„Blumengeschäfte müssen am Muttertag geöffnet sein“

Brettens OB Paul Metzger geht gegen „Bürokratiestreich“ vor:
Bretten. (gm) Gegen Bürokratie geht er auf die Barrikaden, bei Finanzen gehört er im Ländle zu den sparsamsten Wirtschaftern im Verwaltungsbereich. Und weil Paul Metzger stets in Hochform gerät, wenn bürokratische Hürden übersprungen werden müssen oder Steuergelder in den Verdacht geraten, verschleudert zu werden, krempelt der Brettener Oberbürgermeister gegenwärtig wieder die Ärmel hoch und legt sich mit Regierungspräsidium und Land an. Auch mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag, dem Pforzheimer Abgeordneten Stefan Mappus, dem das Magazin „stern“ jüngst bescheinigte, „gern verbal zuzubeißen“, lag er deswegen schon im Clinch. Denn Metzger rennt gegen ein Gesetz – beziehungsweise seine Auslegung – an, das den Blumengeschäften verbietet, am Pfingstsonntag zu öffnen. An sich kein Beinbruch – fiele nicht in die-sem Jahr der Muttertag auf den Pfingstsonntag. Und für die Mütter, deren Arbeit sowieso wenig gewürdigt wird, sollte man wenigstens am Muttertag einen Strauß kaufen können, findet Metzger, der die emotionale Bedeutung des Tages unterstreicht und damit ganz nebenbei auch auf der Linie der Brettener Blumenhändler liegt, die bei ihm um eine Pfingstsonntägliche Öffnungszeit nachgefragt haben. Denn: Tankstellen dürfen an diesem Sonntag Schnittblumen verkaufen, ganztägig versteht sich. Jetzt soll der Gemeinderat die Erlaubnis für den Pfingstsonntag – vermutlich 9 bis 12 Uhr – beschließen. Gibt’s ein Veto von oben, wie Mappus bereits für das Staatsministerium angekündigt hat, will Metzger das rechtlich prüfen lassen. Auch, weil ihn noch etwas anderes ärgert: Den Bürokratiestreich in Sachen Muttertag – an dem übrigens sonst die Blumengeschäfte sechs Stunden lang öffnen dürfen – will das Land jetzt mit einer 60 000 Euro teuren
„Erklärungskampagne“ untermauern.

„Ladenöffnungsgesetz“ heißt der 2007 beschlossene Stolperstein für Muttertags-Blumenkäufer. Daraus, so erläutert das Regierungs-präsidium Karlsruhe den Untereren Verwaltungsbehörden Mitte März schriftlich, ergäbe sich, „dass nach § 9Abs.2 LadÖG an Pfingstsonntag die Regelung des §9,Ziff.3 nicht gilt und daher § 3 Abs. 2 Ziff. 1 gilt. Das heißt, am Pfingstsonntag dürfen Blumengeschäfte nicht öffnen. Damit verbietet es sich auch, die Öffnung für örtlich auftretende Bedürfnisse zu erlauben (3 9 Abs.4), da ein solches Bedürfnis landesweit besteht.“ Der Brettener OB sieht das anders und setzt auf im Gesetz zugelassene Ausnahmen und deren Anordnung durch die Kommunen, möchte die Ausnahme landesweit umgesetzt wissen. „Bei der Planung haben die Bürokraten zugeschlagen. Es gibt ein hohes Käuferinteresse für frische Blumen am Muttertag. Das kann man nicht nur den Tankstellen überlassen“, ärgert sich der Verwaltungschef. „Und jetzt sollen auch noch 60 000 Euro Steuergelder eingesetzt werden, um die Entscheidung dem Bürger verständlich zu machen“.

Wer den Brettener OB kennt, weiß, dass noch andere Alternativen möglich wären: Notfalls, so freut man sich in der Melanchthonstadt, könnte der Rathauschef selbst die Blumen verkaufen. Wer das weiterspinnt, käme eventuell zu folgendem Ergebnis: Der OB, die Arme voller Blumen, wird unter dem Protest seiner Bürger abgeführt.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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3 Antworten zu „Blumengeschäfte müssen am Muttertag geöffnet sein“

  1. n-Or sagt:

    Ein echt bedauernswerter Zeitgenosse.

  2. Lis.-My. sagt:

    Der Mann hat tatsächlich keine anderen Aufgaben mehr!

    Komisch und tragisch zugleich!

  3. mm sagt:

    die Ergebenheit und offene Bewunderung der „Journalistin“ gm, nimmt langsam peinliche Züge an. Dass die Realität auch so aussehen könnte : „Der OB, die Arme voller Blumen, wird unter dem Beifall seiner Bürger abgeführt“, völlig undenkbar Frau gm?

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