von Gunter Lange
Im Februar 1989 besuchte eine Brettener Gemeinderats-delegation mit OB Metzger, darunter auch ein Stadtrat der „Grünen“, Pforzheims OB und Gemeinderat. Dabei forderten beide OBs zur Entwicklung ihrer Wirtschaft die Autobahnausfahrt Nord in Pforzheim. Am 14.6.1989 wird der mit der Fortschreibung des Generalverkehrsplanes Bretten beauftragte Gutachter Koehler/Leutwein in der Presse zitiert, dass Bretten bei dem Bau einer Nordausfahrt dafür sorgen müsse, dass dann Bretten nicht mehr einfach so durchfahren werden könne wie bisher.
Im Juni 1989 stimmte der G.R. Bretten im Rahmen dieser Fortschreibung „mit großer Mehrheit“ der Nordumgehung der B 293 um Gölshausen zu, darunter auch die „Grünen“. Der Aufnahme der weiterführenden SW-Tangente durch den Rechberg schlossen sie sich allerdings mit den Worten „unrealistisch und aus heutiger Sicht kaum zu beurteilen“ nicht an. Diese Entscheidung wurde daher zurückgestellt.
Wenn heute der Bund als Planungsträger nun die vordringliche Notwendigkeit von Ortsumgehungen von Bruchsal, Bretten und Bauschlott sieht, dann kann auch er diese Vorhaben nur nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesfernstraßengesetzes und ergänzender Vorgaben für Ortsumgehungen durchführen. Das geschieht über ein Planfeststellungs-verfahren der Planfeststellungsbehörde.
Diese hat die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Jene werden mittels eines Anhörungs-verfahrens in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Da auch die betroffene Gemeinde zu hören ist, kann diese sich im Vorfeld natürlich schon Gedanken zu Trassenvarianten machen und dazu einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen.
Aber welch seltsames Demokratieverständnis und welche fachliche Anmaßung berechtigt einen Stadtrat Otto Mansdörfer, der im Gemeinderat auch nur eine Stimme hat, schon im Vorfeld eines gesetzlichen Verfahrens die Notwendigkeit einer Ortsumgehung generell in Frage zu stellen, Bürgern einzureden, Bretten sei „Lichtjahre von der Planfeststellung weg“ und zu behaupten, es ginge nicht darum, den Durchgangsverkehr aus Bretten herauszunehmen, denn „er falle recht bescheiden aus„?
Dazu rechnet er locker mal jeden Zielverkehr, der die Gemarkungsgrenze überfährt, als Binnenverkehr, der sich „mit keinem Mittel der Welt auf eine Umgehung bringen lässt„. Zielverkehr aus Richtung Karlsruhe und Bruchsal, Neibsheim, Gondelsheim nach Rinklingen, Sprantal, Neulingen, Ruit und den Brettener Südteil ist aber für die Kernstadt Durchgangsverkehr und würde eine SW-Umgehung sicher gerne annehmen. Dies gilt umgekehrt natürlich genauso.
Alle seine ideologischen Theorien kann Herr Mansdörfer später in einem Planfeststellungsverfahren wie jeder in seinen privaten Belangen Betroffene gerne einbringen, aber bitte nicht zu Manipulationen der Bevölkerung im planungsrechtlichen Vorfeld missbrauchen. Nur die Planfeststellungsbehörde hat das Recht, die öffentlichen und privaten Belange zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Für den verbleibenden Binnenverkehr darf sich dann jeder gerne mit Ideen beteiligen, wie man diesen auch noch verringern kann.