Klosterstadt führt Grundbücher für den Landgerichtsbezirk Karlsruhe

bak_logo-klAnmerkung auf die Pressemeldung der Stadtverwaltung von gestern, nach der die Digitalisierung Grundbücher in Bretten erfolgreich abgeschlossen sei:
Nach dem Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg über die Strukturreform des Grundbuchwesens, wird zukünftig die Führung der Grundbuchämter an elf Amtsgerichten konzentriert.
Das Amtsgericht Maulbronn wird die Grundbücher im Landgerichtsbezirk Karlsruhe führen, die „Grundakten“ werden in Freiburg gelagert. Dies wird aus Stuttgart mit der Einsparung von knapp 1.300 staatlichen und kommunalen Mitarbeitern auf 650 bis 750 staatliche Mitarbeiter begründet, es würden mit der Konzentrierung auf 11 Standorte der Grundbuchführung „hoch leistungsfähige Einheiten“ geschaffen.

Die Reform stieß allerdings von Anfang an auf erheblichen Widerstand aus Kreisen des Landesverband Badischer Haus-, Wohnung- und Grundeigentümer (Haus & Grund), der vor einem „völligen Verlust an Bürgernähe“ warnt, sowie der SPD im Landtag, die ähnlich lautende Bedenken angibt und auf offenen Finanzierungsfragen hinweist. Denn klar scheint zu sein, dass das Land an jedem der 11 neuen Standorte einen Neubau benötigen wird. Aus Sicht von Achim Müller (siehe „4 Fragen an…“), dem Vorsitzenden des Landesverbands deutscher Rechtspfleger, riskiert Justizminister Ulrich Goll (FDP) mit der Reform auch eine Demotivation der Mitarbeiter.

Was ändert sich für Brettener Bürger?
Nach Auskunft des Grundbuchamtes Bretten können Bürger bis 2017, wie bisher, ihre Angelegenheiten in Bretten erledigen. Ab dann ist der Gang nach Maulbronn, oder gleich zum Notar fällig, was natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Geplant ist zwar, dass die Gemeinden künftig eine so genannte Grundbuch-Einsichts-Stelle vorhalten könnten, aber dies wird eine freiwillige Leistung der Städte und Gemeinden sein, auf die seitens der Bürger, kein Anspruch besteht.
Leserbriefe und Artikel zum Thema finden Sie unter dem Stichwort „zentrale Grundbuchstelle

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