Leserbrief : Unverschämte Diskriminierung

Zu den neuen Eintritts-Tarifen im Brettener Freibad:
Es ist einzusehen, dass die Eintrittsgebühren wegen allgemein gestiegener Kosten leicht erhöht werden müssen. Nicht einzusehen ist, dass die Ermäßigung für Behinderte weggefallen ist beziehungsweise jetzt erst ab einer Behinderung von 80 Prozent greift. Bisher gab es ab 50 Prozent Behinderung Ermäßigung beim Eintritt. Stadtwerke-Geschäftsführer Kleck äußerte sich einer uns gegenüber etwa so: „Ein Behindertenausweis mit 50 Prozent wird einem ja förmlich nachgeworfen. Die Behinderten gehen ziemlich stramm ins Bad.“ Diese Äußerungen stellen für Behinderte eine unverschämte Diskriminierung dar.
Ebenso nicht einzusehen ist, dass man trotz einer Saisonkarte für 55 Euro für eine der (meist beschädigten) Liegen jeden Tag noch einmal drei Euro zahlen soll.
Zum Kauf ihrer Saisonkarte musste eine der Unterzeichneten eine Irrfahrt durch Bretten zurücklegen. Im Bürgerbüro war die Saisonkarte nicht zu bekommen. Man schickte die Suchende zu den Stadtwerken. Auch dort war ihr kein Erfolg beschieden. Stattdessen schickte man sie nun ins Freibad, wo sie nun endlich die ersehnte Karte bekam. Für eine behinderte Person ohne Auto wäre das eine mehrstündige Wanderung geworden. Ist das etwa Bürgernähe?

Monika Heleine
Ilse Panatschek
Rosemarie Drapal
Stammbesucherinnen des Brettener Freibads

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40 Antworten zu Leserbrief : Unverschämte Diskriminierung

  1. -p-w- sagt:

    Den Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bretten zur Preiserhöhung für Behinderte hat GF Kleck sicherlich nur vollzogen.
    Die Preiserhöhung selbst hat er nicht allein kraft seiner Position durchsetzen können.

  2. -Lam-Stz. sagt:

    Auch an die dort genannten Personen kann sich der (die) Kommentator(in) n.n. vom 5. Juni 2008 wenden, um deren Gründe für die Veränderung des GdB zu erfahren.

  3. e sagt:

    -az- hat oberhalb am 23. Mai 2008 in seinem Kommentar diejenigen Volksvertreter namentlich aufgeführt, welche für die Eintrittsermäßigung den Grad der Behinderung (GdB) von 50 v.H. auf 80 v.H. heraufsetzten.

  4. -zell. sagt:

    Von Herrn Kleck wurde inzwischen mit seiner Leserzuschrift Abbitte geleistet.

  5. n.n. sagt:

    Hr. Kleck wird dann erst seine Denkweise ändern wenn er, wie so viele Menschen auch schon in jungen Jahren , schwer erkrankt und dann auch auf die Gnade solcher Organisationen wie Versorgungsamt angewiesen ist um seine dann vielleicht zerstörte Lebenssituation etwas abzumildern. Da sind dann auch solche Ermäßigungen wie verbilligter Eintritt in Bäder auch nur ein schwacher Trost für Leid und Schmerz. Es kommt schneller als man es glauben kann.

  6. zurh. sagt:

    Eine höhere Kostendeckung ist mit dem Ermäßigungspreis tatsächlich nicht zu erreichen.

  7. udo sagt:

    Die satte Ermäßigung von 52,73% macht GF Kleck schwer zu schaffen.

  8. -sigr./half.- sagt:

    Die Saisonkarte kostet 55 Euro.
    Die ermäßigte Saisonkarte kostet 26 Euro.
    Die Ermäßigung beträgt 29 Euro.

  9. -Ursl. sagt:

    Dann sieht jede(r) Leser(in), um welchen Betrag es eigentlich geht.

  10. -p-w- sagt:

    Es wäre gut, wenn in einem Kommentar geschrieben steht, was die Saisonkarte ohne und mit Ermäßigung kostet.

  11. -Hü- sagt:

    Für eine satte Konzessionsabgabe an die Stadt Bretten hat es nach wie vor gereicht.

  12. -Cath.D. sagt:

    Unterm Strich blieb immer noch ein erklecklicher Gewinn übrig.

  13. opt- sagt:

    Die Geschäftssparte Bäder arbeitet mit Verlust, der von den anderen Sparten mehr als ausgeglichen wird.

  14. -Lam-Stz. sagt:

    An all die namentlich aufgeführten Damen und Herren können sich die drei Beschwerde führenden Stammbesucherinnen des Brettener Freibads wenden.

  15. -az- sagt:

    Antwort an g-d am 22. Mai, 2008 12:24
    Stand: Ende 2006

    Aufsichtsratvorsitzender: OB Paul Metzger

    Aufsichtsratmitglieder:

    Kurt Dickemann (1. Stellv. Vorsitzender)
    Heinz Lang (2. Stellv. Vorsitzender)
    Herbert Dittes
    Harald Müller
    Manfred Groß
    Werner Hellebrand
    Bernhard Kurz
    Heidemarie Leins
    Heinrich Pfeil
    Prof. Dr. Alex Veit

  16. g-d sagt:

    Wer genau?

