Klimaschutz: Mieter sollen höhere Kosten mittragen

Stuttgart (dpa/lsw). Mieter könnten den praktischen Klimaschutz schon bald im Geldbeutel spüren. Sie sollen sich nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung künftig an den Kosten für die Nutzung erneuerbarer Energien beteiligen. Für entsprechende Änderungen im Mietrecht wollen sich Wirtschaftsminister Ernst Pfister und Justizminister Ulrich Goll (beide FDP) in den Ausschüssen des Bundesrats einsetzen.
Nach Pfisters Worten soll es für alle Eigentümer von Immobilien eine Umlagemöglichkeit geben, egal, ob sie gesetzlich dafür verpflichtet seien oder freiwillig modernisierten. Auch Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sieht in der gegenwärtigen Rechtslage ein Hindernis für einen besseren Klimaschutz in Wohngebäuden. So müssten Vermieter beispielsweise die Kosten für eine Solaranlage tragen, über die Warmwasser bereit gestellt wird, während die dadurch erzielten Einsparungen bei den laufenden Energiekosten den Mietern zugute kämen, sagte Gönner.

Wenn ein Vermieter die Wohnung oder ein Haus modernisiert, kann er diese Kosten auf den Mieter umlegen, wenn die Modernisierung zur Einsparung von Energie führt. Es ist allerdings umstritten, ob das auch dann möglich ist, wenn Eigentümer „nur“ eine Modernisierung vornehmen, die zwar zu einer Umstellung auf regenerative Energien führt, nicht aber zwingend auch zur Einsparung von Energie. Mit dem Änderungsantrag soll klargestellt werden, dass auch dann die Kosten umgelegt werden können.

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3 Antworten zu Klimaschutz: Mieter sollen höhere Kosten mittragen

  1. -rl- sagt:

    Durch zusätzliche Kosten erhöhen sich automatisch unterschiedlichsten Steuern für die Eigenfinanzierung der Entscheider – oder sehe ich das falsch?

  2. mm sagt:

    dem Bürger wird damit Umweltschutz über den Geldbeutel ausgetrieben. Bevor er nochmal seine Stimme erhebt um etwas einzufordern, wird er es sich genau überlegen. Effekt : wie gewünscht, der Bürger schweigt, die Politik macht weiter so …

  3. za. sagt:

    Wenn Gönner, Goll und Pfister etwas vordenken, wird es wohl den Gerichten vorbehalten bleiben müssen, wirkliche praktische Transparenz in den geistig-theoretischen Ausfluss zu bringen.

    Das setzt selbstverständlich Klagen von Betroffenen voraus.

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