wird; sehr wohl jedoch eine Mitgliedschaft zum Beispiel in einer freireligiösen, islamischen oder buddhistischen Glaubens(kirchen)gemeinschaft, nicht als „Kirche“ anerkannt wird. – Man bemerke den feinen Unterschied! 🙂

    Die angeführten Gründe sind ebenso „himmelschreiend“:Keine Kirche im herkömmlichen Sinn, keine formalisierten Kirchensteuern – selbst hohe Spenden lässt man nicht gelten, weil freiwillig, eher Vereinscharakter und so weiter. Dies führt zu folgenden Tatsachen: Der gutverdienende Muslim wird über eine geringeverdienende Ehefrau oder umgekehrt mit besonderem Kirchgeld belegt. Vom Staat, im Auftrag der Kirche zwangsweise.

    Und da wundert man sich über Kirchenaustritte?

  3. EV sagt:

    Von mir angekündigte Fortsetzung:

    Mit welchem Recht in einem säkularen Staat die Kirche neben dem Gehalt auch an Kapitalerträgen, die freilich auch Einkommen sind, Anteil nimmt, bedarf noch gesellschaftlicher Diskussionen. Ebenso, ob der zur Glaubensneutralität verpflichtete Staat seine Bürger der Kirche auf dem goldenen Steuertablett präsentieren darf? Daraus wird ohnehin nichts, weil sich die Adressaten wie arglose und unbekümmerte Zeitgenossen verhalten: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen! 🙂

    Das geht inzwischen soweit, dass in einer Ehe bei geringem Einkommen des Kirchenmitglieds und größerem Einkommen des kirchenfreien Ehepartners vom Staat ein sogenanntes „besonderes Kirchgeld“ festgelegt und beigetrieben wird.

    Da das kirchenfreie Mitglied nicht direkt kirchlich besteuert werden darf, wird es dem geringverdienenden Kirchenmitgleid als Ausdruck gemeinsamer Lebensführung (und daher auch Besteuerung)zugeordnet. So wird der Besteuerungstatbestand einfach vorgetäuscht.

    Anders: Das Kirchenmitglied zahlt, technisch gesehen, Kirchensteuer auf das Einkommen des Nichtkirchenmitglieds. Diese für sie vorteilhafte Sinn- und Bedeutungslosigkeit mit der Folge von Aberwitz und Irrwitz sieht „die Kirche“ (evangelisch/katholisch) natürlich nicht als Bestrafung des geringverdienenden eigenen Mitglieds an.

    In diesem Kirchensteuer-Dschungel tun mir vorrangig die Zahler sowie die (Kirchen-) Steuerberater echt leid! 🙁

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert