Gegen geplantes Einkaufszentrum

ÖTISHEIM. „Die Gemeinde Ötisheim schließt sich der Stellungnahme des Regionalverbands Nordschwarzwald voll inhaltlich an und lehnt den geplanten Neubau des Einkaufszentrums in Bretten wegen befürchteter negativer Auswirkungen auch auf ihre örtliche Infrastruktur ab.“
So lautete der bei einer Stimmenthaltung gefasste Beschluss des Ötisheimer Gemeinderates zur Anhörung im Raumordnungsverfahren des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Zuvor hatten Bürgermeister Werner Henle und verschiedene Ratsvertreter festgestellt, dass das mit einer geplanten Verkaufsfläche von immerhin 10 300 Quadratmetern an der Pforzheimer Straße in Bretten geplante Einkaufszentrum eine erhebliche Gefährdung bereits vorhandener Standorte darstelle und auch Auswirkungen auf die Grundversorgung in Ötisheim habe. Etwas anderer Auffassung war lediglich Gemeinderat Thomas Bassier (CDU), der die Kräfte des Marktes beschwor und seinen Ratskollegen riet, sich hier rauszuhalten. Gleichwohl wird man jetzt eine ablehnende Stellungnahme an das Regierungspräsidium nach Karlsruhe schicken.

Die Arbeiten am Parkplatz an der Wallgrabenstraße wurden zum Preis von 35 500 Euro vergeben. Mit den Bauarbeiten, so Bürgermeister Werner Henle, solle in den nächsten Tagen begonnen werden, die Fertigstellung ist auf Ende Juli 2004 terminiert. Durch den Parkplatz hoffe man vor allem die Parksituation rund um das Seniorenwohnheim und auch im Ortskern ein wenig entschärfen zu können. Informiert hat Bürgermeister Werner Henle den Technischen Ausschus über Brückenprüfungen an zehn Brückenbauwerken auf der Gemarkung Ötisheim. Während die meisten Brückenbauwerke in Ordnung seien, bestünde Handlungsbedarf vor allem an der Erlenbachbrücke in der Seilerbahn, an der Heubrücke und am Fußgängersteg in Erlenbach. Für Letzteren liege bereits ein Kostenvoranschlag in Höhe von 30 000 Euro vor.

Probleme gebe es hin und wieder mit der Parksituation in der Schönenberger Straße zwischen Rathaus und Hohler Graben. Durch parkende Fahrzeuge würde es hier manchmal sehr eng, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge kämen im Ernstfall nicht durch. Die Verkehrsbehörde stellte laut Werner Henle hier fest, dass es ein gesetzliches Parkverbot gebe, wenn die Restbreite der Straße durch ein parkendes Auto weniger als drei Meter betrage.

An der Kreuzung Bahnhofstraße/Gottlob-Linck-Straße soll auf Vorschlag der Verkehrsbehörde ein ortsauswärts weisendes Hinweisschild mit der Aufschrift „Alle Richtungen“ installiert werden. Hier komme es immer wieder vor, dass Ortsunkundige in den Ort hinein und dann über Bahnhof- und Maulbronner Straße erst wieder in Richtung Maulbronn und Mühlacker weiterfahren würden.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Innenstadtentwicklung abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert