„Keine Grundlage für ganztägiges Verbot“

Regierungspräsidium lehnt Brettener Forderung nach Komplettsperrung für Lastwagen ab
Viele haben Quelle oder Ziel in der Region
Bretten (BNN). Zur Forderung einer ganztägigen Sperre für den Mautausweichverkehr auf stark befahrenen Bundesstraßen, wie sie jüngst in einer vom Brettener Oberbürger-meister Metzger anberaumten Gesprächsrunde erhoben worden ist (wir berichteten) hat das Regierungspräsidium Karlsruhe gestern Stellung genommen und den Erlass eines Fahrverbots für den Schwerverkehr rund um die Uhr abgelehnt.

Das Regierungspräsidium räumt ein, dass sich nach der Einführung der Autobahn-Maut für Lastwagen zum 1. Januar 2005 Verlagerungen des Schwerlastverkehrs ergeben haben. „Erhebliche Zunahmen des Schwerverkehrs waren auf der B 10 zwischen Illingen und Stuttgart, auf der B 10 zwischen Pforzheim und Illingen, auf der B 35 zwischen Illingen und Bruchsal, auf der B 294 zwischen Pforzheim und Bretten sowie auf der B 293 zwischen Karlsruhe und Bretten zu verzeichnen.“ Der Schwerverkehr während der Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr habe sogar auf teilweise mehr als das Doppelte zugenommen. Deshalb seien nach entsprechenden Absprachen und Anhörungen, die unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe durchgeführt wurden, die genannten Streckenabschnitte in 2006 für den Lastwagen-Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt. Auch für den Abschnitt der B 293 zwischen Heilbronn und Bretten stehe eine solche Sperrung während der Nachtzeit unmittelbar bevor.

„Durch die Anordnung des nächtlichen Fahrverbotes wurde nicht nur der Mautausweichverkehr, sondern auch der vor der Einführung der Maut schon vorhandene nächtliche Durchgangsverkehr von Schwerlastern auf die Autobahnen zurückgedrängt. Die mautbedingte Lkw-Zunahme in der Nacht konnte fast vollständig wieder auf die Stärke des Schwerverkehrs vor dem Beginn der Maut zurückgeführt werden“, argumentiert das Präsidium. Ein Vergleich der nächtlichen Schwerverkehrsanteile am Gesamtverkehr vor und nach Anordnung des Nachtfahrverbotes zeige einen Rückgang um ein Drittel auf rund 23 Prozent. Die verbliebene Zunahme von etwa drei Prozent beruhe auf der allgemeinen, nicht mautbedingten Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahren und den laufenden Baumaßnahmen auf der A 8.
Eine Modellberechnung des Bundes zeige, dass es sich bei der auf den ganzen Tag bezogenen Zunahme des Lastwagenverkehrs auf den genannten Bundesstraßen nicht allein um Durchgangsverkehr, sondern in erheblichem Anteil auch um mautbedingt verlagerten Regionalverkehr handele, also Mautausweichverkehr, der seine Quelle oder sein Ziel in der Region hat.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2005 sei zwar die Möglichkeit eröffnet worden, für den Lkw-Durchgangsverkehr Fahrverbote anzuordnen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut hervorgerufen wurden, beseitigt oder abgemildert werden können. Danach könne aber nur bei erheblichen Zunahmen des Lkw-Durchgangsverkehrs, jedoch nicht bei erheblichen Zunahmen der übrigen Lastwagenverkehre eingegriffen werden. „Die mautbedingt verlagerten regionalen Verkehre dürfen weiterhin berechtigterweise auf den Bundesstraßen fahren“, resümiert das Regierungspräsidium und stellt fest, für die Anordnung eines ganztägigen Fahrverbotes für den Lkw-Durchgangsverkehr fehle die Rechtsgrundlage, da die „erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse“ am Tag überwiegend nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen seien.
Das Regierungspräsidium und auch das Innenministerium vertreten die Auffassung, dass mit der Anordnung des nächtlichen Fahrverbots für den Lkw-Durchgangsverkehr „eine Lösung gefunden wurde, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Interessen der an den gesperrten Strecken wohnenden Bevölkerung in angemessener Weise gerecht wird“.
Schließlich heißt es noch in der Stellungnahme, Innenminister Rech habe Oberbürgermeister Metzger bereits vor dem im Brettener Rathaus durchgeführten Gespräch ausführlich über die Situation und die Rechtslage informiert. „Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann auch keine versuchsweise ganztägige Sperre für den Lkw-Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angeordnet werden.“

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13 Antworten zu „Keine Grundlage für ganztägiges Verbot“

  1. RL sagt:

    Eigentlich ist es mir sch*** -egal ob der Verkehr 3% mehr ist oder das doppelte als vorher! Bretten Karlsruhe als Pendler = Täglich 30 Minuten von Berghausen bis bis Grötzingen (bzw unter Grötzingen). Und das nochmal auf der Heimfahrt… Und immer schau ich mir einen LKW von hinten an. Meistens mit HN oder S oder PL oder NL oder CZ als Herkunftsort. Es reicht… Bretten KA mit Durchschnittsgeschwindigkeit von 28km/h ist eine Tatsache, die endlich nach einer Lösung schreit!

