Stadt Bretten lenkt Schwerverkehr der B294 ins Wohngebiet Wanne

von Matthias Menzel
Grund der erneuten Umleitung des Schwerverkehrs, der mehrere Tage (30.7-01.8.2012) aus beiden Richtungen von und nach Pforzheim über das Wohngebiet Wanne geleitet wird, ist wieder einmal der dilettantisch geplante und nicht fachgerecht ausgeführte Verkehrskreisel in der Pforzheimerstrasse (B294) beim Kraichgaucenter. Dieses Meisterwerk stadtplanerischer Inkompetenz wurde zuletzt im Juni 2007 „optimiert“, sprich: die allergrößten Fehler beseitigt. Der Schock für die Anwohner der Wanne kam dann im September 2007, als offiziell bekannt gegeben wurde: „Wohngebiet Wanne wird Umleitungsstrecke für Schwertransporte„, mit der Begründung:
“die Streckenführung für den Schwertransport mit Übermaßen (Länge 31,30 m, Breite 3,30 m, Höhe 4,35 m) durch das Wohngebiet Wanne aufgrund fehlender Alternativen erforderlich war”.
Auch weiterhin solle dies “sofern keine anderen alternativen Streckenführungen” zur Verfügung stehen, so praktiziert werden. Und dies nach der „Optimierung“ einen Monat zuvor! Was wurde hier „optimiert“?


Die Umleitungsstrecke wird durch die Symbole angezeigt, durch Berühren mit dem Mauszeiger können Sie weitere Hinweise auf an der Strecke liegende Punkte erhalten

Nun wird wieder einmal die „absolute Ausnahme“, wie dies die Leiterin des Ordnungsamtes Frau Franz in o.a. Artikel formulierte, praktiziert: wie im November 2006 „Kreisel wird gesperrt„, so auch im gesamten Monat August 2006, heißt es wieder: Zur Umleitung über die „Wanne“ keine Alternative. (siehe auch BAK-Artikel: „Unzumutbare Lärmbelästigung im Wohngebiet Wanne“ und den Leserbrief: „Keine Beruhigung in der Wanne„).

Seit nunmehr 5 Jahren und der ersten „alternativlosen“ Umleitung ist das Problem der Stadtverwaltung mittlerweile bekannt, gesucht oder für eine andere Unleitungsstrecke gesorgt, wurde indes jedoch nicht. Dies ist für mich der Beweis, dass die Stadtverwaltung das Risiko, Schwerverkehr durch ein Wohngebiet zu führen, in dem derzeit Kinder ihre Ferien verbringen, im Verlauf der Umleitungsführung sich auch das Brettener Freibad mit derzeit hohem Besucherverkehr (nach Aussagen der Stadtwerke bis zu 5000 Besucher/Tag) befindet , bewusst in Kauf nimmt. Von dem erneuten Psychoterror an den Bewohnern des Wohngebietes Wanne ganz zu schweigen. Hinter welchen Vorschriften oder Amtsleitern wird sich OB Wolff im Falle eines Unfalles verstecken?

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12 Antworten zu Stadt Bretten lenkt Schwerverkehr der B294 ins Wohngebiet Wanne

  1. h - z sagt:

    @ Matz am 1. August, 2012

    Genau eine so ähnliche Antwort, wie die Ihre, habe ich erwartet. Vielen Dank.

    Ein Eilverfahren mit einer so kurzen Einspruchsfrist vor einem Verwaltungsgericht wird kaum zum Erfolg führen. Schon allein deshalb, weil auf rechtliches Gehör verzichtet wird und die Sache im Vehandlungsverfahren – mit rechtlichem Gehör – verhandelt wird. Dann ist ohnehin der Verwaltungsakt bereits vollzogen.

    Eine nicht ganz vergleichbare kommunale Spielart wird gern bei der Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren ohne den Zwang der öffentlichen Beteiligung angewendet. Natürlich mit dem Zweck, die Öffentlichkeit auszuschließen.

