Arbeitserlaubnis kam postwendend

Bretten. Schnelle Entscheidungen gibt es nicht nur im Brettener Rathaus, sondern auch bei der Bundesagentur für Arbeit in Karlsruhe. Kaum war dort die Mitteilung aus Bretten eingetroffen, man habe dem geflüchteten Iraker Sinan S. vorab eine Arbeitserlautanis erteilt, damit dieser mit seiner jungen Familie nicht zum Fall für die Sozialhilfe wird, da traf auch schon das Antwort-Fax ein: „Die Zustimmung zu Ihrer Anfrage wird nach § 39 AufenthG in Verbindung mit § 10 Besch-verfV erteilt“, heißt es darin.
Im Klartext: Die Arbeitsagentur (das frühere Arbeitsamt) hat anerkannt, dass Sinan S. den Arbeitsplatz bei einem Brettener Unternehmen nicht einem Deutschen oder EU-Bürger wegnimmt (wir berichteten in unserer gestrigen Ausgabe).
Normalerweise dauert die entsprechende Prüfung vier bis sechs Wochen. Unter anderem muss der künftige Arbeitgeber eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung vorlegen.
Doch den Arbeitsplatz für Sinan S. hatte ein Brettener Unternehmer eigens auf Bitten von OB Metzger für diesen Fall geschaffen, die Prüfung war daher gar nicht nötig.
So sah man das dann wohl auch bei der Agentur für Arbeit, deren Bedienstete vom Brettener Oberbürgermeister ausdrücklich in Schutz genommen werden: „Nicht die Mitarbeiter der Agentur, sondern die oft überzogene Regelungswut und die daraus resultierende Überbürokratisierung schaden dem Arbeitsmarkt und der Entwicklung in Deutschland“, lenkt er den Blick der Kritiker in Richtung Berlin. ba

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu Arbeitserlaubnis kam postwendend

  1. BürgerArbeitsKreis sagt:

    Und so wird dieser Artikel von außen gesehen:
    Fortsetzung des Kommentars zum Bericht vom 17.08.05
    „Von der Außenstelle der Brettener Arbeitsagentur wurde
    nach einer Vorprüfung die Vermittlung befürwortet. Sie
    muß sich fragen lassen, was es nach § 10 BeschverfV zu
    prüfen gab, nachdem sich herausgestellt hat, daß es
    überflüssig war.

    Tue Gutes und sprich darüber, d.h. schlachte es
    medienwirksam aus. Warum der Inhaber eines
    prosperierenden Brettener Unternehmens nicht genannt
    wird, ist auch nicht nachvollziehbar. So hat sich bis
    heute der OB die Lorbeeren allein verdient und kann
    sich als Arbeitsplatzbeschaffer feiern lassen. Er wäre
    bestimmt in der Brettener Agentur für Arbeit als
    Stellenvermittler wegen seiner ausgezeichneten
    Kontakte zu allen Brettener Arbeitgebern der richtige
    Mann am richtigen Platz – übrigens das Credo von
    einstellenden Personalabteilungen. Es bleibt auch noch
    zu fragen, warum der OB den $ 10 BeschverfV in
    Verbindung mit § 39 AufenthG sich nicht hat erarbeiten
    lassen bzw. sich nicht selbst erarbeitet hat. Dann
    hätte er sich die gezielte Lobhudelei in der
    Tageszeitung sparen können.

    Es war nach Erscheinen des ersten Berichts dem Leser
    klar (nur dem OB und der Redaktion nicht), daß der
    besagte Arbeitsplatz der Arbeitsagentur nicht als
    offene und zu besetzende Stelle gemeldet war. Hier ist
    zu fragen, was die Arbeitsagentur Bretten vorgeprüft
    und welche Vermittlung sie befürwortet hat. Zur
    Krönung des Ganzen wird dann im zweiten Bericht
    zitiert:“ die oft überzogene Regelungswut und die
    daraus resultierende Überbürokratisierung schaden dem
    Arbeitsmarkt und der Entwicklung in Deutschland“, er
    lenkt den Blick der Kritiker in Richtung Berlin. Damit
    hat er jeglichen Realitätssinn verloren. Denn der
    betroffene Arbeitnehmer wurde von einem Brettener
    Kleinunternehmer entlassen. Nur deshalb ist die „gute
    Tat“ des OB ins Rollen gekommen. Vorrangig hätte er
    auf den entlassenden Betrieb zugehen müssen, der ja
    die PR-Aktion ausgelöst hat. Gewiß sollte sich der OB
    auch um die Probleme eines gerade nicht
    prosperierenden Betriebes kümmern. Dann wäre sein
    unermüdlicher Einsatz für arbeitslose Menschen nicht
    allzu einseitig.

    Im Gesamtzusammenhang und am Ende dieser seltsam
    abgelaufenen Aktion fragt man sich als Leser, was das
    Ganze eigentlich sollte.“

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