Leserbrief zum BNN-Bericht „Gemeinderat wird als Gestalter abgeblockt“

von Gunter Lange
Ich bin nicht immer mit Stadtrat Otto Mansdörfer einer Meinung. Seiner im Bericht der BNN vom 16.5.2017 geäußerten Kritik stimme ich aber explizit und hundertprozentig zu.
Die im Baugesetzbuch gesetzlich verankerte Pflicht, „die bauliche Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, ……..die städtebauliche Gestalt und das Ortsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln“ und „hierzu Bauleitpläne zu erstellen“, richtet sich allein gegen die gesetzliche Vertretung einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft, also OB und Gemeinderat und nicht gegen eine privatrechtliche Kommunalbaugesellschaft und deren Aufsichtsrat. Auch wenn ein OB gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender einer privaten, städtischen Kommunalbau GmbH ist, muss er dies m. E. klar auseinander halten, ebenso die örtliche Presse.

Als 2012 die privatrechtliche Kommunalbau GmbH ohne Kenntnis von Öffentlichkeit und Gemeinderat drei Planungsbüros mit städetbaulichen „Vorentwürfen“ für die größte Brachfläche innerhalb der Stadt Bretten, das ehem. Fibron-Mellert-Gelände, beauftragt hatte, war dies nach meiner Rechtsauffassung nicht Aufgabe einer „baulichen Umsetzungsgesellschaft“. Ich hatte das seinerzeit schon in einer Bürgerfragestunde kritisiert.
Der gesetzliche Auftrag für die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung aller Grundstücke innerhalb der Stadt ist also Aufgabe der Stadtverwaltung (und m. E. des Stadtplanungsamtes), sowie des Gemeinderates und nicht eines Geschäftsführers einer privatstädtischen Baugesellschaft und ihres Aufsichtsrates, ohne damit den Personen selbst zu nahe treten zu wollen. Es geht einzig und allein um die gesetzlich vorgegebene Transparenz, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Zuständigkeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, die bei einer privaten Geschäftsführung mit Aufsichtsrat nicht gegeben sind. Für mich hat daher auch alles, was auf dem ehem. Fibron-Mellert-Gelände bisher abgelaufen ist, das „Geschmäckle“, dass hier Geschäftsführung, Aufsichtsrat und „Haus- und Hof-Investor“ dieser Kommbau-GmbH zunächst „im Trüben fischen“ und schon alles unumkehrbar gelaufen ist, wenn es dann in die Öffentlichkeit und den Gemeinderat befördert wird.

Um den Unterschied zu verdeutlichen: Ein verantwortungsvoller Stadtplaner oder Gemeinderat macht zunächst eine Bedarfsanalyse, ob noch Flächen für weitere Einrichtungen der gleichen Art benötigt werden, ob ein öffentliches Bad in angemessener Größe vorgesehen ist, ob noch Bedarf für Gewerbe- oder Wohnflächen vorhanden ist. Ein Geschäftsführer oder Aufsichtsrat einer Immobiliengesellschaft will seine Grundstücke weitgehend unabhängig davon nur gewinnbringend und schnell vermarkten, da stört jede Öffentlichkeit. Als ehemals aktiver Stadtplaner ist dies für mich nur schwer erträglich. Vielleicht schafft es aber der Gemeinderat einmal, die richtige Reihenfolge von öffentlicher Planung und privater Vermarktung einzufordern. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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