Regierungspräsidium schiebt Riegel vor

Blumen, Bretten, Muttertag
Karlsruhe – Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt den beanstandeten, rechtswidrigen Gemeinderatsbeschluss der Stadt Bretten, an Pfingstsonntag Bäckereien, Konditoreien und Blumengeschäften die Öffnung zu gestatten, aufgehoben. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet. Die Aufhebungsverfügung wurde der Stadt Bretten am gestrigen Mittwoch vor Ort zugestellt.

Dieser Schritt war seitens der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich und notwendig, nachdem die Stadt Bretten in ihrer Gemeinderatssitzung am 6. Mai den Beschluss nicht selbst aufgehoben hatte. Mit der förmlichen Aufhebung des beanstandeten Beschlusses im Wege der sogenannten Ersatzvornahme schafft das Regierungspräsidium die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowohl für die Gemeindeverwaltung Bretten als auch für die Bürgerschaft.

Das Regierungspräsidium weist nochmals darauf hin, dass Ladenschluss nach dem Ladenöffnungsgesetz bedeutet, dass die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen und auch der Verkauf von Waren vor den Verkaufsstellen verboten ist. Ein Austragen oder Liefern ist zu Ladenschlusszeiten nur dann möglich, wenn die Ware nachweislich bereits am Werktag gekauft bzw. bestellt wurde. (ps)

Meldung vom Donnerstag, 8. Mai 2008 © ka-news 2008

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