Leserbrief : Pro Landkreis ein zentrales Grundbuchamt

Zum Thema „Zentralisierung der Grundbuchämter
Die Zuschriften zum Thema der Zentralisierung der bisher bei den Gemeindeverwaltungen angegliederten Grundbuchämter bei insgesamt elf Amtsgerichten in Baden-Württemberg, treffen den Nagel auf den Kopf. Ich war selbst einmal mehrere Jahre bei einer Gemeindeverwaltung tätig und war dabei auch mit Arbeiten beim Grundbuchamt befasst.
Nicht nur für die Bürger ist es eigentlich unabdingbar, das Grundbuchamt vor Ort zu haben, sondern auch die Gemeindeverwaltungen selbst sind eigentlich auf eine ständige Zugriffsmöglichkeit angewiesen.

In welchem Umfang die geplanten Auskunftsstellen bei den Gemeinden später Auskünfte erteilen können, ist mir zwar nicht bekannt, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass hier doch das eine oder andere Defizit auftreten könnte und deshalb bereits im Vorfeld die gebührenpflichtige Einschaltung eines Notars erforderlich wird. Außerdem sind Computernetze auch störungsanfällig. Kommt ein Bürger zur Gemeindeverwaltung und möchte eine Grundbuchauskunft und das Netz ist gestört, kann er dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Befindet sich das Grundbuchamt vor Ort, ist jederzeit ein manueller Zugriff möglich. Die Grundbuchdaten könnten deshalb trotzdem zentral und elektronisch erfasst werden.
Rationalisierung um der Rationalisierung willen hat noch nie etwas gebracht. Das beste Beispiel hierfür sind die staatlichen Schulämter, die im Zuge der Verwaltungsreform in die Stadt- und Landkreisverwaltungen integriert wurden und nun – wenn auch in geringerer Zahl – wieder ihre Auferstehung als selbstständige Behörde erleben.

Wenn schon Zentralisierung, dann nicht derart großräumig, dass selbst Städte wie Karlsruhe ihr Grundbuchamt nach Maulbronn abgeben müssen. Es könnte doch auch in jedem der Landkreise ein zentrales Grundbuchamt für die zu diesem Kreis gehörenden Gemeinden und Städte eingerichtet werden.
Die Anfahrtswege wären dann wesentlich kürzer und man könnte doch noch von einer gewissen „Bürgernähe“ sprechen. Weshalb für den Raum Karlsruhe ausgerechnet das Amtsgericht Maulbronn als zentrale Stelle eingerichtet werden soll, lässt sich zudem für den normalen Bürger und Benutzer des Grundbuchamts in keiner Weise nachvollziehen. Das Justizministerium täte gut daran, dieses Konzept nochmals einer genauen Betrachtung zu unterziehen und nicht nach der Methode zu verfahren „bei uns wird gespart – egal, was es kostet“. Mit Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe hat das Ganze bislang nicht allzu viel zu tun.

Martin Bischof Schlesierstraße 30 Forst

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