Die bisherige Regelung wird wieder eingeführt

Zur Ermäßigung für Behinderte im Brettener Freibad:
Zunächst möchte ich mich bei allen entschuldigen, die sich durch die Aussagen im Leserbrief vom 21. Mai getroffen fühlen. Es war nie meine Absicht, oder die der Stadtwerke, Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu diskriminieren, sie als Schmarotzer hinzustellen oder ihre Erkrankung zu verharmlosen. Die Stadtwerke Bretten selbst beschäftigen aktuell acht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30 und 100 und kommen damit ihrer sozialen Verantwortung als öffentliches Unternehmen nach.
Die Aussagen „nachgeworfen“ und „gehen ziemlich stramm ins Bad“ habe ich jedoch nie gemacht. Mit Frau Heleine habe ich über die Gründe für die Erhöhung der Preise diskutiert. Hallen- und Freibad sind wichtige Einrichtungen in der Stadt Bretten zur Förderung der Gesundheit sowie für Vereinssport und Freizeit. Das Defizit beträgt 1,1 bis 1,3 Millionen Euro pro Jahr, davon 400 000 bis 500 000 Euro für das Freibad, da Stadt und Stadtwerke auf sozialverträgliche Preise großen Wert legen und deshalb keine kostendeckenden Eintrittspreise erhoben werden können.

Im weiteren Gespräch habe ich darauf hingewiesen, dass es in den Bädern im Umkreis erst ab einem GdB von 80 eine Ermäßigung gibt. In der Diskussion über mögliche Ursachen habe ich geäußert, dass sich wohl die Bewertung verändert hat. Nachdem Frau Heleine mir ihren Fall geschildert hat, habe ich sofort eingeräumt, dass man sicher nicht pauschal urteilen kann, sondern dass es auch hier Grenzfälle und Härtefälle gibt. Soweit uns solche Fälle bekannt werden, weichen wir gerne auch von der allgemeinen Regelung ab.

Inzwischen habe ich durch die Anstöße aus der Öffentlichkeit diese Annahme hinterfragt und weiß, dass die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sogar noch schwieriger geworden ist und nicht leichter, wie irrtümlich angenommen. Deshalb wird nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratvorsitzenden Oberbürgermeister Paul Metzger die bisherige Regelung wieder eingeführt und zuviel gezahlte Beträge zurückerstattet.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden Saisonkarten beim ersten Besuch des Bades ausgestellt. Der Aufwand für die Einrichtung weiterer Kassenplätze, die für die Codierung der Karten notwendig ist, steht in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen.

Stefan Kleck Geschäftsführer der Stadtwerke Bretten

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6 Antworten zu Die bisherige Regelung wird wieder eingeführt

  1. -Dagm.Meur./ sagt:

    Also doch – Paul Metzger –
    als der gönnerhafte Freund aller schwerbehinderten Freibad-Besucher!

  2. Frz. sagt:

    Nach öffentlichem Protest

    in den Brettener Nachrichten (veröffentlichte Leserbriefe)

    wandelt er sich instinktiv – nicht populistisch – zum großherzigen Gönner für die frühere Ermässigung von Eintrittkarten dieser Freibad-Besuchergruppe.

  3. Leibd. sagt:

    OB Metzger bestimmt mit dem Aufsichtsrat höhere Eintrittspreise für Schwerbehinderte (unter 80 % GdB).

  4. mm sagt:

    Herr Kleck war doch wohl nur einer der Aufsichtsrats-Mitglieder, die mehrheitlich für die Abschaffung der Ermäßigung gestimmt hatten. War Herr Metzger ebenfalls dafür? Durch den ungeschickten Leserbrief Kleck’s wir der Eindruck erweckt, dass Metzger jetzt mal wieder die Initiative ergriffen hätte und für „seine“ Behinderten ein Machtwort sprach. Ich beneide Herrn Kleck nicht um seinen Job als verlängertem Arm des Oberbürgermeisters, der aus jeder Situation als Sieger hervorgehen will und dafür seine Angestellten bedenkenlos ins Feuer treibt.

  5. -rl- sagt:

    „…kostendeckenden Eintrittspreise…“
    wären in diesem Fall besser als marktgerechten Preise …
    Obwohl bei einem „Defizit (…)von 1,1 bis 1,3 Millionen Euro pro Jahr,“ weder das Eine noch das Andere realistisch erscheint.

  6. -an-i- sagt:

    „…sozialverträgliche Preise…“
    Was ist an diesen Preisen sozial?
    Etwa die Tatsache, dass selbst diejenigen, die sich keine Eintrittskarte für das Schwimmbad leisten können, die Verluste über den überhöhten Strompreis oder die überhöhten Wassergebühren bezahlen müssen?

    Da kann sich wieder eine Minderheit (da sind die Vollzahler sicherlich in der Mehrheit!) auf Kosten der Allgemeinheit etwas leisten. Entweder Marktgerechte Preise mit Zuschußmöglichkeit für die Behinderten, oder Schließung der Einrichtung. Das wäre sozial.

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