Leserbrief zu Freibrief für OB

In der Rubrik „Was man so hört“ beklagte Herr O.B. Metzger, dass er von Anwohnern des Breitenbachwegs der Untätigkeit bezichtigt worden sei, dass verlangt werde „den Verkehr im Brettener Südosten stärker zu kontrollieren und zu reglementieren“.

Hier sei in Kürze dargestellt, wie es zu dieser Dienstaufsichtbeschwerde gekommen ist :

Schon seit Jahren weisen Anwohner in der Wanne und im Breitenbachweg auf die, für Anwohner wie für die Schüler/innen des Schulzentrums, zunehmend gefährlicher werdende Verkehrssituation, die noch durch ständige Umleitungen verschärft wird, hin (siehe auch Artikel vom 19.12.2000 in der BNN). Die Absicht der Stadt Bretten, ausgerechnet die Straßen durch das Schulzentrum und Wohngebiet Wanne, Schritt für Schritt zur Südumgehung Brettens zu machen und gleichzeitig sich zu weigern, die in der Straßenverkehrsordnung geforderten Auflagen zur Ausgestaltung von Tempo 30-Zonen umzusetzen, führten zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Die Stadt Bretten wurde daraufhin vom Gericht Anfang Juli 2000 aufgefordert, Stellung zu nehmen. Nachdem man sich „urlaubsbedingt“ eine Fristverlängerung bis Ende September erbat, vom Gericht noch zweimal zur Abgabe aufgefordert wurde, sich aber bis November immer noch nicht zur Sache geäußert hatte, wurde die Dienstaufsichtbeschwerde wegen Untätigkeit eingereicht.

O.B. Metzger wurde nun, nach seiner Aussage in der BNN vom 27/28. Januar, vom Regierungspräsidium ein „Freibrief“ ausgestellt, nach Brockhaus ist dies ein „königliches oder fürstliches Privileg durch das Vorrechte gewährt wurden“, was nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass in der Sache die Verwaltungsgerichte entscheiden werden. Wie sich dieses Verhalten der Stadt Bretten auf den Ruf der „Schulstadt“ auswirkt, sei dahingestellt.

Matthias Menzel
Nikolaus-Müllerstraße 23
75015 Bretten

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