  2. n.n. sagt:

    Die Geister die ich rief werde ich nun nicht mehr los!! wer wollte denn die AB- Ausfahrt Pf Nord (Bretten)?,ich kenne nur einen, warum denn in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nah! wenn man schon offenbar wie berichtet nichts tun kann, was ja nicht stimmt, warum kontrolliert- und bestraft man nicht endlich die vielen LKW`s die verbotenerweise die Heilbronner Straße in die Innenstadt, und jene die auch verbotenerweise die Georg- Wörner- Str., offenbar völlig unbehelligt befahren.

  3. g/L sagt:

    Ob ein einzelner oder einzelne oder alle Teilnehmer an der Brettener Gesprächsrunde als Topmanager angesehen werden können, überlasse ich der Beurteilung der Leser meines Kommentars.

  4. ber.-sch. sagt:

    Liebe(r) -an-i- mit dem 8. Kommentar,

    ich erkenne nicht, welche Position und welcher Positionsinhaber gemeint sein könnte.

  5. -p-w- sagt:

    Und darauf bedauerte der Gastgeber Metzger zutiefst, dass die noch hochrangigeren – Landesbehörden, Regierungspräsidium – seiner Einladung nicht gefolgt waren.

  6. -an-i- sagt:

    „Je höher die Position, desto einsamer wird der Positionsinhaber.“
    Eine Weisheit aus dem Topmanagement.

  7. -sol- sagt:

    Bereits vor dem von OB Metzger anberaumten Gespräch im Brettener Rathaus wurde dieser ausführlich über die Situation und Rechtslage von Innenminister Rech informiert.

    Die so völlig überflüssig gewordene Gesprächsrunde fand dennoch statt.

  8. ak sagt:

    „Ich bedaure zutiefst, dass wir allein hier sitzen. Wir hatten die Landesbehörden und das Regierungspräsidium eingeladen. Das Land sieht die Angelegenheit offenbar mit dem Brief aus dem Innenministerium als erledigt an.“
    OB Paul Metzger, Bretten

  9. Siegb. Querf. sagt:

    Hochrangige Teilnehmer waren: Landtagsabgeordneter Kößler, Landrat Dr. Schnaudigel, Oberbürgermeister Metzger.

  10. Siegb. Querf. sagt:

    Ungefähr 30 – auch hochrangige (Kößler, Schnaudigel, Metzger)- Teilnehmer soll die Runde gehabt haben.

    Bezügerechner sind danach noch in der Lage, die Kosten der Besprechung nach Sitzungsdauer = Personalkosten in Form von Stundenvergütungen und Reisekosten zu berechnen und allgemein verständlich darzustellen.

    Die Steuerzahler würden sich über deren Höhe verwundert die Augen reiben.

  11. -oh- sagt:

    Wenn es stimmt, dass der Innenminister bereits vor!!! dem im Brettener Rathaus durchgeführten Gespräch Herrn Metzger ausführlich über die Situation und die Rechtslage informiert hat, dann durften jetzt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, deren Vertreter trotzdem teilgenommen haben, den tieferen (Un-)Sinn der Veranstaltung erfahren.
    Denn was anderes ist dort nicht rausgekommen.

  12. mm sagt:

    OB Metzger versteht grundsätzlich nicht, was andere schreiben, wie wäre es sonst zu erklären, dass er sich immer öfter in sinnlose Auseinandersetzungen mit dem Verordnungsgeber begibt ? Oder ist es vielleicht nur Geltungssucht ? In die (Tages-)Presse schafft man es allerdings auch mit sinnlosen Aktionen !

  13. ulf. sagt:

    „Schließlich heißt es noch in der Stellungnahme, Innenminister Rech habe Oberbürgermeister Metzger bereits vor dem im Brettener Rathaus durchgeführten Gespräch ausführlich über die Situation und die Rechtslage informiert.“
    „Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann auch keine versuchsweise ganztägige Sperre für den Lkw-Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angeordnet werden.“

    Es kann natürlich sein, dass OB Metzger etwas ganz anderes gelesen und verstanden hat.

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