Haushaltssituation der Stadt Bretten

Trotz verbesserter eigener Steuerkraft weniger Haushaltsmittel zur Verfügung
Die negative Entwicklung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden hat auch die Stadt Bretten erreicht.

Obwohl die Stadt im Haushaltsjahr 2002 ihre höchste Gewerbesteuereinnahme erzielt (rd. 10 Mio EUR), wird sich die Finanzsituation 2003 und mittelfristig bis 2006 dramatisch verschlechtern. Die für den Finanzausgleich einer Kommune maßgebliche Steuerkraftsumme hat sich bspw. von 1998 mit 16,4 Mio. EUR auf 25 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2003 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 52 %. Die Stadt Bretten weist mit 909,00 EUR je Einwohner im Haushaltsjahr 2003 ihre höchste Steuerkraftsumme auf.

Diese verbesserte eigene Steuerkraft führt dazu, dass die Stadt höhere Kreisumlagen sowie höhere Finanzausgleichsumlagen zahlen muss und niedrigere Finanzzuweisungen erhält. Gleichzeitig ist bei der Gewerbesteuer eine höhere Gewerbesteuerumlage zu bezahlen. Lag die Gewerbesteuerumlage 1997 noch bei 22,3 % so hat sie sich im Jahr 2003 auf 34,6 % der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen erhöht. Sie steigt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2005 bei unverändertem Hebesatz auf 36,1 %.
Dies sind alles nicht von der Stadt Bretten zu vertretende Indikatoren, die zur Verschlechterung der Haus-
haltssituation der Stadt Bretten geführt haben. Im Jahr 2002 hat der Einzelplan 9 des städtischen Haushalts (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Finanzumlagen) noch einen Überschuss von 15,4 Mio. EUR erwirtschaftet.
Im Haushaltsjahr 2003 reduziert sich dieser Überschuss auf nur noch 11,8 Mio. EUR. Innerhalb eines Jahres verschlechtert sich die Finanzausstattung des Verwaltungshaushaltes damit um 3,6 Mio. EUR. Dem Verwaltungshaushalt 2003 fehlen deshalb zum Ausgleich derzeit rd. 2,3 Mio. EUR. Die gesetzliche Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt beträgt rd. 1,5 Mio. EUR. Um dieser gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden, müssten im derzeitigen Verwaltungshaushalt noch rd. 3,8 Mio. DM eingespart werden. Da-
bei hat die Stadt Bretten zunächst ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Kindergärten, Schulen, Straßen, Wege, Plätze, Sporthallen, Friedhöfe usw. müssen dabei selbstverständlich weiterhin zur Verfügung gestellt und unterhalten werden. Einsparungspotential – wenn überhaupt — gibt es bei den sogenannten Freiwilligkeitsleistungen. Hierunter fallen u.a. die Förderung der Vereine, die Bezuschussung des Jugendhauses, der Jugendmusikschule, das Kulturangebot in unserer Stadt. Auch an Personalabbau ist gedacht. Konkrete Aussagen sind hierzu derzeit nicht möglich. Es muss aber von einschneidenden Sparbeschlüssen ausgegangen werden.

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