  17. e sagt:

    Mehrere Stadträte aus den einzelnen Fraktionen.

  18. Bor. sagt:

    Wer ist im Aufsichtsrat?

  19. -zell. sagt:

    Zur Frage von p am 21. Mai 2008

    Herr Kleck: Wer hat die Ermäßigung für Schwerbehinderte von bisher 50 Prozent auf jetzt 80 Prozent (Grad der Behinderung) beschlossen?

    Die Antwort

    Badespaß – ein immer teureres Vergnügen
    BNN 16. April 2008

    „Zudem habe der AUFSICHTSRAT, auf dessen Beschluss die neuen Eintrittspreise zurückgehen, den Wunsch nach einer höheren Kostendeckung geäußert.“

  20. Ottm.Schu. sagt:

    Schließlich hat man seine Organisation im Griff zu haben, Herr Oberbürgermeister.

  21. Chr.Z. sagt:

    Und das alles zum Kauf einer Saisonkarte.

  22. a sagt:

    Effiziente Organisation der Stadtverwaltung Bretten

    Vom Bürgerbüro – zu den Stadtwerken – und dann zur Freibadkasse.

  23. wern.-by. sagt:

    Eine beleidigende Unzumutbarkeit.

  24. Ros./Ta./ sagt:

    Wie kann man überhaupt als Geschäftsführer eines städtischen Betriebes mit derartigen verbalen Entgleisungen Kunden gegenüber treten?

  25. jos.pr. sagt:

    Nicht nur das, sie wandelt sich blitzschnell zur Intoleranz gegenüber einer Minderheit in Bretten.

  26. Ev-/-Pad. sagt:

    Mir scheint, wenn es in Bretten ums Geld geht, hört jedwede Toleranz auf.

  27. -Burkh. sagt:

    Auf einen groben Klotz (GF Kleck) gehört ein grober Keil (OB Metzger)!

  28. -Emm- sagt:

    Angemessen sind eine Versetzung innerhalb der Stadtverwaltung oder schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung, aber ohne Abfindung.

  29. Ottm.Schu. sagt:

    Eine Zurechtweisung, Ermahnung, Rüge oder dergleichen reichen nicht aus.

  30. Tess. sagt:

    An mm am 21. Mai 2008

    „Eine Entschuldigung wäre das Mindeste, aber wir leben ja in Bretten“…

    Das Mindeste ist eine Disziplinarmaßnahme von seinem Dienstvorgesetzten OB Metzger in Form eines ausdrücklich ausgesprochenen Verweises!

  31. M.-Zieb. sagt:

    Auch ein Herr Kleck hat das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung!

    Nur seine Aussagen entsprechen nicht gerade der verbalen Mäßigung und Zurückhaltung gegenüber einer Gruppierung, die es in unserer Gesellschaft ohnehin schon schwer genug hat.

  32. Proll sagt:

    Hallo mm, mir scheinen hier die „Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung“ vorzuliegen 🙂

  33. mm sagt:

    Auszug aus Anhaltspunkte 2008 für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) :

    Ein Gesamt-GdB/MdE-Grad von 50 kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung (siehe Nummern 26.8 und 26.9), bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung usw.

    und das bekommt man laut Herrn Kleck von den Stadtwerken Bretten „förmlich nachgeworfen“!
    Herr Kleck scheint ein Problem mit Behinderten, bzw. ein massives Vorurteil gegenüber ihnen zu haben. Eine Entschuldigung wäre das Mindeste, aber wir leben ja in Bretten….

  34. k-St. sagt:

    Ohne die Redaktion der Brettener Nachrichten hätten wir als Leser darüber nichts erfahren.

    Danke!

  35. ine.-möll. sagt:

    Frau Heleine, Frau Panatschek und Frau Drapal ist dafür zu danken, dass unverschämte und diskriminierende Meinungsäußerungen eines leitenden Mitarbeiters der Stadt Bretten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

  36. Zand.-/May. sagt:

    Auch das Amt für Versorgung und Rehabilitation im Landratsamt Karlsruhe – Anerkennung von Schwerbehinderungen – wird über die flegelhaften Äußerungen des Brettener Stadtwerke-Geschäfsführers sehr erfreut sein.

  37. ak sagt:

    „Ein Behindertenausweis mit 50 Prozent wird einem ja förmlich nachgeworfen.“

    Um es einmal genauso schnöselig zu formulieren: Sie gehören rausgeworfen!

  38. p sagt:

    Herr Kleck: Wer hat die Ermäßigung für Schwerbehinderte von bisher 50 Prozent auf jetzt 80 Prozent (Grad der Behinderung) beschlossen?

  39. Lis.-My. sagt:

    „Die Behinderten gehen ziemlich stramm ins Bad.“

    Was hat GF Kleck eigentlich dagegen, wenn sie sich mit und wegen ihrer Behinderung -sportlich gesund – betätigen?

  40. D-L sagt:

    Eine Verunglimpfung aller Schwerbehinderten, die zu Konsequenzen führen muss.

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