Bretten. Schnelle Entscheidungen gibt es nicht nur im Brettener Rathaus, sondern auch bei der Bundesagentur für Arbeit in Karlsruhe. Kaum war dort die Mitteilung aus Bretten eingetroffen, man habe dem geflüchteten Iraker Sinan S. vorab eine Arbeitserlautanis erteilt, damit dieser mit seiner jungen Familie nicht zum Fall für die Sozialhilfe wird, da traf auch schon das Antwort-Fax ein: „Die Zustimmung zu Ihrer Anfrage wird nach § 39 AufenthG in Verbindung mit § 10 Besch-verfV erteilt“, heißt es darin.
Im Klartext: Die Arbeitsagentur (das frühere Arbeitsamt) hat anerkannt, dass Sinan S. den Arbeitsplatz bei einem Brettener Unternehmen nicht einem Deutschen oder EU-Bürger wegnimmt (wir berichteten in unserer gestrigen Ausgabe).
Normalerweise dauert die entsprechende Prüfung vier bis sechs Wochen. Unter anderem muss der künftige Arbeitgeber eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung vorlegen.
Doch den Arbeitsplatz für Sinan S. hatte ein Brettener Unternehmer eigens auf Bitten von OB Metzger für diesen Fall geschaffen, die Prüfung war daher gar nicht nötig.
So sah man das dann wohl auch bei der Agentur für Arbeit, deren Bedienstete vom Brettener Oberbürgermeister ausdrücklich in Schutz genommen werden: „Nicht die Mitarbeiter der Agentur, sondern die oft überzogene Regelungswut und die daraus resultierende Überbürokratisierung schaden dem Arbeitsmarkt und der Entwicklung in Deutschland“, lenkt er den Blick der Kritiker in Richtung Berlin. ba
Unvermeidlich aber vorgeschrieben
Und so wird dieser Artikel von außen gesehen:
Fortsetzung des Kommentars zum Bericht vom 17.08.05
„Von der Außenstelle der Brettener Arbeitsagentur wurde
nach einer Vorprüfung die Vermittlung befürwortet. Sie
muß sich fragen lassen, was es nach § 10 BeschverfV zu
prüfen gab, nachdem sich herausgestellt hat, daß es
überflüssig war.
Tue Gutes und sprich darüber, d.h. schlachte es
medienwirksam aus. Warum der Inhaber eines
prosperierenden Brettener Unternehmens nicht genannt
wird, ist auch nicht nachvollziehbar. So hat sich bis
heute der OB die Lorbeeren allein verdient und kann
sich als Arbeitsplatzbeschaffer feiern lassen. Er wäre
bestimmt in der Brettener Agentur für Arbeit als
Stellenvermittler wegen seiner ausgezeichneten
Kontakte zu allen Brettener Arbeitgebern der richtige
Mann am richtigen Platz – übrigens das Credo von
einstellenden Personalabteilungen. Es bleibt auch noch
zu fragen, warum der OB den $ 10 BeschverfV in
Verbindung mit § 39 AufenthG sich nicht hat erarbeiten
lassen bzw. sich nicht selbst erarbeitet hat. Dann
hätte er sich die gezielte Lobhudelei in der
Tageszeitung sparen können.
Es war nach Erscheinen des ersten Berichts dem Leser
klar (nur dem OB und der Redaktion nicht), daß der
besagte Arbeitsplatz der Arbeitsagentur nicht als
offene und zu besetzende Stelle gemeldet war. Hier ist
zu fragen, was die Arbeitsagentur Bretten vorgeprüft
und welche Vermittlung sie befürwortet hat. Zur
Krönung des Ganzen wird dann im zweiten Bericht
zitiert:“ die oft überzogene Regelungswut und die
daraus resultierende Überbürokratisierung schaden dem
Arbeitsmarkt und der Entwicklung in Deutschland“, er
lenkt den Blick der Kritiker in Richtung Berlin. Damit
hat er jeglichen Realitätssinn verloren. Denn der
betroffene Arbeitnehmer wurde von einem Brettener
Kleinunternehmer entlassen. Nur deshalb ist die „gute
Tat“ des OB ins Rollen gekommen. Vorrangig hätte er
auf den entlassenden Betrieb zugehen müssen, der ja
die PR-Aktion ausgelöst hat. Gewiß sollte sich der OB
auch um die Probleme eines gerade nicht
prosperierenden Betriebes kümmern. Dann wäre sein
unermüdlicher Einsatz für arbeitslose Menschen nicht
allzu einseitig.
Im Gesamtzusammenhang und am Ende dieser seltsam
abgelaufenen Aktion fragt man sich als Leser, was das
Ganze eigentlich sollte.“