Keine Kfz-Zulassung für säumige Zahler

Kreis Karlsruhe (BNN). Wer in einer der vier Zulassungsstellen in Bretten, Bruchsal, Ettlingen oder Karlsruhe sein Auto zulassen will, muss seit Juli bereits eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer unterzeichnen. Ab Jahresbeginn 2008 werden die Kfz-Zulassungsstellen im Landkreis Karlsruhe ab einem Betrag von 30 Euro an rückständigen Zulassungsgebühren die Fahrzeugzulassung verweigern. Das kann nur durch vorherige Zahlung der Rückstände und die Vorlage des entsprechenden Nachweises darüber abgewendet werden.
Mit anderen Worten: erst Schulden zahlen, dann zulassen. Bei Zulassung durch Andere (Bevollmächtigter) muss schriftlich das Einverständnis erklärt werden, dass auch darüber gesprochen werden darf. Im Internet ist ein Vordruck „Vollmacht/Einverständniserklärung“ unter der Rubrik Bürgerservice – Vordrucke – Straßenverkehrs- und Ordnungsamt eingestellt. Darauf weist das Straßenverkehrs- und Ordnungsamt im Landratsamt hin.
In absehbarer Zeit soll dann auch bei rückständigen Kfz-Steuern die Zulassung verweigert werden können. Eine entsprechende Gesetzesermächtigung muss noch umgesetzt werden. Weitere Informationen erteilt Sabine Moritz, Leiterin der Zulassungsbehörde im Straßenverkehrs- und Ordnungsamt, unter Telefon (07 21) 9 36 56 12.

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