    Im Ergebnis gleicht es dem kurzfristigen Verwaltungsakt und stellt den jeweils davon betroffenen Bürger vor vollendete Tatsachen. Insofern kommen an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland erhebliche Zweifel auf.

  2. Matz sagt:

    @ h-z
    das, was Sie „Verwaltungsakt“ nennen, wird der Öffentlichkeit im Amtsblatt vom 25.7.2012 bekannt gegeben. Die Umleitung gilt ab 30.07.2012 für drei Tage. Zuständig für den Eilantrag wäre das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Glauben Sie im Ernst, dass dieses Gericht, Posteingang des Eilantrages frühestens Freitag, den 27.07.2012, willens und in der Lage wäre, quasi übers Wochenende eine Entscheidung zu treffen? Alle bisherigen Erfahrungen der Anwohner der Wanne dieses Gericht betreffend sprechen eine andere Sprache!
    Klar, theoretisch kann man dann noch eine Untätigkeitsklage nachschieben mit Dienstaufsichtsbeschwerde und,und,und…
    Nur die Umleitung ist dann vorbei und die Stadtverwaltung schwört wie so oft, dass dies das letzte Mal und eine Ausnahme gewesen sei, die Polizei lobt die Durchführung und Problemlosigkeit der Umleitung.

    Und der Kläger ist wieder der Depp der einem Rechtsanwalt zu einem leicht verdienten vierstelligen Honorar verholfen hat. Also verschonen Sie mich bitte mit der schönen aber nicht realen Welt der behaupteten Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

  3. h - z sagt:

    Ein Verwaltungsakt ist mit Bekanntgabe wirksam und zu beachten.

    Nach seiner Veröffentlichung mussten davon Betroffene förmlich gegen ihn vorgehen mit sofortigem schriftlichen Widerspruch oder mit der Anfechtungsklage. Dann ist der Verwaltungsakt nicht vollziehbar.

  4. nn sagt:

    Kommt nach Bretten, zieht in ein Wohngebiet. Gut, Ihr müßt halt damit rechnen, dass einmal wie es dem OB beliebt eine Bundesstraße bei Euch durchgeleitet wird, aber das ist ja nicht so schlimm, ich kenne keinen Stadtrat der im Gebiet wohnt und im Humboldtweg wird sowaß sowieso nie geschehen. Wer braucht denn schon 8h Schlaf, durch dies Umleitung müssen halt nur 3,5h genügen, 2 Nächte jetzt schon.
    Der Mensch ist der schlimmste Feind des Menschen und des Planeten, kein Tier ist so blöd und zerstört seinen Lebensraum . Politiker sind aber scheinbar noch schlimmer !

  5. Polak sagt:

    Frau Merkel und der ex-Bundespräsident Wulff sind ebenfalls Rotarier, ebenso wie zBsp.:
    Ex-Bischof Mixa, die Vorstandsvorsitzenden von Siemens, VW, Addidas, der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Arbeitgeberverbände, Margot Kässmann, Ex-Bischöfin der Protestanten, Roland Berger als Top Unternehmensberater, mehrere Richter des Bundesverfassungsgerichtes, Sandra Maischberger, Friedrich Merz, usw.
    Lohnende Lektüre dazu „Rotary: Filz mit Nadelstreifen

  6. blogleser sagt:

    OB Wolff ist doch Rotarier. Soll er doch mal erklären, wie er seine Amtsführung mit den Grundsätzen seines Clubs unter einen Hut bringen will. Denn die sind u.a.:
    für moralisches Handeln und die Einhaltung hoher ethischer Standards einzutreten und sich für Frieden und internationale Verständigung einzusetzen und zwar durch:
    Anerkennung hoher ethischer Grundsätze im Privat- und Berufsleben sowie des Wertes jeder für die Allgemeinheit nützlichen Tätigkeit.
    Durch Förderung verantwortungsbewusster privater, geschäftlicher und öffentlicher Betätigung aller Rotarier.

