Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen muss wiederholt werden

16.05.2007 Kappel-Grafenhausen/Mannheim. Die Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) vom 2. Juli 2006, bei der der bisherige Bürgermeister Armin Klausmann im ersten Wahlgang mit knapper Mehrheit im Amt bestätigt worden war, muss wiederholt werden. Dies hat der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit der Klage eines Gemeindebürgers stattgegeben.

Der Kläger hatte mit seinem Einspruch beanstandet, dass Wahlrechtsgrundsätzen verletzt worden seien. Er hatte unter anderem laut Gerichtssprecher geltend gemacht, dass ein am Samstag vor der Wahl in der örtlichen Presse erschienener Leserbrief im Rathaus geschrieben worden sei. In diesem Leserbrief, der von einem örtlichen Gewerbetreibenden unterzeichnet worden war, sei Bezug genommen worden auf einen am Tag zuvor veröffentlichten Zeitungsartikel, in dem der Amtsinhaber Klausmann kritisiert worden war, – und Partei für den Bürgermeister ergriffen worden. Die Klage gegen die Zurückweisung des Einspruchs durch das Landratsamt wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Zuständigen dort hatten zwar festgestellt, dass der Bürgermeister dem Leserbriefschreiber einen Entwurf geliefert habe, es jedoch als nicht ausreichend angesehen, um eine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung anzunehmen.

Verwaltungsrichter: Wahlfehler liegt vor
Dem ist der Verwaltungsgerichthof in seinem Berufungsurteil nicht gefolgt. Die Verwaltungsrichter entschieden, dass ein Wahlfehler vorgelegen habe, der sich auch auf das Wahlergebnis auswirken konnte. Sie hatte laut Gerichtssprecher dabei nicht allein diesen einen Leserbrief im Blick, sondern auch die damit zusammenhängenden Vorgänge insgesamt. Dabei habe sich ergeben, dass Bürgermeister Klausmann am Freitag vor der Wahl seine Sekretärin hauptsächlich dafür eingesetzt habe, als Reaktion auf den ihm ungünstigen Zeitungsartikel die Veröffentlichung von Leserbriefen vorzubereiten.

Damit habe der Bürgermeister unter Verstoß gegen die ihm als Amtsinhaber obliegende Neutralitätspflicht eine Gemeindebedienstete als Wahlkampfhelferin eingesetzt. Dieser Verstoß habe sich im Wahlkampf auch niedergeschlagen, da von den vier am Samstag erschienenen Leserbriefen zwei mit Unterstützung des Büros des Bürgermeisters verfasst beziehungsweise geschrieben worden seien. Diese gesetzwidrige Wahlbeeinflussung sei auch für das Wahlergebnis von Bedeutung gewesen, so die Verwaltungsrichter. Angesichts der äußerst knappen Entscheidung, bei der der Amtsinhaber die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, die ihm einen zweiten Wahlgang erspart habe, um nur neun Stimmen übertroffen habe, bestehe die konkrete Möglichkeit, dass sich der Wahlfehler auf das Ergebnis der Wahl ausgewirkt habe.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Sobald das Urteil in Kraft getreten ist, muss das Landratsamt Ortenaukreis die Bürgermeisterwahl vom vergangenen Jahr für ungültig erklären.
(Az.: 1 S 567/07).

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4 Antworten zu Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen muss wiederholt werden

  1. ludw. sagt:

    Frage an mm im 2. Kommentar: Wieso denn nicht?

  2. Jak. sagt:

    Für das Verwaltungsgericht Freiburg ist es in der Sache nicht besonders gut gelaufen!

  3. mm sagt:

    Wetten, dass so etwas in Bretten nie möglich wäre ?

  4. wf sagt:

    Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Ortenaukreis hatte die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl geprüft und den Einspruch eines Gemeindebürgers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht ist dem gefolgt.

    Nicht so der Verwaltungsgerichtshof (VGH)in Mannheim. Die Bürgermeisterwahl muss wiederholt werden, weil eine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung vorgelegen hat.

    Hier haben der Landrat und die Erste Landesbeamtin des Ortenaukreises, die der Kommunalaufsicht vorstehen, eine schwere Niederlage erlitten.

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