Keine einseitige Finanzpolitik zu Lasten der Städte und Kommunen

Quelle : Staatsministerium Baden-Württemberg

Wie das Statistische Landesamt in seiner Pressemitteilung vom 27. Februar 2002 mitteilte, wiesen Ende 2001 von den 1.111 Gemeinden in Baden-Württemberg 58 keine Schulden am Kreditmarkt auf und damit sogar 2 Gemeinden mehr als im Jahr 2000. Weitere 26 Gemeinden im Land konnten zwar ihren Haushalt ohne Kreditmarktschulden im Jahr 2001 vorlegen. Lediglich ihre Eigenbetriebe waren nicht schuldenfrei. Der Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden ging gegenüber 2000 um sogar gut 2 Prozent zurück. Er entspricht im Durchschnitt einer Verschuldung je Einwohner von 405 Euro.
Bei den Landkreisen betrug der Rückgang sogar 2,9 Prozent auf 1,3 Mrd. € bzw. 148 € / Einwohner. Lediglich die Stadtkreise verzeichneten einen Anstieg der Verschuldung.

„Wir verkennen nicht, dass sich die finanzielle Situation der Kommunen wegen der Gewerbesteuerausfälle in letzter Zeit verschlechtert hat. Dennoch geht es den Gemeinden damit sogar noch besser als dem Land. Die Steuereinnahmen des Landes sind 2001 im Vergleich zum Vorjahr um rund 6 Prozent zurückgegangen, wohingegen die Gemeinden lediglich einen fünfprozentigen Rückgang der gesamten Steuereingänge zu verzeichnen hatten“, betonte der Regierungschef.

Die Landesregierung habe den Kommunalen Landesverbänden deshalb für die Zukunft zugesagt, bei der Spitzabrechnung auch im Falle eines Ausgleichsanspruchs der Kommunen den Anspruch in voller Höhe auszugleichen, so der Ministerpräsident weiter. Was das Konzept der Medienausstattung an Schulen angehe, würden die dafür vorgesehenen 50 Mio. € pro Jahr zwar aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt. Von weit größerem Gewicht sei aber die Zusage des Landes, in den kommenden Jahren auf einen Konsolidierungsbeitrag der Kommunen zu verzichten. „Wer den Spardruck sieht, unter dem sich Land befindet, der weiß die Bedeutung dieser Aussage einzuschätzen. Mit dieser Zusage setzt das Land die Kommunen in die Lage, ihre Mittel für ihre Aufgaben einzusetzen“ unterstrich Ministerpräsident Erwin Teufel.

Unbestritten sei, dass beispielsweise im Bereich „Multimedia-Ausstattung an Schulen“ erhöhte Ausgaben auf die Gemeinden zukommen. Ebenso unbestritten sei aber, dass die laufenden Schullasten zwischen dem Land und den Kommunen aufgeteilt weiterhin würden: Die Personalkosten der Lehrer an öffentlichen Schulen trage das Land, die laufenden sächlichen Schulkosten entfielen auf den Schulträger und seien somit eine Aufgabe der Kommunen. „Es handelt sich also nicht um eine neue Aufgabe, die vom Land auf die Kommunen – wie hin und wieder von Seiten der Kommunen festgestellt – „abgewälzt“ wird. Es ist vielmehr so, dass eine bestehende Aufgabe schlicht einen höheren Mitteleinsatz erfordert“ bekräftigte Ministerpräsident Teufel. Dies gelte allerdings in besonderem Maße auch für das Land, das für die Schaffung von weiteren 3.020 Lehrerstellen im Doppelhaushalt 2002 / 2003 zusätzliche Personalausgaben im Umfang von 122 Millionen Euro zu schultern hat.

Die Landesregierung habe sich nie mit dem Gedanken getragen, in Bereichen, für die das Land ausschließlich zuständig ist – wie zum Beispiel die Ausstattung der Hochschulen oder der Bereich der Inneren Sicherheit – für die dort anfallenden immensen Mehraufwendungen einen finanziellen Beitrag seitens der Kommunen einzufordern.

„Gerade die Beispiele „Multimedia-Ausstattung an Schulen“ sowie „Betreuungsangebote für Kinder“ zeigen, dass das Land sich – im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten – an diesen wichtigen örtlichen Aufgaben beteiligt, obwohl es dazu rechtlich nicht verpflichtet ist“, so der Ministerpräsident.

Darüber hinaus habe die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Senkung der von den Kommunen an Bund und Länder abzuführenden Gewerbesteuerumlage unterstützt. „Insgesamt müssen wir die gegenwärtigen Finanzprobleme aller Gebietskörperschaften zum Anlass nehmen, uns grundsätzliche Gedanken über die Finanzverteilung zu machen.“ Die Landesregierung habe sich daher schon Ende letzten Jahres einem Antrag angeschlossen, rasch eine Kommission von Bund, Ländern und Gemeinden zur Reform der Kommunalfinanzen einzusetzen. Die Kommission soll im April/Mai mit den Beratungen beginnen. Diese Kommission muss die Kraft finden, Reformansätze zu erarbeiten, die diesen Namen auch verdienen. Dazu gehöre insbesondere eine tiefgreifende Reform betreffend die Gewerbesteuer und eine Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Auch die Einsetzung der Arbeitsgruppe zur Föderalismusreform sei vor diesem Hintergrund zu sehen. „Alle Beteiligten sind aufgefordert, konstruktiv in diesen Gremien mitzuwirken“, so Ministerpräsident Erwin Teufel.

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