    Oder werden die Grundsätze für „politische“ Mitglieder“ ausser Kraft gesetzt? Ich kann jedenfalls in der bisherigen Amtsführung von Herrn Wolff keine dieser Grundsätze verwirklicht sehen…

  7. G. H. sagt:

    Gestern nachmittag gegen 15.30 Uhr:

    Meine Frau und ich kamen mit dem Auto aus Richtung Pforzheim, befuhren die ausgeschilderte Umleitungsstrecke vor dem Kreisel Kraichgaucenter nach links über die Carl-Benz-Straße, Hermann-Beuttenmüller-Straße, um an der Ampelanlage nach links in die Wilhelmstraße einzubiegen.

    Diese Fahrt dauerte ca. 20 Minuten. Meine Frau bedauerte noch: Was passiert mit den Autofahrern, die im Feierabendverkehr aus Richtung Pforzheim die Umleitungsstrecke befahren?…

    Ein guter Freund machte den verspäteten Vorschlag der Fahrmöglichkeit über das Wohngebiet (Baugebiet) Wanne.
    Und den Vorschlag, die Ampelschaltung für Linksabbieger auf der Umleitungsstrecke zu verlängern.
    Oder für die Zeit der Umleitung an der Kreuzung Hermann-Beuttenmüller Straße/Wilhelmstraße – nach links – eine abknickende Vorfahrtsregelung einzurichten.

    Auf diese einfachen und praktikablen Lösungen konnten die sog. Verantwortlichen nicht kommen!
    Arme Stadtverwaltung Bretten!
    🙁

  8. nn sagt:

    Diese Probleme kommen ja nicht von Ungefähr. Seit 30Jahren wird in Bretten eine völlig falsche Verkehrspolitik gemacht, völlig nachhaltigkeitslos wird da zum Wohle von Handel und Gewerbe gewurstelt. In den 80igern sollte mal eine Umgehung im Osten von B35 zu B294 gebaut werden, von Metztger und den Stadträten, von denen manche heute noch da sind, verworfen damit die Autos schön durch das Stadtgebiet fahren, denn nur wer durchfährt kauft auch etwas. Dafür kam dann die sog. “ Querungshilfe“ als Ersatz um große Mengen des Verkehrs ins Wohngebiet zu führen. Oberderdingen, Eppingen usw. waren schlauer, die haben nachhaltig für die Bevölkerung gedacht und im Wissen um den ansteigenden Verkehr Umgehungen gebaut. Bei uns wird dass noch zum Leid der Anwohner an der Umleitungsstrecke mit den Begriffen „Baugebiet Wanne“ in den Amtsblattmeldungen zur Umleitung die Bevölkerung getäuscht, obwohl ja jeder der ins Wohngebiet einfährt an der Beschilderung „Wohngebiet Wanne“ lesen kann. Ein Hoch auf die Demokratie in der sich die Volksvertreter scheinbar nur noch ihrer Fraktion und nicht dem Gewissen und Bürger verpflichtet wissen! Ich hab nichts von einem Stadtrat zur Hilfe der Anwohner in der Wanne gehört!

  9. ghg sagt:

    Ich erweitere meinen Kommentar vom 27. Juli 2012:

    Ich habe dort die Fremdverantwortung genannt. Besser ist es, von der Führungs- und/oder der Gesamtverantwortung zu schreiben.

    Ein Oberbürgermeister ist verantwortlich für die

    1. Anleitung
    2. Anweisung
    3. Auswahl
    4. Überwachung der Mitarbeiter.

    Die Überwachung obliegt der Fremdkontrolle, die auf Weisungsbefugnis und Gesamtverantwortung beruht.

    Wegen der alternativlosen erneuten Umleitung des Schwerlastverkehrs durch reines Wohngebiet muss die Frage erlaubt sein:

    Wird OB Wolff seiner Führungsverantwortung gerecht?

    Er ist Chef der Verwaltung. Er allein trägt die Verantwortung für diesen erneuten Missstand!

