Presse kommentiert

Pressezu Brettener Nachrichten vom 28. Oktober 2014
von KT
…“In einigen katholischen Einrichtungen steigen die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung um bis zu 20 Prozent an, berichteten betroffene Eltern den BNN.“ … Die Stadt Bretten zieht sich auf die Vereinbarungen zwischen dem Gemeindetag BW und den Kirchen zurück. Diese Vereinbarungen sind schon seit langem nicht mehr zeitgemäß. Jede Kommune legt die Höhe der jeweiligen Elternbeiträge selbst fest. Dabei könnten die Beiträge bewusst niedrig gehalten werden.

…“ Diese Empfehlungen haben in der Vergangenmheit offenbar nicht alle Einrichtungen in vollem Umfang durchgesetzt.“ – Deshalb müsse jetzt mehr berappt werden!

Die finanzielle Verantwortung trägt die Stadt Bretten für die Anlage und den Unterhalt von Kindergärten und Horten als Pflichtaufgabe ohne Weisung. Ein kirchlicher Träger ist nur dann gleichermaßen wie die Stadt geeignet, wenn der von ihm betriebene Kindergarten nicht unakzeptable höhere Kosten verursacht als ein entsprechender Kindergarten in kommunaler Trägerschaft – und er von der Stadt eine (teilweise) Übernahme dieser Mehrkosten über einen Defizitvertrag ersetzt verlangt und erhält. Wird von der Stadt Bretten so verfahren? Hier ist auch zwingend ein Gesamtkostenvergleich aufzustellen!

Die Betreuungszeiten sollen angeblich zu niedrig kalkuliert worden sein – je länger die Betreuung, desto teurer kann es werden. Immerhin findet in Bretten eine Staffelung der Gebühren nach der Geschwisterzahl statt. Besser wäre eine Staffelung ebenso nach dem Einkommen der Eltern. Einkommensschwache und kinderreiche Familien sind besonders zu berücksichtigen.

§ 6 Kinderbetreuungsgesetz und § 19 Kommunalabgabengesetz sehen in BW vor, die Stadt Bretten kann die Elternbeiträge so bemessen, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird. Bei der Festsetzung der Elternbeiträge sollte die Stadt sich nach den vom Gemeindetag BW, von den Kirchen und den Kirchenverbänden einvernehmlich empfohlenen Beiträgen richten. Eine Abweichung davon darf von ihr keinesfalls hingenommen werden.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII sollen die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Karlsruhe) übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zumutbar ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) entsprechend. Eine Kindergartenbeauftragte und ein Mitglied im Elternbeirat eines Kindergartens, welche diese Brettener Problematik dankenswerterweise öffentlich gemacht haben, sollten sich entsprechend kundig machen.

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2 Antworten zu Presse kommentiert

  1. gA sagt:

    In Bretten werden die Kita-Gebühren nicht nach dem elterlichen Einkommen gestaffelt, nur nach der Anzahl der Geschwisterkinder in der Familie.
    Ein derartige anzustrebende Einteilung könnte nach unterschiedlichen Einkommensgruppen stattfinden. Der Wohnort der Familie würde dabei eine Rolle spielen.

    Elternbeiträge können so bemessen werden, dass sie der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung tragen (§ 6 Kindertagesbetreuungsgesetz = KiTaG, § 19 Kommunalabgabengesetz).

  2. KT sagt:

    In der Stadt Heilbronn sind Kindergarten und Kindertagesstätte mit Ganztagsbetreuung für alle Kinder ab dem dritten (3.) Lebensjahr bis zum Schuleintritt kostenlos.

    Entgeltbefreiung umfasst die reine Betreuungsleistung – unabhängig vom Träger (städtisch, konfessionell oder andere) sowie von der Dauer der Öffnungszeiten.

    Essensversorgung, Teegeld, Sportangebote und pädagogische Zusatzangebote sind zu bezahlen.

    Das nenne ich echte kommunale Kinder- und Familienfreundlichkeit, weil es zu einer spürbaren finanziellen Entlastung von jungen Familien beiträgt. Das Ganze kostet die Stadt Heilbronn jährlich etwa 2,4 Millionen Euro.

    Wenn die Stadt Bretten Nachahmer werden will, so genügt vorab ein kollegialer Anruf beim Heilbronner Oberbürgermeister Mergel. Daraus wird sehr wahrscheinlich nichts, weil der Gemeinderat momentan vordringlich die Aufgabe als Wettbewerbshüter und/oder Wettbewerbsverhinderer für den Brettener Einzelhandel übernommen hat.

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