  10. G. H. sagt:

    OB Wolff ist gewählt für die kommunale Daseinsvorsorge als Gemeinwohlverpflichtung für die Menschen in der Stadt Bretten.
    Die Betätigung von kommunalwirtschaftlichen Betrieben steht u.a. im Vordergrund.

    Mit der Umleitung wird sicherlich das Prädikat „gemein“ erfüllt, jedoch nicht der Begriff „Wohl“.

    Gemein-Ja wohl nein! Von Verpflichtung kann nicht die Rede sein.

    Thomas von Aquin:“ Die Gutheit eines jeden Teils hängt immer ab vom Entsprechungsverhältnis zu seinem Ganzen;…
    Da nun jeder Mensch Teil eines bürgerlichen Gemeinwesens ist, kann der Mensch unmöglich gut sein, wenn er nicht dem Gemeingut gerecht wird.“

    Nach diesem Zitat sollen tagtäglich „unsere“ Entscheidungsträger praktizieren. Dann brauchen wir keine politischen Unanständigkeiten mehr zur Kenntnis zu nehmen.

  11. nn sagt:

    Und ewig grüßt das Murmeltier! Nein, 2600 Fahrzeuge in einem reinen Wohngebiet wie es in der Wanne täglich der Fall ist , reichen nicht mehr, wieviel waren es auf der B294? ca.10000 tgl.? soviel sollen es ab dem 30.7. wieder sein, mit Gefahrengut- und Schwerlastverkehr!Und das bei dieser Berg- und Tal Strecke.
    Dahinter steckt Methode, der Bau der sog. “ Querungshilfe“ im Süden von der B294 zur K3569 war schon immer mit der Maßgabe geplant mehr Durchgangsverkehr der Bundesstraßen ins Wohngebiet zu leiten um die Innenstadt zu entlasten. Der Gipfel war nicht der Bau dieser Strecke ohne Vorlage im Bebauungsplan und ins Landschaftsschutzgebiet, nein , 2007 wurde dann auch noch die K3569 für den öffentlichen Verkehr gesperrt um mehr Parkraum für die dort ansässige Industrie bereit zu stellen. Die Mitarbeiter dieses Betriebes fahren jetzt natürlich auch über das Wohngebiet Wanne, und das bei Schichtbetrieb ab 4.45h bis kurz vor Mitternacht. Natürlich ist es vielen Ruiter Bürgern auch egal dass da ein Wohngebiet ist, ganz nach dam St. Florians Prinzip, und fahren natürlich auch immer durch. Die Stadtverwaltung will ja jetzt in der Innenstadt unbedingt die B294/ B293 vom Verkehr beruhigen, man kann sich schon erahnen wohin dann wieder der Verkehr geleitet wird! Ohne Rücksicht auf die Menschen im Wohngebiet und die an der Strecke liegenden 3 Schulen. Obwohl wir uns regelmäßig auch mit Unterschriftensammlungen beim OB beschwehren wird es nur schlimmer statt besser. Ich kann nur jedem Mensch der mit dem Gedanken spielt nach Bretten zu ziehen raten gut zu überlegen was er tut, uns wurde auch Ruhe und keine Hauptverkehrsstraße versprochen, na ja, in der Politik sind Versprechen halt billig!

  12. ghg sagt:

    Was für Wolff
    – alternativlos –
    für die Erweiterungsfläche in Gölshausen bedeutet, gilt für ihn vermutlich ebenso für die
    – alternativlose Umleitung –
    von Schwerlastverkehr durch reines Wohngebiet.

    Als Verwaltungschef hat er stets die alleinige (Fremd-)Verantwortung für nicht eingehaltene Vorschriften und für das Tun der Amtsleiter.

    @ Matthias Menzel
    Hinter welchen Vorschriften oder Amtsleitern wird sich OB Wolff im Falle eines Unfalls verstecken?
    Im Nachhinein sind für ihn keine Möglichkeiten vorhanden.
    Von vornherein ist Aussitzen (Nichtstun) eine beliebte Spielart unter Amtsträgern ganz allgemein.

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